Freienohl. . Im Verfahren gegen die Stalkerin des Pfarrers Michael Hammerschmidt aus Freienohl zeichnet sich eine erneute psychiatrische Begutachtung der Frau ab.
Im Verfahren gegen die Stalkerin des Pfarrers Michael Hammerschmidt aus Freienohl zeichnet sich eine erneute psychiatrische Begutachtung der Frau ab. „Ich glaube, sie lebt in einem Wahn“, sagte ihr Verteidiger Michael Babilon. Seit mehr als zwölf Jahren belästigt die heute 70-Jährige den katholischen Seelsorger. Sie schickt ihm Liebesschwüre, sie verteilt sexuelle Anzüglichkeiten in seinem Garten, sie tanzt nackt vor dem Pfarrhaus. Juristisch sollen die Attacken jetzt aufgearbeitet werden - doch es ist offen, ob das gelingt.
Zurzeit herrscht Ruhe - keine Anrufe, keine Briefe, keine Auftritte. So eine Phase hat Pfarrer Hammerschmidt schon lange nicht mehr erlebt. Denn die Frau sitzt in Haft. Sie hatte gegen Auflagen des Amtsgerichts Meschede verstoßen. Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes hatte sie seit September 2011 mindestens 50 Meter Abstand zum Pfarrer halten müssen. Nachdem mehr als 90 Verstöße angezeigt worden waren, erging ein Haftbefehl gegen die Frau. Über Wochen war sie nicht greifbar, dann schnappte der Pfarrer sie eines Morgens auf frischer Tat und hielt sie fest, bis die Polizei kam.
Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und Hausfriedensbruch - das wirft die Staatsanwaltschaft der 70-Jährigen vor. Der Prozess am Amtsgericht Meschede ist noch nicht terminiert. Sie rechne damit binnen drei bis vier Monaten, erklärte Direktorin Charlotte Merz. Die Verzögerung hat nach Informationen unserer Zeitung einen Grund: Verteidiger Michael Babilon will ein abschließendes Gutachten über die Schuldfähigkeit seiner Mandantin beantragen.
Einzigartiger Fall
Es habe Untersuchungen gegeben, da sei sie als nicht-schuldfähig eingestuft worden. „Wir brauchen daher ein Obergutachten“, sagt Babilon. Er ist überzeugt davon, dass die Frau krankhaft handelt und nicht für ihre Taten belangt werden kann. Sollte das Gericht eine erneute Begutachtung in Auftrag geben und sollte der Gutachter zum Ergebnis kommen, dass die Frau nicht schuldfähig ist, so stünden alle Beteiligten wieder am Anfang der Geschichte, als Polizei und Justiz in diesem bundesweit einzigartigen Fall wie gelähmt zuschauten.
Anfangs endeten Verfahren gegen die Frau ohne Strafe, weil sie als nicht schuldfähig eingestuft worden war. „Natürlich hat der Pfarrer, das Recht darauf in Ruhe gelassen zu werden“, sagt Verteidiger Babilon. „Aber jemand, der krank ist, kann für seine Taten nicht belangt werden.“ Und man könne so jemanden auch nicht dauerhaft wegschließen, weil er keine Gefahr für sich oder die Allgemeinheit darstelle. Mit anderen Worten: Hammerschmidt müsste ohne Handhabe mit den andauernden Belästigungen leben.
Möglich ist allerdings auch, dass das Amtsgericht nur ein Ergänzungsgutachten anfordert. Es wird dann erstellt, wenn nicht für alle angeklagten Zeiträume eine Begutachtung vorliegt, zum Beispiel für die neueren Fälle. Dass dabei von der bisherigen Einschätzung abgewichen wird, gilt als unwahrscheinlich. Die Frau sei durchaus in der Lage, das Unrecht der Taten einzusehen und sei daher schuldfähig, so lautete das Fazit des letzten Gutachtens.