Meschede. In Meschede klärt die Polizei eine ganze Serie von Straftaten auf. Ein Täter sitzt wegen Wiederholungsgefahr sogar in Haft - er ist erst 17.

Die Polizei in Meschede hat eine ganze Serie von Straftaten aufklären können. Verantwortlich soll dafür eine Bande aus drei jungen Männern sein – alles Deutsche, teils mit Migrationshintergrund.

Einer davon ist so kriminell, dass er in Untersuchungshaft sitzt: Er ist erst 17 Jahre alt und schon Intensivtäter. Ein weiterer Komplize ist ebenfalls 17 Jahre alt, der dritte im Bunde ist 21 Jahre alt. Die Polizei in Meschede und die Staatsanwaltschaft Arnsberg bestätigen auf Anfrage die Ermittlungserfolge. Es sind so viele Straftaten, das viele Details noch offen sind: „Die Ermittlungen laufen weiter“, sagt Laura Burmann von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde.

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Drogeneinkauf mit gestohlenem Auto

Was bislang bekannt ist: Unter wechselnder Beteiligung sollen die drei jungen Männer vor allem Ende 2020 und Anfang 2021 kriminell aktiv gewesen sein. Ihnen wird vorgeworfen, für eine ganze Reihe von Diebstählen von Kleinkrafträdern und Motorroller verantwortlich zu sein: Zwölf Diebstähle sollen sie verübt haben, die Tatorte lagen im Mescheder Norden. Einzelteile aus solchen Motorroller-Diebstählen werden von Kriminellen gerne weiterverkauft, um an Geld zu kommen.

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Danach steigerten sich offenbar ihre Taten: Sie gingen auf den Diebstahl von Autos über. So wurden am ersten Januar-Wochenende vom Hofe eines Autohändlers an der Jahnstraße in Meschede gleich drei Autos gestohlen. Die damals unbekannten Täter hatten dazu die Scheibe der Werkstatt eingeschlagen und die Autoschlüssel mitgehen lassen. Die Täter gingen professionell vor: Sie hatten Kennzeichen anderer Autos aus der Umgebung abgeschraubt und an den drei Fahrzeugen angebracht. Ein gestohlenes Auto wurde später am Lanfertsweg entdeckt, eines an einer Tankstelle in Oeventrop, das dritte in Duisburg. Mit einem der Autos sollen die Täter nach Informationen dieser Zeitung bis in die Niederlande gefahren sein – offenbar um Drogen einzukaufen und zu konsumieren.

Schon als Kind straffällig

Auch in Arnsberg sollen die jungen Männer bei einem Autohändler einen Pkw gestohlen haben, der dann in Meschede gefunden wurde. Dort sollen auch Sachbeschädigungen an Fahrzeugen verübt worden sein. Die Liste der Vorwürfe geht noch weiter: Den Männern wird der Einbruch in eine Gartenlaube in Meschede zur Last gelegt, außerdem sollen sie einen Taxifahrer um sein Geld geprellt haben.

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Die Männer werden sich vor dem Jugendschöffengericht in Meschede wegen der ganzen Serie an Diebstählen in besonders schweren Fällen zu verantworten haben – die Anklagen werden dann bis zur Urkundenfälschung reichen, weil sie ja fremde Kennzeichen bei ihren Autofahrten benutzt haben.

Alle drei Tatverdächtigen kommen aus Meschede. Haupttäter soll einer der beiden 17-Jährigen sein. Nach Informationen dieser Zeitung soll er bereits als Kind straffällig geworden sein, war aber deshalb nicht strafmündig. Er war 2017 auch ins Visier der Polizei geraten, als es in Oeventrop eine Brandstiftung in der ehemaligen Suchtklinik gab – das Verfahren musste allerdings mangels ausreichendem Tatverdacht eingestellt werden. Strafmündig wurde er als Jugendlicher – und wurde dann bereits zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er wurde erst kurz vor den neuen Straftaten 2020 aus der Haft entlassen: Er sollte einen Schulabschluss nachholen können. Wegen der befürchteten Wiederholungsgefahr sitzt er jetzt erneut im Gefängnis in Untersuchungshaft.

>>>HINTERGRUND<<<

In Deutschland ist man erst ab 18 Jahren voll strafmündig – und damit juristisch auch alt genug, um die Verantwortung für seine Straftaten zu übernehmen.

Kinder sind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr noch nicht strafmündig – unabhängig davon, wie reif ein Kind sein mag oder wie schwerwiegend die Straftat ist. Das Kind kann also auch nicht vor Gericht gestellt werden.

Wer zwischen 14 und 18 Jahren als ist, gilt als bedingt strafmündig.

Beim Prozess urteilt der Richter dann nach dem Jugendstrafrecht mit leichteren oder anderen Strafen als bei Erwachsenen.

Schließlich wird bei Jugendlichen davon ausgegangen, dass es sich meistens nur um vorübergehende Vorfälle handelt.