Meschede. . Zur geplanten Videoüberwachung in Meschede soll bis Ende Januar 2014 eine Einschätzung der Datenschützer vorliegen. Sie wird mit Spannung erwartet: Ganz Nordrhein-Westfalen, so heißt es in den Kreisen der Ordnungsämter, schiele nach Meschede.
Zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind gespannt: Sie würden auch gern Kameras installieren. Möglicherweise werden durch den Fall Meschede die rechtlichen Grenzen neu definiert.
Für mehrere Millionen Euro hat Meschede die Innenstadt umgebaut und verschönert - doch bald darauf waren Schmierereien zu sehen, Kunstwerke beschädigt und Lampen mit Wucht zerstört. Die Stadtverwaltung versuchte die Täter - vergeblich - zu ermitteln, indem sie Belohnungen aussetze. Dann platzte den Mitarbeitern im Rathaus der Kragen: Sie plädierten für eine Videoüberwachung an drei Orten der Innenstadt.
Fachbereichsleiter kämpferisch
In Nordrhein-Westfalen gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern dafür bisher keine gesetzliche Grundlage. Nur die Polizei darf an Kriminalitätsschwerpunkten filmen. Doch die Mescheder Stadtverwaltung will eine neue hochmoderne Technik einsetzen - damit sieht sie das Recht auf ihrer Seite. Der Fachbereichsleiter Ordnung, Jochen Grawe, gibt sich kämpferisch: Er ist dafür, letztlich die Gerichte über die Videoüberwachung entscheiden zu lassen.
Nicht in der Landschaft filmen
Dazu wird es voraussichtlich kommen, sollten Stadtrat und Verwaltung an ihren Plänen festhalten: Der Datenschutzbeauftragte im Hochsauerlandkreis, Joachim Walter, deutete im Gespräch mit unserer Redaktion bereits an, dass er sich ablehnend äußern werde. Er hat sich die neue Technik angeschaut, die Meschede gern einsetzen würde, und hält diese Art der Verschlüsselung „für eine gute Sache“. Dennoch ändere auch eine Verpixelung von Personen seiner Ansicht nach nichts daran, dass eine Kommune nicht in der freien Landschaft filmen dürfe. „Da nützt die schonenste Technik nichts.“
Neues System mit Verschlüsselung
Bei ihrer Videoüberwachung möchte die Stadt Meschede ein neues System einsetzen. Aufnahmen werden nur bei verdächtigen Bewegungen gemacht. Die gefilmten Personen werden nur verpixelt dargestellt.
Nur autorisierte Mitarbeiter können die Aufnahmen, beispielsweise im Beisein der Polizei, mittels einer Chip-Karte unverschlüsselt anschauen, falls sich Sachbeschädigungen oder Straftaten ereignet haben. Auf diese Weise soll der Datenschutz gewahrt bleiben.
Verbieten kann der Datenschutzbeauftragte die Videoüberwachung mit einem Veto nicht, er kann nur seine Bedenken anbringen. Im nächsten Schritt würden sich die NRW-Datenschutzbeauftragten und dann das NRW-Innenministerium mit der Videoüberwachung in Meschede beschäftigen. Entweder an dieser Stelle oder sobald eine gefilmte Person klagt, müssten Gerichte die Grenzen der Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen überprüfen und möglicherweise neu definieren.
Mieten statt kaufen
Die Stadt Meschede hat bereits einen Plan in der Hinterhand: Die Verwaltung würde die Kameras zunächst nicht kaufen, sondern nur mieten. Bei einem Verbot würden sie an den Händler zurückgegeben. Andernfalls würden sie gekauft.