Soest/Arnsberg. . Ein Soester Krankenhaus muss einer Frau aus Arnsberg 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, so das Urteil vor dem Oberlandesgericht Hamm. Die Frau hatte sich 2005 an der linken Schulter operieren lassen, doch das ging gründlich schief.
50.000 Euro Schmerzensgeld muss ein Soester Krankenhaus einer Patientin aus Arnsberg nach einer missglückten Schulteroperation als Schmerzensgeld zahlen. So lautet das Urteil des 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, das damit ein Urteil des Landgerichts Arnsberg änderte. Die Arnsbergerin kann ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nicht mehr einsetzen.
Linke Schulter musste versteift werden
Die Frau litt an Schulterbeschwerden und ließ sich daher im November 2005 in einem Soester Krankenhaus an der linken Schulter operieren. Diese misslang: Die Arnsbergerin konnte ihren linken Arm nicht mehr richtig heben.
Es folgten weitere operative Eingriffe, die keine Verbesserung brachten. Im Gegenteil: Anschließend musste die linke Schulter versteift werden. Aufgrund der fehlerhaften Operation forderte die Arnsbergern schließlich unter anderem 50 000 Euro Schmerzensgeld vom Krankenhaus und den behandelnden Ärzten.
Gutachter: Grob fehlerhaft gearbeitet
Die vom Gericht eingeschaltete Gutachter kam zu dem Schluss, dass die beiden Operateure grob fehlerhaft gearbeitet haben. Sowohl die Wahl einer offenen Schultergelenksoperation als auch die Durchführung dieser Operation verstießen gegen den ärztlichen Standard, so die Experten. Allein die Entfernung des Schleimbeutels sei die richtige Methode gewesen.
Der tatsächlich vorgenommene Eingriff sei zudem fehlerhaft durchgeführt worden, weil intraoperativ wesentliche Teile des Schulterdachs entfernt worden seien. Dadurch sei das Schulterdach zerstört worden. Dies habe die Versteifung der linken Schulter der Klägerin erfordert, so dass der linke Arm funktionsunfähig geworden sei.
Das Urteil ist rechtskräftig (AZ 26 U 4/13).