Freienohl. . Polizei, Justiz, Behörden. Alle bemühen sich. Doch eine Lösung haben sie bisher auch nicht. Seit zehneinhalb Jahren wird Pfarrer Michael Hammerschmidt von einer Frau auf Schritt und Tritt belästigt. In dieser Woche waren wieder einmal zwei Gerichtstermine. Ein Beschluss könnte dem Verfolgten helfen. Vielleicht.

„Sie können nie abschalten“, sagt Pfarrer Michael Hammerschmidt. „Das geht an die Grenze. Das raubt Lebenskraft und -freude.“ Der katholische Seelsorger hat alles gemacht, was ein Opfer tun kann: Er hat die Vorfälle dokumentiert. Er hat sie angezeigt. Wöchentlich erhalten die Behörden einen Brief aus dem Pfarrhaus. Darin wird emotionslos aufgelistet, wie sehr die Frau im Alter von Ende 60 dem Pfarrer wieder einmal zugesetzt hat: SMS, Briefe, Anrufe. Auflauern. Nackttanzen im Garten. Schlüpfer auf der Motorhaube.

Stalking-Opfer leidet unter den Attacken

Für Außenstehende wirken die Szenen im ersten Moment vielleicht so abstrus, dass sie fast schon lustig klingen. Sie sind es aber nicht. Hammerschmidt leidet gesundheitlich unter den täglichen Attacken. Aus Freienohl weggehen möchte er nicht. „Man läuft nicht vor Problemen weg“, sagt er. „Außerdem lebe ich sonst sehr gern hier.“ Wäre da nicht diese Frau, die ihn Tag und Nacht verfolgt.

Immerhin: Ein Beschluss des Amtsgerichts könnte dem Pfarrer möglicherweise helfen. Gestern bestätigte die Justiz ein Kontaktverbot gegen die Frau. Sie darf sich dem Pfarrer auf nicht mehr als 50 Meter nähern, sonst drohen ihr Ordnungsgeld und Ordnungshaft. Das Gericht hält die Frau für schuldfähig. Der Anwalt der Freienohlerin will das Urteil anfechten.

Nur einmal war aus Sicht von Hammerschmidt wirkungsvoll eingeschritten worden: Das Landgericht wies die Frau vorübergehend in die Psychiatrie ein. Dort blieb sie drei Jahre, bis sie von einer auswärtigen Behandlung nicht zurückkehrte, untertauchte und weitermachte.

Aufenthalt in Psychatrie-Klinik in Warstein

Und selbst während ihres Aufenthaltes in der Psychiatrischen Klinik des LWL in Warstein herrschte keine völlige Ruhe. Auch dieser Fall beschäftigte diese Woche das Amtsgericht: Angeklagt war der 73 Jahre alte Ex-Mann der Freienohlerin. Er hatte ihr während des Aufenthaltes in der Psychiatrie ein Handy zugesteckt, mit dem die Frau ihre Belästigungen prompt fortsetzte.

Das habe er nicht ahnen können, beteuerte der Rentner gegenüber der Staatsanwaltschaft, die ihm „Beihilfe“ vorwarf. Von den unzähligen Straf- und Ermittlungsverfahren, die gegen seine Ex-Frau eingeleitet worden sind, will er nichts mitbekommen haben. Er habe das Handy im Auftrag seines Schwagers überreicht. Der lebe in Amerika und habe Krebs. „Damit der Kontakt nicht abbricht, hat er mir das Handy zugeschickt und ich habe es weitergegeben“, erklärt der 73-Jährige. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Immerhin: Das Handy bleibt in der Asservatenkammer.