Meschede/Hochsauerlandkreis. Bilanz nach einem Jahr Corona: So viele Menschen sind im Hochsauerlandkreis schon in Quarantäne gewesen - und diese Klagen gab es dagegen.

Im Hochsauerlandkreis sind nach einem Jahr Corona inzwischen umgerechnet mehr als zehn Prozent der Menschen in Quarantäne gewesen. Das geht aus neuen Berichten der Kreisverwaltung hervor.

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Demnach waren zuletzt 5017 Menschen als Corona-Infizierte in Isolierung, hinzu kamen 21.583 Menschen als Kontaktpersonen der Kategorie 1, die also einen engen Kontakt mit Infizierten hatten. Das ergibt insgesamt 26.600 Quarantäneentscheidungen, bei einer Einwohnerzahl von 260.000 Menschen im HSK. Die zehn Prozent sind allerdings ein statistischer Wert: Denn unter den Kontaktpersonen sind auch solche Fälle, die bereits mehrfach in Quarantäne gekommen sind. Die Zahlen verändern sich täglich.

Einmal wird eine Formalität moniert

In diesen Zahlen tauchen auch nicht die Auswärtigen auf: Wer zum Beispiel im Kreis Soest lebt, und Kontakt zu einem Infizierten im HSK hat, der wird als Kontaktperson an das Soester Gesundheitsamt weitergemeldet – fällt aber nicht hier in die Statistik. Das gilt auch umgekehrt – wie am Beispiel des heimischen CDU-Politiker Friedrich Merz deutlich wurde, der 2020 bei einem Auftritt in Sachsen Kontakt mit einem Infizierten hatte. In Quarantäne wurde Merz dann vom HSK-Gesundheitsamt geschickt.

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Wer in Quarantäne geschickt wird, der kann juristisch dagegen vorgehen: Denn ein Quarantänebescheid ist grundsätzlich auch nur eine Verwaltungshandlung, gegen die man natürlich vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg Widerspruch einlegen könnte.

Achtung, Corona: Warnhinweise für Besucher im Amtsgericht Meschede.
Achtung, Corona: Warnhinweise für Besucher im Amtsgericht Meschede. © Jürgen Kortmann

In den 26.600 Fällen wurde davon aber nur dreimal Gebrauch gemacht. Dabei bestätigte das Verwaltungsgericht in zwei Fällen die Anordnung des Gesundheitsamtes. Nur in einem Fall waren der Zeitpunkt und die Kriterien für die Entlassung aus der Quarantäne formal nicht ausdrücklich genannt worden, sondern wurden von einem Arzt im persönlichen Gespräch genannt. Diese Formalität monierte ein Kläger, es gab einen Vergleich dazu vor Gericht. Auch bei jeder Entlassung aus der Quarantäne folgt das Gesundheitsamt Kriterien, die das Robert-Koch-Institut aufgestellt hat: „Die Beendigung der Quarantäne bei einer infizierten Person ist immer an die Voraussetzung gebunden, dass innerhalb von 48 Stunden vor dem Entlassungszeitpunkt Symptomfreiheit bestanden haben muss“, so das Amt.

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Bescheide binnen 24 Stunden

Über das ganze Jahr hinweg ist es dem Kreisgesundheitsamt nach eigenen Angaben gelungen, Quarantänebescheide binnen 24 Stunden an die Betroffenen zu versenden. Positivbefunde seien durchgehend binnen eines Tages abgearbeitet worden – „diesbezügliche Bearbeitungsverzögerungen hat es insofern nicht gegeben“, so die Kreisverwaltung. Allerdings habe es in der Vergangenheit Fälle gegeben, bei denen eine Kontaktaufnahme mit Betroffenen erst gegen Ende der Quarantänezeit oder sogar danach erfolgte – zum Beispiel im Herbst 2020 wegen sehr langen Laborlaufzeiten oder aufgrund von Bearbeitungsrückständen in anderen Gesundheitsämtern.

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Die Kreisverwaltung betont auch, dass Menschen, bei denen bereits eine Corona-Infektion festgestellt wurde, nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes als Kontaktpersonen der 2. Kategorie gelten: Sie müssten nach Klärung der individuellen Symptome nicht mehr zwingend in Quarantäne. Allerdings muss eine Selbstbeobachtung stattfinden, außerdem müsse ein Test gemacht werden – und abhängig von dessen Ergebnis würde eine Neubewertung stattfinden.

>>>HINTERGRUND<<<

Bei Kontaktpersonen von Infizierten endet die Quarantäne automatisch mit Ablauf der Quarantäne.

Die Regel dabei sind 14 Tage nach dem letzten Risikokontakt.

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Frühestens nach dem 10. Tag kann die Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Schnelltest verkürzt werden.