Siegen. Sein Geschäftspartner habe ihn geschlagen, ihm und seiner Familie gedroht, wenn er die Drogen nicht verkauft, so der Angeklagte vor Gericht.
An zwei Tagen im Herbst 2017 soll der Angeklagte (24) je ein Kilo Rauschgift gekauft haben, für jeweils 8500 Euro. Die erste Ladung hat er laut Anklage vor dem Siegener Amtsgericht im August 2019 vollständig verkauft, von der zweiten gingen nur 186 Gramm weg. Den Rest stellte die Polizei bei ihm sicher, nebst Feinwaage. Insgesamt soll er 11.860 Euro eingenommen haben, die zur Einziehung stehen. Die Annahme von zehn Euro pro Gramm galt nur bei Einzelverkäufen. Ab zehn Gramm waren es noch 8, bei 50 Gramm 7 Euro.
Die Anklage suggeriere, dass sein Mandant die Ware auf Kommission gekauft und selbstständig vertrieben habe, gibt der Verteidiger zu bedenken. Tatsächlich aber habe der Verkäufer ihn dazu gedrängt, die Namen der Kunden vorgegeben und sich den Erlös fast täglich übergeben lassen.
In einsames Waldstück bestellt und gedroht
Der Angeklagte habe nie aus finanziellem Interesse gehandelt, höchstens ab und zu selbst ein paar Gramm konsumieren dürfen. Der gesamte Erlös sei an den Verkäufer gegangen, der die 8500 Euro wieder habe einnehmen wollen. Was im Übrigen durch die eingeräumten Rabatte nahezu unmöglich gewesen sei, das habe zusätzlich Druck auf den Mandanten verursacht.
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Der junge Mann beteuert, Angst um seine Familie gehabt zu haben, zumal sein „Geschäftspartner“ nur wenige Minuten entfernt gelebt habe. Dieser habe ihn in ein einsames Waldstück bestellt, ihn geschlagen und bedroht, immer wieder Drohungen gegen die Verwandten ausgestoßen.
Anwalt: Kronzeugenregelung berücksichtigen
Schließlich ging der Angeklagte zur Polizei und legte die ganze Geschichte auf den Tisch. Der andere Mann wurde mittlerweile zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zu Drohungen komme es allerdings weiterhin, wirft der Anwalt ein.
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Staatsanwalt Stefan Fölling beantragt mit Berücksichtigung der „Kronzeugenregelung“ ein Jahr auf Bewährung und eine Geldbuße. Das findet der Verteidiger unfair – der Verkäufer habe gerade einmal zwei Jahre bekommen. Wer sich an die Polizei wende und auspacke, müsse auch von der Rechtsordnung geschützt werden.
Für Drogenverkauf auch ohne Gewinn verantworten
Amtsrichter Uwe Stark und seine Schöffen einigen sich auf elf Monate mit Bewährung sowie 900 Euro Geldbuße für den Verein „Keine Macht den Drogen“. Das Verhalten des Angeklagten werde berücksichtigt. Er könne aber nicht vollständig glaubhaft machen, dass seine Angst vor dem „Geschäftspartner“ so groß gewesen sei, um nicht schon deutlich früher zur Polizei zu gehen. Bis dahin müsse er sich für den Verkauf der Drogen verantworten – auch ohne eigenen Gewinn.
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