Siegen. Prozess um Messerstich und Todesangst in der Badstraße: Hintergrund des Geschehens bleibt unklar.
Am dritten Verhandlungstag vernahm die Vorsitzende Richterin Dreisbach mehrere Zeugen darunter auch die Ex-Frau des Beschuldigten sowie das Opfer, das bei dem Messerangriff zu Schaden kam. Der 50-jährige Anklagte aus Eiserfeld muss sich wegen Bedrohung und versuchten Totschlags vor der großen Strafkammer am Landgericht in Siegen verantworten.
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Am 21. März habe die Ex-Frau des Beschuldigten in ihrer Wohnung in der Badstraße eine kleine Feier mit mehreren Freunden veranstalten wollen. Die Frau war mit dem Angeklagten nach islamischen Recht verheiratet und haben sich auch nach islamischen Recht scheiden lassen. Im Juli 2021 sei der Angeklagte aus der gemeinsamen Wohnung in der Badstraße ausgezogen. Wegen eines Streit habe sie die Polizei schon einmal verständigen müssen, darauf durfte der Angeklagte durfte sich den Kindern und seiner Ex-Frau ein halbes Jahr nicht nähern.
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Der Tathergang
Der Beschuldigte brachte am 21. März den Sohn zurück zu seiner Ex-Frau. Als er an der Wohnungstür auf sie traf, soll er ihr Vorwürfe über die Beziehung zu einem anderen Mann gemacht haben. „Ich glaube, er war eifersüchtig“, so die Zeugin weiter, nach der Übersetzung des Dolmetschers. Sie habe angefangen ihren Ex-Partner heftig zu beleidigen. „Er hat mich mit der Hand ins Gesicht und im Hüftbereich geschlagen“, sagt die Ex-Frau mit Hilfe des Übersetzers bei der Verhandlung. Kurz nach der Tat bei der Polizei hatte sie aber ausgesagt, dass ihr Ex-Mann sie sofort zu würgen begonnen habe.
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Vorher nie „richtig“ geschlagen
Von der Küche aus hörte die Ex-Frau nur, wie es klopfte, sah dass der Angeklagte zur Tür stürmte und den vom Einkaufen zurückgekehrten neuen Bewohner sehr aggressiv fragte: „Was machst du hier? Was willst du hier?“ Dann sei es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern gekommen sein. Was danach passierte, daran kann sich die Ex-Frau nicht mehr erinnern. Auch zu der Tatwaffe konnte sie keine Aussagen machen. „Das ging alles so schnell und es war so laut in der Wohnung“, schildert die Zeugin, so übersetzt der Dolmetscher. Der Staatsanwalt äußert, dass er den Eindruck habe, dass die Zeugin seinen Fragen ausweicht Richterin Dreisbach ermahnt sie: „Es reicht jetzt, Sie benehmen sich unmöglich.“
Sie habe aber keine Angst vor ihren Ex-Mann gehabt während des Vorfalls. Sie denkt auch nicht, dass von ihm wirklich eine Gefahr ausgegangen sei und revidiert ihre Aussage bei der Polizei. Er habe sie vorher nie „richtig“ geschlagen, sie verzeihe ihm die Tat.“
Der Messerangriff
Der Geschädigte berichtet, dass er nach dem Einkauf zu der Wohnung kam, wo ihm die Freundin der Ex-Frau die Tür öffnete. Sie soll ihn gewarnt haben, dass der Beschuldigte sehr wütend sei und bereits auf ihre Freundin eingeschlagen habe. „Er schlug auf mich ein und schubste mich zurück“, berichtet der Zeuge, nach Übersetzung des Dolmetschers. Dann rannte er in die Küche und holte ein Küchenmesser, mit dem er auf ihn losgegangen sei. Er soll versucht haben, mit viel Kraft seitlich von oben auf ihn im Hals- Nackenbereich einzustechen und bedrohte ihn mit den Worten: „Ich bringe dich um.“ Dabei sei der Beschuldigte ihm ganz nah gekommen und habe sehr angsteinflößend gewirkt. Beim ersten Versuch, auf den Geschädigten einzustechen habe der 50-Jährige seine Winterjacke getroffen und beim zweiten Mal konnte er der Attacke seiner Aussage nach knapp ausweichen. Die Frau habe ihrem Ex-Mann noch zugerufen: „Hör auf damit.“
Keine Liebesbeziehung
Während der Auseinandersetzung habe das Opfer große Angst um sein Leben gehabt. Er entschied sich dazu, über den Hausflur auf die Straße zu flüchten. Der Angeklagte soll ihn mit dem Messer in der Hand verfolgt haben. Von dem Streit habe er eine kleine Schnittwunde am Hals davon getragen. „Ich wurde mit einem Messer angegriffen und dabei bedroht. Das ist kein Spaß mehr“, betont der Zeuge, so übersetzt von dem Dolmetscher. Auch bei ihm entschuldigte sich der Angeklagte.
Der Geschädigte bestreitet seine Aussage bei der Polizei, dass er mit der Ex-Frau in einer romantischen oder sexuellen Beziehung stehe. Sie seien lediglich Freunde gewesen. Die Ex-Partnerin des Angeklagten sagt, dass es zwischen ihnen keine Liebesbeziehung gegeben habe. Das Opfer habe Kenntnis darüber, dass der Beschuldigte mehrfach das Leben seine Ex-Frau bedroht haben soll. Ihn habe es gestört und sehr sauer gemacht, dass er den neuen Mann ständig in der Wohnung angetroffen habe. Das bestreitet die Frau vor Gericht allerdings.
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