Bestwig. In Bestwig ist ein Autofahrer aus Meschede von der Polizei verfolgt worden. Der Mann schaltet dann die Scheinwerfer aus, um sich zu verstecken.

Seit drei Jahren sind illegale Autorennen eine Straftat. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg auch einen Vorfall, der sich mitten in Bestwig abgespielt hat, als verbotenes Rennen angeklagt. Allerdings: Fallen darunter aber auch Verfolgungsfahrten durch die Polizei?

Als er die Streife sieht, gibt er Vollgas

Angeklagt vor dem Mescheder Amtsgericht ist ein 31 Jahre alter Rumäne. Er lebt in Meschede. Im Amtsgericht macht er keinerlei Angaben. Am 17. Mai wird er hinter dem Steuer von der Briloner Polizei erwischt – angetrunken. Er muss mit zur Wache nach Brilon. Der Mann wird danach ermahnt, nicht Auto zu fahren, bis er wieder nüchtern ist – er soll lieber ein Taxi nehmen. Vorsichtshalber benachrichtigte die Briloner Polizei dann ihre Kollegen in Meschede, dass sie vorsichtshalber doch mal nach dem Auto des Mannes Ausschau halten sollten.

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Und tatsächlich: Der Hartz-IV-Empfänger hatte die Warnung und Ermahnung aus Brilon ignoriert, und sich doch wieder in einen Mercedes der A-Klasse gesetzt, mit dem er erwischt worden war. In Bestwig kommt er auf der Bundesstraße morgens um kurz nach 3 Uhr in Höhe der Sparkasse dem Mescheder Streifenwagen entgegen – daraufhin gibt der 31-Jährige Vollgas. Der Streifenwagen wendet, und nimmt die Verfolgung auf. Die Polizei muss bis auf 116 km/h beschleunigen, um Anschluss zu finden - das ist die Geschwindigkeit, die auch dem Angeklagten vorgeworfen wird: „Er hat sich schon bemüht, wegzukommen“, sagt der Streifenwagenfahrer lapidar als Zeuge.

„Listig“ nennt die Staatsanwaltschaft sein Verhalten

Dann biegt der Mercedes-Fahrer mit immer noch hohem Tempo von der B 7 nach links in die Gartenstraße ab. Und dabei wird es auch noch „listig“, wie es die Staatsanwaltschaft formuliert: Der Mann schaltet sein Licht aus, und versucht dann, sich mit seinem Auto auf einem dunklen Grundstück zu verstecken. Die Besatzung des Streifenwagens hat aber alles beobachten können. Der Mann wird gestellt. Auf die Frage, warum er geflüchtet sei, sagt er den Beamten: Er habe sich „erschrocken“. Bei ihm wird in der Wache in Meschede immer noch Restalkohol im Blut festgestellt.

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Für die Staatsanwaltschaft ist das eine illegales Autorennen – bei dem der Fluchtwagen ja eine noch höhere Geschwindigkeit als die 116 km/h gehabt haben muss, um zu entkommen. Verschärfend komme hinzu, dass dieses Tempo innerorts gefahren wurde. Auch die Polizei räumte allerdings ein: „Die Straßen waren wie leer gefegt“ – unmittelbar gefährdet war dabei glücklicherweise niemand. Die Staatsanwaltschaft fordert 600 Euro Geldstrafe und die Verlängerung des Führerscheinentzugs um sechs Monate.

Schwierige Rechtslage

Rechtsanwalt Yasin Ertas (Meschede) dagegen will einen Freispruch für seinen Mandanten - aus juristischen Gründen, denn der müsse ja schließlich schon ein Bußgeld dafür bezahlen, dass er von den Briloner Polizisten angetrunken erwischt wurde. Der Vorfall in Bestwig danach gehöre juristisch dazu und dürfe also nicht zusätzlich bestraft werden.

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Verurteilt wird der Mann, vorbestraft wegen exhibitionistischer Handlungen und Bedrohung, schließlich wegen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss. Er muss ein Bußgeld von 500 Euro zahlen und erhält einen weiteren Monat lang ein Fahrverbot. Denn für das Gericht ist das kein illegales Autorennen: Dafür müsste eine Absicht erkennbar sein, die größtmögliche Geschwindigkeit erreichen zu wollen.

Auch Yasin Ertas hat auf grundsätzliche, offene rechtliche Fragen bei Autorennen-Vorwürfen hingewiesen, die noch höchstrichterlich überprüft würden. Denn eigentlich ist der neue Paragraf mit Blick auf die Unglücke entstanden, die sich in Großstädten bei Rennen mit hochmotorisierten Sportwagen ereigneten – nicht aber für solche Vorfälle wie in Bestwig.

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