Siegen. Siegener Landgericht setzt Gefängnisstrafe und Drogenentzugseinrichtung aus. Dealen kann 26-jährigem Siegerländer nicht nachgewiesen werden.

Zwei Jahre Gefängnis und die Unterbringung in einer Drogenentzugseinrichtung hat die 1. Große Strafkammer des Siegener Landgerichts am späten Mittwochnachmittag gegen einen 26-jährigen Siegerländer verhängt. Strafe und Maßnahme werden zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich in zwei Fällen des Besitzes illegaler Drogen in nicht geringer Menge schuldig gemacht, einmal tateinheitlich mit der Beihilfe zu deren Einfuhr.

Mitte September war das Verfahren unterbrochen worden, nachdem Staatsanwältin Tabea Schneider einen ganzen Ordner mit Chatprotokollen vorlegte, die auch den aktiven Drogenhandel des Angeklagten belegen könnten. Kammer und Verteidiger hatten seither Zeit, sich mit dem Material zu beschäftigen.

Chatprotokolle nicht mit Beweisen für die Drogenszene

Schneider hält dem jungen Mann eine ganze Reihe von Kommunikationen mit diversen Partnern vor, die sich trotz zahlreicher Alias-Worte und verschleierter Begriffe zumindest eindeutig der Drogenszene zuordnen lassen. Mehr aber auch nicht, stellt Anwalt Wolf Heller zwischendurch fest. Was Gericht und Anklagevertreterin am Ende auch zugestehen müssen. Es gebe viele Indizien, aber keine sichere Grundlage, den Angeklagten als Dealer zu verurteilen.

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Es bleibt nur das, was er selbst eingestanden hat, was von einem Zeugen auch bestätigt wurde: Der Angeklagte bewahrte am 7. Juli 2017 rund 100 Gramm Cannabis für den Freund auf, die ausschließlich von diesem gewinnbringend verkauft wurden. Dafür wird er wegen Besitzes und Beihilfe zum Handel bestraft.

Staatsanwältin: Viel zu viel Stoff für Eigengebrauch

Bei einer Hausdurchsuchung im April 2018 wurden 118,16 Gramm des Rauschgiftes beim Angeklagten sichergestellt, die er als ausschließlich für sich selbst bestimmt erklärt hatte. Es sei ihm möglich geworden, die Drogen zu einem sehr günstigen Preis zu erstehen, deutlich besser, als täglich in der normalen „Szene“ zu kaufen.

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Rund 100 Gramm für 250 Euro, von einem derartig billigen Geschäft habe sie noch nie gehört, moniert die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag und rechnet vor, dass es sich hier um gute 1631 Konsumeinheiten handele. Viel zu viel aus ihrer Sicht für den Eigengebrauch. In Zusammenhang mit den Chatprotokollen gehe sie von einem sehr fleißigen Handel des Angeklagten aus und von deutlich mehr Verbrechen, die er begangen habe. Beweisen allerdings lasse es sich derzeit nicht, bedauert Tabea Schneider, beantragt exakt das, was die Kammer später entscheidet. Allerdings werde sich der Angeklagte auf weitere Verfahren gefasst machen müssen, warnt sie ihn.

Regelmäßig zur Drogenberatung

Anwalt Heller hat in seinem Plädoyer auf den guten Weg verwiesen, den sein Mandant inzwischen eingeschlagen hat. Nach zeitweise fünf Gramm Cannabis täglich gehe er seit dem Sommer zur Drogenberatung, habe eine Therapie auf den Weg gebracht und sei gegenüber dem Gericht auch so ehrlich gewesen, einen zwischenzeitlichen Rückfall nicht zu verschweigen. Heller fordert damit eine „milde Strafe“ mit Bewährung und sieht die Unterbringung überflüssig.

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Dass die nicht kommt, ist eigentlich in dem Moment klar, als Richterin Elfriede Dreisbach den Angeklagten fragt, ob er bereit sei, sich im Falle einer Bewährung zu einer ambulanten Therapie zu verpflichten und dieser bejaht. Er wünsche sich nur eine Chance, seinen neuen Lebensweg fortsetzen zu können, erklärt der Proband im letzten Wort. Er habe eine Zeit gebraucht, die früheren falschen Wege und Freunde hinter sich zu lassen. Die Sucht habe ihn sein Tonstudio, die Freundin und den früheren Job gekostet, ihm seien die Augen erst nach einiger Zeit geöffnet worden. „Jetzt fühlt es sich aber gut an“, ist er sicher. Und er bekommt seine Chance. Diesmal.

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