Menden. . Neun Jahre hat er lang das Blindengeld seiner Mutter bezogen, die bereits gestorben war. Mehr als 35.700 Euro hat der Mann im Laufe der Zeit eingesteckt. Jetzt stand der Mendener wegen Betrugs vor dem Schöffengericht. Er wurde von Richter Hennemann nicht freigesprochen.

Richter Hennemann verurteilte den Mann, der neun Jahre das Blindengeld seiner bereits verstorbenen Mutter bezigen hatte, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Er muss außerdem 120 Sozialstunden leisten.

Den kompletten Betrag wird der Mann wohl nie zurückzahlen können: Derzeit überweist der Hartz-IV-Empfänger 30 Euro monatlich an den Landesverband Westfalen-Lippe (LWL), der das Blindengeld an Betroffene mit Seh-Behinderungen in Nordrhein-Westfalen auszahlt.

Fall erinnert an Griechenland

Der Fall erinnert an ähnlich gelagerte Betrügereien aus Griechenland: Der größte griechische Rentenfonds hatte bis zu acht Milliarden Euro für Tote überwiesen. Profitiert hatten dort meist ebenfalls die Angehörigen.

„Es tut mir wirklich leid“, sagte der Angeklagte aus. Er habe mit seiner Mutter zusammen gelebt, die Bevollmächtigung bekommen und die Überweisungen des LWL nach dem Tod der Mutter „einfach laufen lassen“. Er sei knapp bei Kasse gewesen, das Geld sei gerade recht gekommen. Was er sich denn von den Beträgen geleistet habe, wollte Richter Hennemann wissen: Einen Motorroller habe er sich gekauft, sagte der Angeklagte, und für seine Haustiere habe er Geld ausgegeben.

Betrug durch Kommissar Zufall entdeckt

Der Betrug zog sich so über fast ein Jahrzehnt hin.

Nur durch einen Zufall sei der Betrug nach neun Jahren aufgefallen, sagte Richter Hennemann. „Warum findet denn vom LWL keine Überprüfung statt?“, fragte Verteidiger Thorsten Künzel in die Runde. „Es besteht keine Verpflichtung der Behörde, so etwas nachzuprüfen“, entgegnete Richter Hennemann. Das Schöffengericht verurteilte den Mann, der bislang nicht straffällig geworden war, zu einer Bewährungsstrafe.

Ratenzahlungen

Eine Auflage: Der Mann muss nach „besten Kräften“ versuchen, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen. In Kürze wird der Mendener Rentner: Wenn der Rentenbescheid eingetroffen ist, dann wird Richter Hennemann die monatliche Ratenzahlung an den Landesverband Westfalen-Lippe noch einmal neu festsetzen.