Arnsberg. Ermittlungen zur Brandstiftung der Feuer in Meschede und Herdringen werden nach Entlassung eines Tatverdächtigen aus U-Haft fortgesetzt

Nach den Großbränden in Meschede und Herdringen im Herbst ermittelt die Staatsanwaltschaft Arnsberg nach eigenen Angaben weiter. Das Ermittlungsverfahren gegen einen vor den Weihnachtsfeiertagen aus der Untersuchungshaft entlassenen jungen Arnsberger sei nicht eingestellt worden. „Die Entlassung ist nicht gleichzusetzen mit dem Abschluss des Verfahrens“, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel.

Sechs Wochen lang saß der Arnsberger Feuerwehrmann in Untersuchungshaft. Aus der Haft entlassen wurde er, nachdem einer Beschwerde gegen den Haftgrund vom Landgericht Arnsberg entsprochen wurde. Das bestätigen Ende des Jahres Staatsanwalt Thomas Poggel und der Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier auf Nachfrage unserer Zeitung.

„Die Ermittlungen gegen den Verdächtigen laufen aber weiter“, sagte Staatsanwalt Thomas Poggel schon damals. Gegen ihn gibt es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft weiter einen „Tatverdacht“ im Zusammenhang mit den Großbränden von Strohballen in Meschede und Herdringen am 25. Oktober. In beiden Fällen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft von Brandstiftung aus. Poggel räumte aber ein, dass sich „Tatverdacht nicht erhärtet hat“. Es werde aber weiter ermittelt - auch im Sinne einer möglichen Entlastung des bislang Tatverdächtigen. Andere Ermittlungsansätze als bisher gebe es noch nicht. „Wir haben aktuell auch keinen anderen Verdächtigen auf dem Deckel“, sagt der Staatsanwalt. Es seien aber weitere Spuren zu bewerten.

Ein Bild vom Brand bei einem Landwirt in Meschede-Brumlingsen, den der mutmaßliche Brandstifter gelegt haben soll.
Ein Bild vom Brand bei einem Landwirt in Meschede-Brumlingsen, den der mutmaßliche Brandstifter gelegt haben soll. © WP | Stefan Pieper

Der Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier erklärt den Grund der Entlassung aus der U-Haft damit, dass „die Kammer keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung“ sieht. Das reiche zu einer Entlassung, sei aber keine neue Aussage über die Dringlichkeit des Tatverdachtes.

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Schon einen Tag nach dem Feuer war der junge Mann von der Polizei festgenommen worden. Eine Einlassung des mutmaßlichen Brandstifters - auf diese Formulierung legt auch die Staatsanwaltschaft Wert - war eine der Grundlagen, die zu einem „dringenden Tatverdacht“ führten, der am Ende auch eine U-Haft rechtfertigt. In Verbindung gebracht wurde der Verdächtige mit weiteren Brandereignissen. „Hier ermitteln wir konkret, ob es weitere Zusammenhänge gibt“, erklärte Staatsanwalt Thomas Poggel vor einigen Wochen auf Nachfrage der Redaktion. Die Rede war von zwölf Bränden und Feuern im Zeitraum zwischen dem 30. Juli und dem 26. Oktober 2023 - vorwiegend im Raum Hüsten.

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Von dieser Einlassung, so heißt es aus dem Umfeld des Verdächtigen, sei der junge Mann inzwischen zurückgetreten. Das sei dem Gericht mitgeteilt worden.

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Strafanzeige gegen die Polizei

Bestätigt worden ist von der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage unserer Zeitung allerdings eine Strafanzeige, die gegen die ermittelnde Polizei gestellt wurde. Hintergrund der Anzeige ist der Vorwurf einer Verletzung des Datenschutzes. So soll die Polizei persönliche Angaben zum mutmaßlichen Brandstifter unter anderem auch an die Geschädigten weitergegeben haben. „Diese Strafanzeige gibt es“, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel. Er verweist aber auch darauf, dass dies ein „eigenes Verfahren“ sei und keinen Einfluss auf den Brandstiftungsfall habe. Richtig weit gekommen ist die Staatsanwalt hier aber noch nicht. Der zuständige Staatsanwalt habe sich zu Jahresbeginn die Akte kommen lassen, sichtet diese nun und prüft dann, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei eingeleitet wird.

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Im Verfahren steht die Staatsanwaltschaft auch ein Stück weit unter Druck. Das familiäre Umfeld des Verdächtigen, das an die Unschuld des Inhaftierten glaubt, hatte daher eine Entlassung aus der U-Haft beantragt. Auch Staatsanwalt Thomas Poggel weiß, dass die Staatsanwaltschaft den „dringenden Tatverdacht“ auch immer wieder bestätigen muss, um eine Aufrechterhaltung der U-Haft zu rechtfertigen. Diese kann für einen Inhaftierten ja durchaus viele Konsequenzen haben, obwohl es sich bislang nicht um eine Verurteilung, sondern „nur“ einen Tatverdacht handelt. Soziale Vorverurteilung, Verlust von Arbeitsplatz und ein angekratzter Ruf blieben auch dann, wenn sich ein Tatverdacht nicht erhärten würde.

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Der Haftbefehl gegen den Arnsberger basierte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst allein auf dem dringenden Taverdacht der Brandstiftung beim Großfeuer am 25. Oktober im Mescheder Ortsteil Brumlingsen. Dort waren 3500 Strohballen verbrannt. Der Landwirt bezifferte den Schaden auf 500.000 Euro. Es handelte sich dabei um den Jahresvorrat an Futter für seine Bullenzucht. In Herdringen gingen wenige Stunden später weitere 1000 Strohballen in Flammen auf. Hier war der Arnsberger am Brandort Zeugen verdächtig aufgefallen, so dass es zur Festnahme kam.

Zur Anklage kommt es dann, wenn eine Ermittlung abgeschlossen ist und wir genügend Hinweise für einen hinreichenden Tatverdacht haben“
Thomas Poggel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg

Inzwischen hat es in der Nachbarschaft - unter anderem in Waltringen und auch Affeln - weitere Fälle von vermuteter Brandstiftung gegeben. „Das aber sind eigenständige Verfahren“, sagte Thomas Poggel zum Jahreswechsel. Die Tatsache, dass es Brandstiftungen gibt, während eine der Brandstiftung verdächtige Person in U-Haft sitzt, könne diese allein noch nicht entlasten, aber umgekehrt auch „Indiz auf andere Täter“ sein.