Freienohl. Das war mit Ansage: Die Stalkerin von Pfarrer Michael Hammerschmidt hat wieder zugeschlagen. Es dauerte nur wenige Tage nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft, bis die Belästigungen wieder begonnen haben. Hammerschmidt hat direkt Anzeige erstattet - doch die Justiz schaut zu.
Das Landgericht Arnsberg hatte die Frau in der vorigen Wochen überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen: Zum einen sei keine Fluchtgefahr mehr gegeben, zum anderen reiche die Wiederholungsgefahr nicht aus, um die 70-Jährige festzuhalten, lautete die Begründung.
Gericht billigt die Belästigungen
Mit anderen Worten: Das Gericht meint, Hammerschmidt müsse Belästigungen auf dem bisherigen Niveau hinnehmen. So sieht das in der Praxis aus: Rosen, Briefe, Anrufe, Parfüm, Möhren und Kondome - am Morgen und am Abend.
Die Unterbringung der Stalkerin in einer psychiatrischen Klinik hatte das Landgericht ebenfalls abgelehnt - die Straftaten seien nicht gravierend genug. Jetzt muss sich das Schöffengericht in Meschede mit dem Verfahren beschäftigen. Dort liegt eine Anklage wegen Nachstellung und weiterer Straftaten vor.
Freispruch würde lebenslänglich bedeuten
Offen ist der Ausgang des Prozesses: Es gibt mehrere Gutachten, meistens wird die 70-Jährige für schuldfähig gehalten, ab und zu wird dies aber verneint. Ein Freispruch aus diesem Grund würde paradoxerweise lebenslänglich für das Opfer bedeuten: Die Frau könnte dann strafrechtlich nicht mehr für ihr Stalking belangt werden.