Voßwinkel. Südländisches Temperament und Aggressionen - gepaart mit Eifersucht und einer Portion krimineller Energie - ließen die beiden 25-jährigen Frauen aufeinander einschlagen. Eine von ihnen, eine Azubi aus Arnsberg-Voßwinkel, war jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht angeklagt.

Ein 25-jährige Auszubildende aus Arnsberg-Voßwinkel hatte ihre Cousine „mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung“ körperlich misshandelt.

Opfer als Nebenklägerin

Die Geschädigte trat mit einem Anwalt als Nebenklägerin auf. Sie erlitt durch die Attacke eine Gehirnerschütterung, eine blutende Platzwunde am Kopf und eine Vielzahl von Prellungen am Körper und am Kopf. Die Verletzungen waren so heftig, dass sie kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Die Angeklagte war im Januar 2012 in die Wohnung ihrer Cousine in Voßwinkel gekommen, um sich mit ihr auszusprechen. Hintergrund waren Eifersüchteleien. Statt Worten allerdings herrschte dann Gewalt. Die Besucherin soll sofort auf ihre Cousine zugegangen sein und sie mit Reizgas besprüht haben. Sodann entriss sie ihrer Gegnerin einen Teleskop-Schlagstock, mit dem sie sich zuvor gewehrt hatte, und schlug ihr damit auf den Kopf und gegen den Körper.

„Ich schwöre, ich werde ihr das Gehirn aus dem Kopf schlagen“

Außerdem schlug sie mit der Faust, in der sie einen Schlüssel hielt, der als Dorn zwischen den Fingern hervorragte, auf die Geschädigte ein. Vor Gericht räumte sie ein, sich mit ihrer Cousine geprügelt zu haben. Sie habe aber nicht begonnen, sich nur zur Wehr gesetzt, als die Cousine zuerst mit dem Stahl-Teleskopstock geschlagen habe. Die Gesamtumstände der Beweisaufnahme aber sprachen gegen die Angeklagte: Die Art und Vielzahl der Verletzungen der Nebenklägerin – belegt durch ein ärztliches Attest – die Ergebnisse der polizeilichen Vernehmungen und Zeugenaussagen.

Zudem bewiesen die von der Polizei gefertigten Fotos, wie sehr das Opfer malträtiert worden war. Und da war noch die Drohung der Angeklagten über Facebook: „Ich schwöre, ich werde ihr das Gehirn aus dem Kopf schlagen.“ Diese Belege und Indizien vom Staatsanwalt und Nebenklägeranwalt vorgehalten, gab die Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Sie entschuldigte sich bei der Geschädigten. Die Entschuldigung wurde jedoch nicht angenommen. „Du wirst nie wieder in unsere Familie aufgenommen“, hieß es. Die Parteien einigten sich letztlich, das vom Opfer angestrebte Zivilverfahren mit dem Strafverfahren zu erledigen. Man kam überein, dass die Angeklagte an die Geschädigte 1500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen hat.

120 Tagessätze zu je 10 Euro

Das Schöffengericht verurteilte die Voßwinklerin, wie vom Staatsanwalt und dem Nebenklägervertreter beantragt, wegen gefährlicher Körperverletzung im minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Zusammen mit dem Schmerzensgeld und den Kosten des Verfahrens dürfte der südländische Temperamentausbruch der Auszubildenden fast so weh tun, wie dem Opfer die damaligen Schmerzen.