Meschede. Im Fall des Toten im Maisfeld bei Meschede gilt ein Vorschlaghammer weiter als Tatwaffe. Der Leiter der Spurensicherung nennt Details.

Das Foto mit der Nummer 1016 ist für die Staatsanwaltschaft im Fall des Toten im Maisfeld bei Schüren das entscheidende: Für sie bleibt der angerostete Vorschlaghammer darauf die Tatwaffe, mit der im August 2019 ein 45 Jahre alter Ukrainer erschlagen worden sein soll.

„Das war die interessanteste Spur“

„Am Hammer befanden sich Spuren des Tatverdächtigen und des Toten. Das war die interessanteste Spur“, bestätigte der Leiter der Spurensicherung im Prozess am Landgericht Arnsberg. Sowohl am Stiel als auch am Kopf des Hammers wurden die Experten fündig. Mit bloßem Auge waren sie nicht erkennbar, denn der Hammer war abgewischt worden.

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Der Angeklagte, ein 38-jähriger Pole, der mit dem Opfer in einer Bauarbeiter-Unterkunft in Meschede-Voßwinkel wohnte, bestreitet weiter, den Mann getötet zu haben. Er bleibt dabei, dass es zwar eine Auseinandersetzung gegeben habe, er aber selbst geschlagen und bewusstlos wurde – und dann neben der Leiche aufwachte.

Getötet haben soll ihn ein anderer Hausbewohner (28). Der 38-Jährige will nur den Hammer danach weggestellt haben (wodurch sich für ihn seine Spuren daran erklären) und er half, die Leiche im Maisfeld zu verstecken. Nach seiner Darstellung ist der Ukrainer mit einem Axtstiel erschlagen worden. Der Axtstiel sei danach hinter dem Haus verbrannt worden. Spuren davon: Fehlanzeige. An der Terrasse schlug auch der Leichenspürhund an: Der Tote war hier versteckt worden.

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Kaum Spuren im Maisfeld

Der Experte von der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle des Polizeipräsidiums Dortmund war auch im Maisfeld dabei. Dort gab es kaum Spuren: Der Tote lag dort bereits zu lange, zwischendurch hatte es geregnet und es war heiß gewesen. Endgültig identifiziert wurde er durch DNA-Spuren, die an seiner Zahnbürste in Voßwinkel entdeckt wurden, und ihrem Vergleich mit Abrieb an seiner Achillessehne: Jetzt erst hatte das Opfer einen Namen.

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Auf einem Videowürfel wurden im Prozess Dutzende Fotos vom Tatort in der Unterkunft gezeigt: Sie sind durchnummeriert und werden dreistellig – so viele einzelne Spuren sind gefunden worden. Die Unterkunft war früher ein Gasthof: „Im gesamten Schankraum, im Zimmer des Getöteten, überall im Haus waren Blutspritzer und Bluttropfen“, so der Kriminalpolizist.

Wände nach Tat frisch gestrichen

Mit Luminol wurden die Blutspuren, die verwischt worden waren, wieder sichtbar gemacht: Man kennt die Lösung aus Krimis, dadurch wird der Blutfarbstoff Hämoglobin mit seinen Eisenspuren bläulich erkennbar. Große Mengen davon sind im ehemaligen Schankraum und im Zimmer des Getöteten gefunden worden.

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Ist er hier also umgebracht worden? Die Indizien deuten darauf hin. Die Wände waren danach frisch gestrichen worden. Oder ist hier nur Blut verwischt worden? Auch das wäre eine denkbare Erklärung für die Größe der Blutflecken. Der 38-Jährige sagt, er sei neben einer Heizung im Flur wieder aufgewacht, wo die Leiche lag. Dort aber hat die Polizei nichts gefunden.

Die Fotos zeigen auch, wie die osteuropäischen Arbeiter in dem Haus leben: Eine Männerunterkunft, teils mit Einzelbetten, teils mit mehreren Betten – die einzelnen Bereiche je nach Typ des Arbeiters mal ordentlicher, mal schmuddeliger. Auf die Gestaltung der Räume wird keinen Wert gelegt, hier hängen noch Tapeten im Chic der 70er-Jahre: Alles ist zweckbetont, hier erholen sich die Männer nur nach schwerer Bauarbeit. Nach der Arbeit wird häufig Alkohol getrunken. Der ehemalige Schankbereich ist zur Küche umgebaut, der Schankraum diente als Aufenthaltsraum. In der alten Kegelbahn lagern Sachen, in einem Abstellraum unter der Treppe ins Obergeschoss lagerten Werkzeuge – darunter auch besagter Vorschlaghammer.

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>>>HINTERGRUND<<<

Das Landgericht Arnsberg startet einen neuen Versuch, den 28-Jährigen, der von dem 38 Jahre alten Angeklagten beschuldigt wird, als Zeuge vorzuladen.

Die Chancen darauf sind kaum realistisch: Er könnte in Deutschland dann festgenommen werden.

Der Mann hatte sich zuletzt aus Polen gemeldet und behauptet, derzeit nicht ausreisen zu können: Sein Arbeitgeber wolle ihn nach einer Rückkehr nicht in die Corona-Quarantäne lassen.