Siegen/Freudenberg. Das Gericht ordnet für den 20-Jährigen, der einen 26-Jährigen im Kurpark Freudenberg mit einem Messer tödlich verletzte, Unterbringung an.

Sieben Wochen lag das Opfer im Krankenhaus, bevor es an den Folgen der Messerattacke starb. Der 26-Jährige lag überwiegend im Koma; doch wenn er aufwachte, sei er ängstlich gewesen, habe Abwehrbewegungen gemacht, die Angriffssituation offenbar immer noch vor Augen gehabt, gibt die Vorsitzende Richterin am Landgericht Sabine Metz-Horst wieder, was ein behandelnder Arzt geschildert habe. Das Urteil für den 20-jährigen Angreifer: Unterbringung in der Psychiatrie.

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Das Opfer sei ein „lebenslustiger Mann“ gewesen, sagt die Richterin, war gut gelaunt und mit Freunden zusammen, als es am frühen Abend des 26. März 2022 zu diesem „verhängnisvollen, kurzen Zusammentreffen“ vor dem Hit-Markt in Freudenberg kam. Der 26-Jährige sprach den 20-Jährigen, den er zuvor hin und wieder im Alltag gesehen hatte, an: „Wir kennen uns doch!“ Es sei freundlich gemeint gewesen; doch der Angesprochene „hat es krankheitsbedingt völlig falsch verstanden“. Der junge Mann, der laut Gutachter an Paranoider Schizophrenie leide, fühlte sich bedroht. Er ging nach Hause, kam wenig später aber mit einem Messer in den Kurpark, wo sich der 26-Jährige und weitere junge Leute aufhielten. „Er sticht zu. Sticht in den Bauchraum. Und verursacht schwerwiegende Verletzungen“, sagt Sabine Metz-Horst. Einen weiteren jungen Mann verletzt er am Oberarm.

Tödliche Messerattacke in Freudenberg: 20-Jähriger mit einem Hang zu Waffen

Der Angreifer war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, ist das Gericht überzeugt. „Der Sachverständige hat keinen Zweifel gelassen, dass der Beschuldigte nicht nur an der Krankheit leidet, sondern dass diese der Grund für die Tat ist.“ Folglich hätten das spätere Opfer und seine Begleiterinnen und Begleiter nicht mit dieser Eskalation rechnen können. Zwar hätten sie die Situation am Hit-Markt als bedrohlich empfunden, doch „das, was dann folgte, hätten sie nicht für möglich gehalten“. Der 26-Jährige habe dem Beschuldigten, als dieser sich im Kurpark näherte, sogar noch ein Bier angeboten. Dieser jedoch sei in seinen Wahn mit gezücktem Messer auf ihn losgegangen. An dieser Stelle ist das Gericht überzeugt, dass er den anderen nicht nur verletzen wollte. Mit dem Stich in den Bauch habe er „billigend in Kauf genommen, dass das Opfer stirbt“.

Bedrohung

Eine im Vorfeld geäußerte Frage des Verteidigers, ob dem Beschuldigten unüberwachte Telefongespräche gestattet werden könnten, sah Richterin Sabine Metz-Horst kritisch. Aus der JVA sei berichtet worden, dass der 20-Jährige bei einem Telefonat Bedrohungen gegen seine Partnerin ausgestoßen habe: Wenn sie das Kind in seiner Abwesenheit zur Welt bringe, werde sie schon sehen, was sie davon habe.

Die Polizei hatte den 20-Jährigen bereits wenig später verhaften können. Sein Verhalten sei „rätselhaft“ gewesen, erinnert Sabine Metz-Horst an Aussagen der Beamten: Mal aggressiv, mal apathisch. Seine Familie wusste von den schon seit langem bestehenden Problemen, war aber „völlig überfordert“. Er ist vorbestraft wegen diverser Delikte und hat eine mehrjährige Jugendstrafe hinter sich, der Besitz von Waffen ist ihm seit 2021 strikt untersagt. Trotzdem habe er sich eine scharfe Schusswaffe in Frankfurt am Main besorgt. Offensichtlich wisse er, „wie er ohne Probleme an Waffen herankommen kann“ – und das mache ihn um so gefährlicher.

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Messerstecherei Freudenberg: Beschuldigter erzählt von weiteren Gewaltfantasien

Das Gericht geht von einer „extremst hohen Wahrscheinlichkeit“ für weitere Gewalttaten aus, wenn der Beschuldigte nicht untergebracht würde. „Opferempathie hat er überhaupt nicht“, so die Richterin. Mitarbeitende aus der JVA hätten zudem geäußert, dass der junge Mann ihnen gegenüber von Gewaltfantasien gesprochen habe. Außerdem habe er über Wahnvorstellungen in der JVA geklagt: „Tiere sollen auf ihm gekrabbelt, Katzen in der Zelle gewesen sein.“ Dennoch fehle es ihm an „Krankheitseinsicht“ und der Bereitschaft, sich dauerhaft und verlässlich in ärztliche Behandlung zu begeben. Ohne eine solche aber sei von einer hohen Gefährlichkeit auszugehen, betonte Sabine Metz-Horst. „Die Unterbringung dient auch dem Schutz der Allgemeinheit. Diese Gefährlichkeitsprognose ist eindeutig.“ Sich der Behandlung zu stellen sei „die einzige Chance, die er hat“.

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