Netphen. Sollte es mehr Geschäfte in Netphen geben? Wie sieht die Einkaufsatmosphäre und Angebotsvielfalt aus? Bürgerbefragungen liefern Erkenntnisse.

Wie sieht es aus mit dem Einzelhandel in Netphen? Um das herauszufinden, wurden von Mitte September bis Mitte November 2021 verschiedene Befragungen durchgeführt. Einige Zwischenergebnisse stellte nun Beigeordneter Andreas Fresen im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) des Rates der Stadt Netphen vor. Langfristig soll daraus ein Einzelhandelskonzept entstehen, das die Basis für zukünftige Baugenehmigungen und die Stadtentwicklung sein soll.

Einzelhandel in Netphen: Bürger nehmen an Befragungen teil

Im Zentrum von Netphen wurden 106 Personen befragt, am Telefon 250, Online 260, erläutert Andreas Fresen. Außerdem seien mehr als 100 Händler angeschrieben worden, davon hätten 18 Betriebe an der Händlerbefragung teilgenommen.

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Hinzu kommt eine Kundenwohnorterhebung, wie der Beigeordnete erklärt: In zehn teilnehmenden Betrieben konnten 7.757 Kundinnen und Kunden erfasst werden. Die erhobenen Daten werden nun detailliert ausgewertet. Die Stadtverwaltung Netphen wird beim gesamten Prozess von der „CIMA Beratung + Management GmbH“ aus Köln unterstützt.

Einzelhandel in Netphen: Das halten die Menschen von den Geschäften und mehr

„Etwa die Hälfte der Verkaufsfläche steht für Nahrungs- und Genussmittel zur Verfügung“, sagt Andreas Fresen. Dies ergebe eine Ausstattung von 0,42 Quadratmetern Verkaufsfläche pro Einwohner, was als „gut“ eingestuft würde.

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Der Großteil der Befragten kauft mindestens einmal in der Woche in Netphen Mitte ein. Dies sei der Hauptgrund für einen Besuch im Zentrum, vor Arztbesuchen, Dienstleistungen und anderem.

Zwischen „gut und befriedigend“ werden die Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten bewertet, erläutert Andreas Fresen, die Einkaufsatmosphäre und Angebotsvielfalt bewerten die Befragten zwischen „befriedigend“ und „ausreichend“.

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Trotz Corona hat sich bei den meisten Befragten die Einkaufshäufigkeit nicht verändert. Allenfalls würde „häufiger online eingekauft“.

Die meisten teilnehmenden Betriebe sind online präsent (Website, Google-Eintrag, Social Media-Aktivitäten). Etwa die Hälfte biete „besondere Serviceleistungen“ an. Über Dreiviertel von ihnen erwarte für 2022 eine positive oder gleichbleibende Umsatzentwicklung.

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Zu circa 90 Prozent kommen die Kundinnen und Kunden aus dem Netphener Stadtgebiet, ansonsten aus Siegen, Wilnsdorf und weiteren umliegenden Kommunen.

Netphen: Einzelhandelskonzept soll Auskunft und Hilfe bieten

Im Juni soll der erste Entwurf des Einzelhandelskonzepts im StEA vorgestellt werden, betont Andreas Fresen. Danach erfolge eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der umliegenden Kommunen, „analog zur Offenlage im Bebauungsplanverfahren“. Das Ergebnis wird anschließend ebenfalls im StEA vorgestellt, der wiederum wird eine Empfehlung an den Rat geben.

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Konkreter wird es schon einmal Ende April mit einer „Expertenrunde“ mit ausgewählten Einzelhändlern und Akteuren, unter anderem mit der „Initiative Netpherland“, der IHK Siegen und Mitarbeitern der Stadt Netphen. Andreas Fresen geht davon aus, dass Ende des Jahres das Einzelhandelskonzept beschlossen werden kann. In der nächsten StEA-Sitzung wolle er einen detaillierten Bericht liefern.

Netphen: Einzelhandelsvorhaben nach neuer Richtlinie bewilligen

Der Einzelhandelserlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Dezember 2021 gibt vor, was unter dem „zentralen Versorgungsbereich“ und der „städtebaulich integrierte Lage“ gefasst wird. Das heißt, es wird bestimmt, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit sich Geschäfte auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs ansiedeln können. Für die Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches sei wiederum ein politisch beschlossenes gemeindliches Einzelhandelskonzept erforderlich, erläutert Andreas Fresen.

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Die Pflicht zur Beteiligung der Bezirksregierung sei auf Vorhaben mit einer Verkaufsfläche größer als 1200 Quadratmeter außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angehoben worden. Erst wenn sie ihr Einverständnis erklärt, darf sich ein Geschäft dort ansiedeln. Innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gelte die Vorlagepflicht für mehr als 5000 Quadratmeter. Die grundsätzliche Grenze zur Großflächigkeit liege weiterhin bei 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. „Einzelhandelsvorhaben müssen zukünftig nach den neuen Vorgaben bewertet und genehmigt werden“, so Andreas Fresen.

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