Siegen. Nach Geburt seines Sohnes verspricht ein 29-jähriger Kreuztaler vorm Siegener Schöffengericht Besserung. Er ist wegen Cannabishandels angeklagt.

„Durch diese Sache bin ich erwachsen geworden. Ich bin jetzt ein Vater und will mich um meinen Sohn kümmern und nie wieder so etwas machen. Er soll mich nicht als Verbrecher sehen“, verspricht der Angeklagte, er habe „etwas Schlimmes gemacht!“ In der Wohnung des 29-jährigen Kreuztalers wurde am 18. Januar Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 8,33 Gramm gefunden, knapp über der Grenze zur „nichtgeringen Menge“. Jetzt muss er sich wegen Handeltreibens vor dem Schöffengericht verantworten.

Neben Drogen hat die Polizei diverse „Deal“-Utensilien sichergestellt, außerdem eine Schreckschuss-Waffe. Deswegen kam es überhaupt zur Untersuchung. Der Angeklagte will sie legal „für Silvester“ erworben, ein paar Mal geschossen haben. Wegen dieser Pistole bekam er Besuch von den Beamten, die bei dieser Gelegenheit die Drogen fanden.

Zusätzliche Einnahmequelle gesucht

Er selbst sei nicht abhängig gewesen, versichert der Angeklagte, habe nur gelegentlich am Wochenende mal etwas genommen. „Ich war damals etwas verwirrt“, entschuldigt er sein Verhalten. Das inzwischen geborene Kind sei unterwegs gewesen, er selbst überzeugt, dass sein Arbeitseinkommen nicht für den Unterhalt ausreichen könne.

Also habe er überlegt, sich durch Drogenverkauf eine weitere Einnahmequelle zu verschaffen. Ein „paar Kollegen“ hätten ihn angesprochen, ob er das nicht mal versuchen wolle. Er sei aber gerade erst dabei gewesen, sich Kontakte potenzieller Kunden zu verschaffen, „ich hatte ja kaum Ahnung davon“.

600 Euro an Verein „Keine Macht den Drogen“

Staatsanwalt Stefan Fölling beantragt 14 Monate zur Bewährung und eine Geldauflage gegen den geständigen Angeklagten, der aus 2016 bereits eine Geldstrafe wegen Körperverletzung auf dem Konto hat. Verteidiger Jörn Menzel findet, „sechs bis neun Monate“ wären auch ausreichend.

Das Gericht landet schließlich bei einem Jahr. Amtsrichter Uwe Stark hofft, dass die Bewährungsstrafe dem Angeklagten eine wirkliche Lehre ist und er ernsthaft an seinen Sohn denkt. Nicht, dass der Junge den Vater am Ende doch noch im Gefängnis besuchen müsse. Der Mann muss wegen der Bewährung 600 Euro an den Verein „Keine Macht den Drogen“ zahlen.

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