Menden. . Zwei Kinder sollten einer Frau und ihrem Mann reichen. Also ließ sie sich am Vincenz-Krankenhaus in Menden sterilisieren. Keine zwei Jahre später war die Frau aber erneut schwanger. Sie klagte. Einfluss auf das Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm hatte auch die „verbleibende Versagerquote“.
Nach dem zweiten Kind traf die Frau ihre folgenschwere Entscheidung: Sie ließ sich am Vincenz-Krankenhaus sterilisieren. Trotzdem wurde sie schwanger und verklagte daraufhin das Krankenhaus. Jetzt entschied das Oberlandesgericht Hamm: Das Krankenhaus haftet nicht, wenn die behandelte Patientin über eine „verbleibende Versagerquote“ der Sterilisation informiert worden ist. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Landgerichts Arnsberg.
Sterilisation der Frau im Jahr 2006
Die Operation liegt bereits knapp acht Jahre zurück. Die Mendenerin ließ sich im Oktober 2006 im Krankenhaus in Menden sterilisieren. Im Jahr 2008 wurde sie schwanger – ungewollt. Das Kind kam 2009 zur Welt. Die Frau und ihr Ehemann klagten: Die Sterilisation sei fehlerhaft durchgeführt worden und sie sei über die Möglichkeit, doch schwanger zu werden, unzureichend aufgeklärt worden. Das Paar forderte unter anderem ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro und einen Unterhaltsschaden von 300 Euro monatlich.
Die Klage ist jetzt jedoch erfolglos geblieben. „Nach sachverständiger Begutachtung konnte der 26. Zivilsenat am Oberlandesgericht Hamm keine Behandlungsfehler feststellen“, so Christian Nubbemeyer, Pressedezernent am Oberlandesgericht. Es sei keine falsche Operationsmethode gewählt worden.
Versagerquote von vier in tausend Fällen
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Einen Behandlungsfehler durch einen fehlerhaft unterlassenen oder unzureichenden Verschluss eines Eileiters könnten die Kläger nicht beweisen, entschieden die Richter. „In der Schwangerschaft könne sich die auch bei einer fachgerechten Sterilisation verbleibende Versagerquote schicksalhaft realisiert haben“, so Nubbemeyer.
Die Kläger könnten auch nicht nachweisen, dass die behandelnden Ärzte die Pflicht zur therapeutischen Aufklärung verstoßen hätten, indem sie die Klägerin über die verbleibende Versagerquote und die Notwendigkeit weiterer Verhütungsmaßnahmen unzureichend aufgeklärt hätten. Nach der Vernehmung des Arztes, der die Mendenerin behandelt hatte, stehe fest, dass er die Klägerin auf eine Versagerquote von 4 in 1000 Fällen hingewiesen habe.
Noch keine Stellungnahme des Klinikverbundes
Für die Aufklärung sei das ausreichend. Die Patientin wisse dann, dass das Risiko einer Schwangerschaft fortbestehe. Der verantwortliche Klinikverbund gab am Mittwoch nach einer Westfalenpost-Anfrage noch keine Stellungnahme zu dem Fall ab.