Menden. . Ein Frührentner soll im August 2013 in Menden seine Hose heruntergelassen und dann eine Frau geschlagen haben. Der Mann hat nach eigenen Angaben einen Filmriss, die Frau erlitt einen Rippenbruch und Hämatome. Ist der mann zurechnungsfähig?

Was hat ein Mittfünfziger noch zu verlieren, wenn er sagt: „Im Gefängnis ist es auch nicht schlechter als bei mir zu Hause. Mich stört da nur, dass ich da nicht so oft duschen kann.“ Er bekommt gut 600 Euro Erwerbsminderungsrente; er ist manisch-depressiv, mehrfach vorbestraft, hat nach eigenen Worten kaum eine Droge ausgelassen und konsumiert schon mal Alkoholmengen, die gleich zwei weniger geübte Trinker ins Koma befördern würden.

Doch hat dieser Mann tatsächlich am 5. August 2013 mir nichts dir nichts im Park der Hönne-Insel die Hose heruntergelassen und anschließend eine Frau vermöbelt, die sich darüber beschwert hat? Davon jedenfalls ging gestern am Amtsgericht Menden die Staatsanwaltschaft Arnsberg in ihrer Anklageschrift aus.

Ein Hüne

„Filmriss“, beteuert der Angeklagte. Es tue ihm leid. Klingt glaubhaft. Möglicherweise hätte Strafrichter Martin Jung das sogar noch akzeptiert. Aber bei dieser Vorgeschichte? Und dann waren da noch drei Flaschen Korn, die der Angeklagte zuvor getrunken haben will, die aber lediglich zu einem Blutalkoholwert von 1,5 Promille geführt haben. Was ist glaubhaft, was nicht?

Könnte es ein manischer Schub gewesen sein, fragt Jung. Der Angeklagte schloss genau das zur vermeintlichen Tatzeit aus. „Damit kenne ich mich aus. In manischen Phasen ziehe ich mich zurück.“ Der Angeklagte ist ein Hüne. Eine kräftige Ohrfeige soll die Frau, die auf die heruntergelassene Hose hingewiesen hatte, geradewegs Richtung Hönne befördert haben. Rippenbruch und Hämatome inklusive.

Ohne jegliche Anhörung von Zeugen entschied Jung: Das Verfahren wird ausgesetzt. Ohne Gutachten eines Psychiaters wird nicht weiterverhandelt.