Arnsberg/Meschede. Im Oktober brannte ein Strohballenlager, die Polizei soll in der Ermittlung große Fehler gemacht haben. Wie die Ermittlungen jetzt weitergehen.

Nach den Großbränden in Meschede und Herdringen im Herbst ermittelt die Staatsanwaltschaft Arnsberg nach eigenen Angaben weiter. In den Blick rücken nun aber zwei Anzeigen aus dem Umfeld eines Arnsberger Tatverdächtigen gegen die Polizei in Zusammenhang mit den Ermittlungen der Polizei unmittelbar nach dem Brandereignis Ende Oktober. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang der Strafanzeigen gegenüber unserer Zeitung.

Bereits vor einigen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg eine erste Strafanzeige, die gegen die ermittelnde Polizei gestellt wurde, bestätigt. Nun wurde eine zweite Anzeige bekannt. Die Rede ist von „Urkundenfälschung“, wobei es im Detail wohl um Eintragungen auf dem Durchsuchungsprotokoll geht, dass die ermittelnden Beamten verfasst haben. Der Vorwurf lautet, dass hier „nachträglich Kreuze und Texte“ - zum Teil auch falsche - zugefügt worden seien, ohne dass diese von den Betroffenen gegengezeichnet wurden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft seien diese aber mit einer Kopie des Protokolls auf die Änderungen hingewiesen worden. Eine Unterschrift wurde da aber offenbar nicht eingefordert. Auch diese Anzeige wurde schon Mitte Dezember gestellt.

Urkundenfälschung und Datenschutzverletzung

Hintergrund der anderen Anzeige ist der Vorwurf einer Verletzung des Datenschutzes. So soll die Polizei persönliche Angaben zum mutmaßlichen Brandstifter unter anderem auch an die Geschädigten weitergegeben haben. „Diese Strafanzeige gibt es“, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel. Er verweist aber auch darauf, dass dies ein „eigenes Verfahren“ sei und keinen Einfluss auf den Brandstiftungsfall habe. Richtig weit gekommen sei die Staatsanwalt hier aber noch nicht. Der zuständige Staatsanwalt habe sich zu Jahresbeginn die Akte kommen lassen, sichte diese nun und prüfe dann, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei eingeleitet werde.

Weitere Informationen zu den Strohballenbränden in Brumlingsen und Herdringen:

Auch eine Woche nach der Brandstiftung brennen die Strohballen immer noch, wenn sie geöffnet werden. Jeder wird einzeln auf Glutnester untersucht und abgelöscht.
Auch eine Woche nach der Brandstiftung brennen die Strohballen immer noch, wenn sie geöffnet werden. Jeder wird einzeln auf Glutnester untersucht und abgelöscht. © WP | Katharina Kalejs

Das Ermittlungsverfahren gegen einen vor den Weihnachtsfeiertagen aus der Untersuchungshaft entlassenen jungen Arnsberger sei nicht eingestellt worden. „Die Entlassung ist nicht gleichzusetzen mit dem Abschluss des Verfahrens“, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel. Das gilt auch für die jüngere Anzeige. In beiden Fällen prüfe die Staatsanwaltschaft, ob die Vorwürfe ausreichend sind, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Auf Nachfrage bei der Kreispolizei verwies Sprecher Michael Schemme darauf, dass bei laudenden Verfahren gegen Polizeibeamte die Dienststelle grundsätzlich keine Stellunngnahmen abgeben könnte.

Arnsberger Feuerwehrmann aus Untersuchungshaft entlassen

Die gegen die Polizei erhobenen Vorwürfe und das Aktenzeichen der Strafanzeigen würden nach Angaben der Staatsanwaltschaft dem laufenden Verfahren zur Aufklärung der Brandstifung beigefügt werden. Sechs Wochen lang saß ein Arnsberger Feuerwehrmann in Untersuchungshaft. Aus der Haft entlassen wurde er, nachdem einer Beschwerde gegen den Haftgrund vom Landgericht Arnsberg entsprochen wurde.

Wir haben aktuell auch keinen anderen Verdächtigen auf dem Deckel.
Thomas Poggel, Staatsanwalt

Staatsanwalt Thomas Poggel.
Staatsanwalt Thomas Poggel. © WP

Tatverdacht hat sich nicht erhärtet - aber auch keinen anderen Verdächtigen

Gegen ihn gibt es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft weiter einen „Tatverdacht“ im Zusammenhang mit den Großbränden von Strohballen in Meschede und Herdringen am 25. Oktober. In beiden Fällen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft von Brandstiftung aus. Poggel räumte aber ein, dass sich „Tatverdacht nicht erhärtet hat“. Es werde weiter ermittelt - auch im Sinne einer möglichen Entlastung des bislang Tatverdächtigen. Andere Ermittlungsansätze als bisher gebe es noch nicht. „Wir haben aktuell auch keinen anderen Verdächtigen auf dem Deckel“, sagt der Staatsanwalt. Es seien aber weitere Spuren zu bewerten.

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Brand bei Landwirt in Meschede Brumlingsen. Brand von Stohballenlager.
Brand bei Landwirt in Meschede Brumlingsen. Brand von Stohballenlager. © WP | Stefan Pieper

Gerichtssprecher Brüggemeier erklärt den Grund der Entlassung aus der U-Haft damit, dass „die Kammer keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung“ sieht. Das reiche zu einer Entlassung, sei aber keine neue Aussage über die Dringlichkeit des Tatverdachtes.

Tatverdächtiger in Verbindung mit zwölf Bränden und Feuern

Schon einen Tag nach dem Feuer war der junge Mann von der Polizei festgenommen worden. Eine Einlassung des mutmaßlichen Brandstifters - auf diese Formulierung legt auch die Staatsanwaltschaft Wert - war eine der Grundlagen, die zu einem „dringenden Tatverdacht“ führten, der am Ende auch eine U-Haft rechtfertigt. Von dieser Einlassung, so heißt es aus dem Umfeld des Verdächtigen, sei der junge Mann inzwischen zurückgetreten. In Verbindung gebracht wurde der Verdächtige mit weiteren Brandereignissen. „Hier ermitteln wir konkret, ob es weitere Zusammenhänge gibt“, erklärte Staatsanwalt Thomas Poggel vor einigen Wochen auf Nachfrage der Redaktion. Die Rede war von zwölf Bränden und Feuern im Zeitraum zwischen dem 30. Juli und dem 26. Oktober 2023 - vorwiegend im Raum Hüsten.