Bestwig/Meschede. Eine Versicherung zahlt nicht - da rastet ein Mescheder Autohändler bei seinem Bestwiger Makler aus. Der Fall hat schon eine Vorgeschichte.

Hier ist ein Telefonat so richtig eskaliert – so sehr, dass es einem 47 Jahre altem Autohändler aus Meschede eine Anklage wegen versuchter räuberischer Erpressung einbrachte. Er hatte seinem Versicherungsmakler aus Bestwig übelst gedroht.

Angeklagter: „Erregbar bin ich, klar“

Zwischendurch im Prozess vor dem Schöffengericht Meschede fragte die Staatsanwältin den Angeklagten: „Würden Sie sich selbst als impulsiv und aufbrausend bezeichnen?“ „Erregbar bin ich, klar“, gab der zu – denn so zeigte er sich auch vor Gericht. Im Juli 2020 soll er seinem 53-jährigen Versicherungsmakler gedroht haben: „Ich werde Sie f***, ich werde Ihre Familie f***! Bis zum Lebensende wirst du mit mir zu tun haben, wenn ich das Geld nicht bekomme. Man findet dich dann irgendwann in einem Bach!“

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Warum er ihn so bedrohte? Der Autohändler war an diesem Tag nicht nur unzufrieden mit seinem Makler und seinen Versicherungen – diesmal war er richtig in Rage. Die Drohung hatte eine Vorgeschichte. Schon 2014 war ihm ein BMW vom Hof gestohlen worden. Den Schaden erstattete ihm seine Betriebsversicherung, abgeschlossen über den 53-Jährigen, aber nicht.

Der Händler klagte deswegen bis vors Oberlandesgericht: Die Richter dort bestätigten aber, für das gestohlene Auto habe es keinen Deckungsschutz durch die Versicherung bestanden, deshalb habe er keinen Anspruch gegenüber der Versicherung. Parallel klagte er gegen seinen Makler wegen angeblicher Falschberatung – diese Klage wurde wiederum 2019 vom Landgericht Arnsberg ebenfalls abgewiesen, mangels eines Anspruchs.

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Jetzt kam 2020 der neue Fall hinzu: Die Tochter des Autohändlers hatte eine kieferorthopädische Behandlung – aber die Krankenversicherung, ebenfalls von dem Makler vermittelt, wollte nur 60 Prozent der Kosten übernehmen. Die restliche Summe, mehrere tausend Euro, sollte der Mann selbst tragen. Er war sich jedoch sicher, beim Versicherungsabschluss sei nie die Rede von einem Selbstbehalt gewesen. Der 47-Jährige griff also wütend zum Telefonhörer.

Opfer erinnert sich an genauen Wortlaut

Doch wie verlief jetzt tatsächlich das Gespräch? „Das habe ich nicht gesagt“, so der Autohändler über die Vorwürfe in der Anklage. Er habe dem Makler nur klar gemacht, dass er alle Beratungsprotokolle vom Versicherungsabschluss einfordern werde und sein Geld vom Makler einklagen werde – „auch wenn das 20 Jahre dauert, ich klage!“ Von Drohung keine Spur.

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Der Makler erinnerte sich aber genau an exakt diese Bedrohung: „Ich war schockiert.“ Er habe den Autohändler bis dahin, trotz der Klagen in der Vergangenheit, als „einen Weltklassetypen, einen super Unternehmer“ gekannt.

Er habe die Drohung ernst genommen, deshalb meldete er sie der Polizei. Der Autohändler behauptete: Der Makler ging zur Polizei, um etwas gegen ihn in der Hand zu haben, weil er fürchtete, dass er die verweigerte Versicherungszahlung letztlich selbst leisten müsse. Juristisch ging es nun darum: War die Bedrohung als konkrete Aufforderung zu verstehen, dass der Makler bezahlen sollte? Das hätte dann den Tatbestand der Erpressung erfüllt. „Die Tat ist nicht nachweisbar“, so die Verteidigung.

Erpressung oder nicht?

An der Drohung hatten aber weder Staatsanwaltschaft noch das Gericht Zweifel. Sie hielten den Makler für glaubwürdig: „Wir haben keinen Zweifel daran, wie es der Zeuge geschildert hat“, so Richter Dr. Sebastian Siepe. Die Staatsanwaltschaft hielt auch am Erpressungsvorwurf fest, sie forderte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Mann ist nicht nur wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung, sondern auch einschlägig vorbestraft – er hatte schon einmal einen Paketboten bedroht.

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Verurteilt wurde er jetzt aber nicht wegen Erpressung, sondern wegen versuchter Nötigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 8000 Euro: „Es war eher eine Drohung aus Impulsivität und aus der Natur des Angeklagten heraus“, so Richter Siepe – das setzte das Strafmaß herunter. Denn konkret sei Geld von dem erregten 47-Jährigen in dem Telefonat nicht gefordert worden. Dieser Umstand wiederum habe die „Heftigkeit der Bedrohung relativiert“.

>>>HINTERGRUND<<<

Keinen Glauben schenkte das Gericht einem Entlastungszeugen, den die Verteidigung kurzfristig zu dem Prozess präsentierte.

Ein Verkäufer des Autohändlers gab an, das fragliche Telefonat mitgehört zu haben – von einer Bedrohung sei darin aber keine Rede gewesen.

Er sagte aus: „Es war ein Gespräch in angenehmer, geschäftlicher Atmosphäre – schon ein bisschen erbost, aber nicht laut.“

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Die Aussage des Versicherungsmaklers sei gelogen, meinte er..

Die Staatsanwaltschaft fragte daraufhin bei dem von der Verteidigung benannten Zeugen nach: „Würden Sie für Ihren Chef die Unwahrheit sagen?“ „Auf keinen Fall“, meinte der Verkäufer.