Schmallenberg. Wochenlang hat der neue Eigentümer das Messi-Haus ausgeräumt, da erhält er einen Schockanruf. Was ihm drohte und wie es nun weitergeht.

Der neue Eigentümer des Messi-Hauses in Schmallenberg hat dieses gerade geräumt und viele Stunden Arbeit hineingesteckt, als er an einem Freitagabend einen unerwarteten Anruf erhält. Die Nachricht macht den alleinerziehenden Vater fassungslos. Ein Insolvenzverwalter, der dem Verfahren einer Zwangsversteigerung offenbar hätte zustimmen müssen, erklärt ihm, dass er eventuell gar nicht der Inhaber der Immobilie sei bzw. diese zurückgeben müsse.

„Ich konnte das zunächst gar nicht glauben und war geschockt“, erzählt er. Zu diesem Zeitpunkt hatte der junge Mann zusammen mit weiteren Helfern schon drei Wochen lang Tag und Nacht in dem Haus in der Wormbacher Straße gearbeitet, seine Mutter hatte die Kinder betreut, er hatte Maschinen gekauft wie zum Beispiel Bautrockner - und auch schon mehr als 5000 Euro für die Entsorgung (drei Container) ausgegeben.

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Er steht in der Schwebe, muss zugleich eine Finanzierung aufstellen. „Da war es schwer, einen nüchternen Kopf zu bewahren“, sagt er im Rückblick. „Ich habe das Haus in gutem Glauben ersteigert und vermutlich wäre auch nicht mehr Geld dabei herumgekommen, selbst wenn ein Insolvenzverwalter anwesend gewesen wäre.“ Zum Schluss sei schließlich er allein übrig geblieben. Ein anderer Mitbieter hatte sich schon vorher zurückgezogen.

Mehrere Container Müll hat der neue Hauseigentümer entsorgt. 
Mehrere Container Müll hat der neue Hauseigentümer entsorgt.  © WP | Privat

Der Schmallenberger spielt schon mit dem Gedanken, sich einen Fachanwalt zu nehmen, als der Insolvenzverwalter aus Marsberg seinen Antrag (auf Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses) zurückzieht. Auf Anfrage der Redaktion erklärt dieser, wie es überhaupt zu einer solchen Situation kommen konnte und warum dann doch zurückgezogen wurde.

Zuschlag deutlich unter dem Verkehrswert

„Zugrunde liegt ein Nachlass-Insolvenzverfahren, das von den Erben beantragt wurde“, so der Insolvenzverwalter. Ein solches wird gestartet, wenn das Erbe übermäßig mit Schulden belastet oder zahlungsunfähig ist. Der Termin der Zwangsversteigerung sei zwar den Erben zugestellt, aber nicht an die Kanzlei weitergeleitet worden. Den Antrag auf Aufhebung habe er nach der Zwangsversteigergung am Amtsgericht Meschede gestellt, weil der Zuschlag deutlich unter dem Verkehrswert (laut Gutachten 191.000 Euro) gelegen habe.

Unter anderem hat der Zustand der Immobilie den Insolvenzverwalter dazu bewogen, seinen Antrag auf Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses zurückzuziehen. 
Unter anderem hat der Zustand der Immobilie den Insolvenzverwalter dazu bewogen, seinen Antrag auf Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses zurückzuziehen.  © WP | Privat

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Da ein solcher Antrag innerhalb einer Frist eingehen müsse, habe er schnell gehandelt. Mit Blick ins Gutachten und nach Rücksprache mit der Rechtspflege, sei jedoch inzwischen davon auszugehen, dass der Verkehrswert im Gutachten zu hoch angesetzt wurde. „Aufgrund des Zustands der Immobilie und auch mit Blick darauf, dass es keine weiteren ernsthaften Mitbieter gab, wäre bei einem neuen Termin voraussichtlich kein höherer Preis erzielt worden.“

Aufatmen beim neuen Eigentümer. Die umfangreichen Renovierungsarbeiten am neuen Zuhause können weitergehen.