Meschede. . Die Stadt Meschede will auch den öffentlichen Raum per Videoüberwachung beobachten. Datenschutzbeauftragte sind dagegen. Die Stadt will notfalls klagen.

Die Videoüberwachung in Meschede soll noch im ersten Halbjahr dieses Jahres eingeführt werden. Der Beginn soll an der Fußgängerunterführung am Ruhrplatz gemacht werden. Das sieht ein Beschlussvorschlag von Bürgermeister Uli Hess für den Stadtrat am 26. März vor.

Daten bleiben 72 Stunden erhalten

Der Plan für eine Überwachung im öffentlichen Raum hat Modellcharakter: Andere Städte warten landesweit, wie sich der Fall Meschede entwickeln wird. Sie wollen nachziehen. Die Datenschutzbeauftragten auf Kreis- und Landesebene lehnen das Vorhaben ab. Der Begriff Videoüberwachung hat sich eingebürgert. Uli Hess nennt das Vorhaben aber nicht mehr so.

Er bevorzugt als Bezeichnung jetzt „Videosicherung“ – denn Überwachung, sagt er, „wäre irreführend“, weil es eine „tagtägliche Überwachung mit einem Festbild beinhalten würde“. Die Stadt hat ihren Plan extern von ihrer Anwaltskanzlei begutachten lassen, mit dem Ergebnis: „Unser Vorhaben ist rechtlich zulässig.“

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Und das ist geplant: Die starr ausgerichtete Kamera wird deutlich sichtbar sein, ein Schild weist auf die Beobachtung hin, der Kamera-Blickwinkel wird peinlichst genau nur öffentliche Bereiche abbilden – nicht etwa die private Nachbarschaft nebenan. Maximal 72 Stunden sollen die aufgezeichneten Daten extern aufbewahrt werden, danach löschen sie sich automatisch.

Es wird keine aktive Beobachtungsmöglichkeit geben, kein Bildschirm im Rathaus wird anzeigen, was sich zum Beispiel gerade am Ruhrplatz tut: „Es ist kein direkter Zugriff möglich.“ Die aufgenommenen Szenen wiederum werden allesamt verpixelt: „Die Objekte, Personen und Szenen sind unkenntlich.“

Erst, wenn etwas vorgefallen wäre (und es innerhalb der 72-Stunden-Frist bemerkt wird), würde der fragliche Zeitraum entschlüsselt. Dazu wird es bei der Stadtverwaltung eine genaue Dienstanweisung geben, wer dann Einsicht hat: „Die Szenen bekommt nie ein Mitarbeiter alleine zu sehen, es werden mindestens zwei sein, die im Vorfeld benannt werden.“

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Wird etwas entdeckt, würden diese Szenen dann der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten zur Verfügung gestellt. Hess setzt darauf, durch die Überwachung/Sicherung in erster Linie den Vandalismus in den Griff zu bekommen. Auslöser waren zerstörte Lampen in der Fußgängerunterführung.

Auch an der neuen Henne-Freitreppe gab es erste Schmierereien, auch am Hennepark hinter dem Kreishaus erste Beschädigungen. Diese drei Bereiche möchte die Verwaltung künftig durch Kameras beobachten, wobei die Unterführung den Anfang machen soll.

Hess rechnet im Rat mit einer politischen Mehrheit für das Vorhaben. Würde man das Thema den Bürgern direkt zur Abstimmung geben, „dann würde die Bevölkerung dafür stimmen, da bin ich sicher.“

Bei Verbot der Videosicherung vor das Verwaltungsgericht 

„Was wir machen, ist überschaubar“, sagt Wolfgang Sträter, im Rathaus Leiter des Fachbereichs Ordnung. Bisher habe er „nur Ermunterung“ für das Vorhaben erhalten: „Es gibt keine Kritik von außerhalb.“ Beide sind überzeugt, auch angesichts der aktuellen Einbruchserie, dass die Videosicherung durchaus dem Sicherheitsbedürfnis der Mescheder entspreche.

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Ob das auch die Datenschützer und die Landesregierung so sehen? Hess ist willens, bei einem Verbot der Videosicherung vor das Verwaltungsgericht zu ziehen und die Richter entscheiden zu lassen: „Da muss einer die Vorreiterrolle spielen.“ Es sei nicht nachvollziehbar, warum in NRW nur der öffentliche Raum von einer Videoüberwachung ausgenommen sei – „Bahnhöfe und Geschäfte haben ja längst die komplette Überwachung“.

Der Bürgermeister sieht den Mescheder Plan im Rahmen des geltenden Landesdatenschutzes. Die Software, die genutzt werden soll, wird bereits im industriellen Bereich verwendet: Sie sei zertifiziert – und, merkt Hess an, entspreche auch dem Europäischen Datenschutz.