Meschede /Arnsberg. Das Cannabis-Gesetz tritt zum 1. April in Kraft. Das macht der Staatsanwaltschaft Arnsberg viel Arbeit. Anderes bleibt liegen.

Die Cannabis-Legalisierung bedeutet für die Staatsanwaltschaft Arnsberg aktuell jede Menge zusätzliche Arbeit. Das bestätigt deren Pressesprecher Oberstaatsanwalt Thomas Poggel: Rund 3700 Verfahren müssten bis zum 1. April allein im Gebiet der Sauerländer gesichtet und geprüft werden.

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Der Grund: Die Bundesregierung will Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis ab dem 1. April bundesweit straffrei stellen. Dies geht den Plänen zufolge mit einer Amnestie für diejenigen einher, die wegen Cannabis-Besitz in solchen Mengen verurteilt worden sind und deren Vollstreckung noch nicht erledigt ist. Poggel: „Das bedeutet, dass wir alle Verfahren sichten und prüfen müssen, ob Strafen zu erlassen oder abzumildern sind und neue Gesamtstrafen von den Gerichten gebildet werden müssen.“

3700 Verfahren müssen überprüft werden

Jede Überprüfung koste laut Poggel mindestens 10 Minuten, um herauszufinden, ob die Verurteilung nach dem neuen Cannabis-Gesetz nicht mehr als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden könne. „Hinzu kommt der Zeitaufwand für die Vorlage der Akten, den Aktentransport, Eintragung der Daten in die Vorgangsverwaltung und nicht zuletzt auch die Organisation der Überprüfung.“

Je nach Vollstreckungsstand muss eine Fahndung gelöscht, der Verurteilte angeschrieben werden, dass er seine Zahlungen einstellt, die Entlassung angeordnet werden oder die Gesamtstrafe neu festgesetzt werden.
Thomas Poggel - Oberstaatsanwalt

Jedes Urteil müsse daraufhin durchgesehen werden, welche Art von Rauschgift Gegenstand der Verurteilung war, um welche Mengen es sich gehandelt habe, ob Handel getrieben, Cannabis an Minderjährige abgegeben oder nur zum Eigenkonsum genutzt worden sei.

Gesamtstrafe muss neu festgesetzt werden

„Wenn das Gesetz zum 1. April in Kraft tritt, dürfte zum Beispiel eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Besitzes von 20 Gramm Marihuana nicht mehr vollstreckt werden“, erklärt Poggel. Die Vollstreckung müsse dann sofort eingestellt werden. „Je nach Vollstreckungsstand muss eine Fahndung gelöscht, der Verurteilte angeschrieben werden, dass er seine Zahlungen einstellt, die Entlassung angeordnet werden oder die Gesamtstrafe neu festgesetzt werden.“

Oberstaatsanwalt Thomas Poggel muss - wie seine Kollegen der Staatsanwaltschaft Arnsberg - viele Verfahren wegen des neue Cannabis-Gesetzes prüfen.

Oberstaatsanwalt Thomas Poggel muss - wie seine Kollegen der Staatsanwaltschaft Arnsberg - viele Verfahren wegen des neue Cannabis-Gesetzes prüfen.  © WP | Sabina Butz

Zwar versuche NRW den Stichtag auf den 1. Oktober zu verschieben und der Antrag wurde vom Rechtsausschuss des Bundesrats auch befürwortet, aber noch ist nicht klar, wie der Bundesrat am 22. März entscheidet.

„Wenn wir mit der Überprüfung tatsächlich erst am 23. März beginnen würden, wäre das nicht bis zum 1. April zu schaffen“, erklärt Poggel. Was dazu führt, dass aktuell auch in der Arnsberger Staatsanwaltschaft das Thema ganz oben auf der Tagesordnung steht und jede Menge Akten gewälzt werden müssen. Andere Ermittlungen müssten dafür zurückstehen. Im Schnitt gehen laut Poggel bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg in einem normalen Monat etwa 3000 Ermittlungsverfahren ein. „Die Überprüfung nach dem Cannabis-Gesetz kommt in diesem Monat hinzu.“

Besitz von 25 Gramm Cannabis ist straffrei

Mit dem Cannabisgesetz soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis außer Haus sowie von bis zu drei Cannabispflanzen und 50 Gramm im Haus zum privaten Eigenkonsum entkriminalisiert werden. Damit wird zugleich die Strafvollstreckung gegen Menschen unzulässig, die deswegen noch strafrechtlich verfolgt werden.

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Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ist zuständig für den Hochsauerlandkreis, im Kreis Soest für die Amtsgerichtsbezirke Soest, Warstein und Werl sowie im Märkischen Kreis für den Amtsgerichtsbezirk Menden.