Reiste. In einem weiteren Gerichtsprozess nach Tumulten beim Reister Markt 2022 gab es eine überraschende Wende - und alles andere als ein Geständnis.

Während der Reister Markt 2023 bereits unmittelbar bevorsteht, ist die Justiz immer noch mit heftigen Vorfällen beschäftigt, die sich im vergangenen Jahr zu vorgerückter Stunde auf dem Festgelände an der Reister Schützenhalle ereignet hatten. Und damit ist sie lange noch nicht am Ende. Der jüngste Gerichtsprozess, der in dieser Woche nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen vom 28. August des vergangenen Jahres stattgefunden hat, ist jedenfalls völlig anders verlaufen, als sich das alle Beteiligten vorgestellt hatten. Hintergrund ist ein angekündigtes Geständnis des Angeklagten, das am Ende kein Geständnis war. Ganz im Gegenteil!

Tumultartige Szenen auf dem Schützenplatz

Doch von vorn: Auf der Anklagebank des Mescheder Amtsgerichts sitzt rund ein Jahr nach dem Reister Markt 2022 ein 39 Jahre alter Mann aus Meschede. Ihm wird vorgeworfen, damals zu vorgerückter Stunde auf dem Schützenplatz völlig ausgetickt zu sein. Gegen 1.45 Uhr, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft konkret vor, soll er einen Unbeteiligten wie aus dem Nichts grundlos provoziert und ihm eine Kopfnuss verpasst haben.

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Beim Eintreffen der Polizei sollen sich dann tumultartige Szenen abgespielt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann weiter vor, sich vehement gegen eine Festnahme gewehrt und die Feststellung seiner Identität verhindert zu haben. Mehrfach habe er dabei mit der Faust in Richtung der Polizeibeamten geschlagen. Erst als einer der Beamten es schafft, den Mann zu überwältigen, soll sich die Situation beruhigt haben. Immerhin: Die Fäuste des aufgebrachten Mannes liefen allesamt ins Leere. Bei dem Tumult wird keiner der Beamten verletzt. So weit die Version der Staatsanwaltschaft.

Einschlägig vorbestraft

Auseinandersetzungen beim Reister Markt hatten im vergangenen Jahr für einen größeren Polizeieinsatz auf dem Festgelände gesorgt. Zur Verstärkung waren sogar Beamte aus den Nachbarkreisen hinzugerufen worden.
Auseinandersetzungen beim Reister Markt hatten im vergangenen Jahr für einen größeren Polizeieinsatz auf dem Festgelände gesorgt. Zur Verstärkung waren sogar Beamte aus den Nachbarkreisen hinzugerufen worden. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Weil der Mann nicht zum ersten Mal wegen einer Körperverletzung vor Gericht steht und damit einschlägig vorbestraft ist, ist absehbar: Nach diesen Vorwürfen könnte das Urteil diesmal deutlich empfindlicher ausfallen als beim letzten Mal.

In einer Unterbrechung des Prozesses einigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Mannes schließlich auf einen Deal, bei dem auf eine aufwändige Beweisaufnahme und die Vernehmung zahlreicher Zeugen verzichtet werden könnte: Lässt sich der Angeklagte geständig ein, erwartet ihn trotz seiner Vorstrafe lediglich eine Bewährungsstrafe zwischen sechs und acht Monaten sowie eine Geldbuße von 1000 Euro, so das Ergebnis der Einigung.

Alles andere als ein Geständnis

Obwohl der Mann dem Deal und damit einem Geständnis zustimmt, nimmt der Prozess nur wenig später eine durchaus überraschende Wende. Die Version des Abends sieht aus Sicht des 39-Jährigen nämlich gänzlich anders aus: „Wir haben uns mit Bekannten getroffen und Spaß gehabt, als einer meiner Bekannten plötzlich Stress hatte“. Er habe helfen wollen, deshalb sei es zu der Kopfnuss gekommen. Direkt danach sei er wieder Karussell gefahren. „Als ich dann vom Karussell runter bin, stand schon die Polizei mit Handschellen da“, so der Mescheder. Während er auf Aufforderung der Beamten seinen Ausweis gesucht habe, habe einer der Polizisten ihm plötzlich den Arm auf den Rücken gedreht. „Außerdem habe ich noch zwei oder drei Schläge mit dem Knüppel verpasst bekommen“, behauptet der 39-Jährige. Mehr gebe es nicht zu sagen.

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„Ich vermisse die Stelle, an der Sie sich gewehrt haben“, machte ihm Staatsanwalt Klaus Neulken daraufhin deutlich. „Das ist kein Geständnis“, so Neulken. Und mehr noch: Mit seiner Schilderung beschreibe er vielmehr ein unrechtmäßiges Verhalten der Polizei. „Polizisten dürfen Ihnen nicht ohne Weiteres den Arm auf den Rücken drehen“, erklärte der Staatsanwalt dem Angeklagten und schob die Frage hinterher, ob es wirklich nicht mehr zu schildern gebe. Weil es genau das eben aus Sicht des Angeklagten nicht gibt und der Abend angeblich genau so verlaufen sei, wie er es beschrieben habe, ist der vereinbarte Deal am Ende geplatzt.

Fortsetzung folgt

Fortsetzung folgt - am 31. Oktober um 12 Uhr in Saal 105 des Mescheder Amtsgerichts. Dann werden auch sechs Zeugen geladen sein, die mit ihren Aussagen Licht ins Dunkel dieses Abends im August 2022 bringen sollen.