Arnsberg/Sundern. Nicht gelungen ist es dem Arnsberger Schöffengericht drei Angeklagter des Bandendiebstahls zu überführen. Deshalb blieb es bei versuchtem Einbruch in zwei Firmen in Stemel und Meschede.

Die drei zu einer rumänischen Gruppe gehörenden 22-, 30- und 40-jährigen Angeklagten, bei denen geklärt werden musste, ob sie als Bande einzustufen waren, mussten jetzt vor dem Schöffengericht Arnsberg einen zweiten Verhandlungstag und weitere drei Wochen Untersuchungshaft über sich ergehen lassen.

Vor drei Wochen nämlich war das Gericht nicht zum Ende des Prozesses gekommen, weil es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu unterschiedlichen Meinungen über die Bandenzugehörigkeit gekommen war. Die drei Rumänen waren von der Polizei festgenommen worden, nachdem sie und weitere Landsmänner in der Nacht zum 29. Januar nach Einbruchsversuchen in Firmen in Meschede und Stemel aufgefallen waren (unsere Zeitung berichtete).

Die Polizei verfolgte in der Nacht zwei auffällige, in Spanien zugelassene Pkw, die mit hoher Geschwindigkeit flüchteten. Nach einer Vollbremsung sprangen aus jedem Pkw

Spanische Kennzeichen fielen auf

fünf Männer, die sich in unterschiedliche Richtungen entfernten. Am frühen Morgen wurden die drei Angeklagten an der Bushaltestelle in Sundern gegenüber der Polizeiwache verschmutzt und durchnässt entdeckt und festgenommen. Vor Gericht gaben sie zu, drei der geflüchteten zehn Männer gewesen zu sein, die versucht hatten, in Firmen einzubrechen. Sichergestellte Fußabdrücke im Schnee auf den Betriebsgeländen belegten ihre Teilnahme.

Die Verteidiger widersprachen dem Vorwurf der Staatsanwältin, die Angeklagten hätten einen Bandendiebstahl begangen. Für dieses Delikt wird eine deutlich höhere Strafe angedroht als für einen „normalen“ Einbruchsdiebstahl. Die Staatsanwältin bemühte sich, Belege dafür zu finden, die ihre Version des Bandendiebstahls begründeten. Deshalb hatte sie am ersten Prozesstag beantragt, vier der beteiligten und mit den Ermittlungen befassten Polizeibeamten als Zeugen zu laden. Diese konnten zwar einige Indizien benennen, die auf bandenmäßiges Vorgehen schließen lassen, doch reichte es letztlich nicht den dafür sicheren Beweis zu erbringen. Um als Bande im Sinne des Gesetzes zu gelten, müssen sich mindestens zwei Personen zur fortgesetzten Begehung von Raub und Diebstahl zusammengeschlossen haben. Diese Absicht zu beweisen, ist fast unmöglich, wenn, wie hier, die drei Angeklagten nur nach einem einzigen Diebstahl gefasst wurden. Allerdings war jedem im Gerichtssaal klar, dass die drei zu einer Bande gehörten, doch fehlen die letzten Beweise, ist eine diesbezügliche Verurteilung unmöglich.

Letztlich fehlen die Beweise

Der Staatsanwältin blieb nicht anderes übrig, als Strafen lediglich für versuchten Einbruchsdiebstahls zu beantragen. Die 30- und 40-jährigen Rumänen – sie sind in Deutschland nicht vorbestraft -wurden zu fünf und sieben Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Anders der 22-Jährige: Er bekam acht Monate ohne Bewährung, er hatte die zur Verhandlung stehenden Straftaten während seiner Bewährungszeit begangen. Er muss die acht Monate und die vom Amtsgericht Dortmund ausgesprochene Strafe für ein gleich gelagertes Delikt von fünf Monaten absitzen.

Während er in Handfesseln zurück in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, konnten die beiden anderen das Gericht als freie Bürger verlassen.