Menden. . Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft legten eine Bruchhandlung hin. Am Ende einer mehrstündigen Verhandlung im weiten Feld des Spielhallen-Milieus verhöhnte der zuvor Angeklagte nach dem Urteil das Gericht: „Ein bisschen kriminell muss man heutzutage schon sein, sonst kann man nichts werden.“

Dem Mann, Betreiber von Spielhallen im Mendener Stadtgebiet, konnte nicht nachgewiesen werden, dass er binnen weniger Monate tatsächlich den Sozialkassen 11.000 Euro vorenthalten hat.

Verdächtig wenig Personal

Der Spielhallenchef war im Jahr 2011 ins Visier der Zollfahnder geraten. Die hatten bei ihren Ermittlungen herausgefunden, dass dessen drei Spielhallen verteilt auf das Mendener Stadtgebiet eine erhebliche Personalunterdeckung aufwiesen. Die Öffnungszeiten und die Arbeitnehmerentgelte zur Sozialversicherung der Mitarbeiter standen ihrer Meinung in einem ­krassen Missverhältnis. Das sah auch die Staatsanwaltschaft so.

Der Betreiber hingegen blieb jederzeit locker und gefasst. Er rechnete Stunde um Stunde die Personalunterdeckung kleiner. So hatte das Hauptzollamt dessen eigene Arbeitszeit mit etwa 160 Stunden im Monat beziffert. „Ich habe jeden Tag 15, 16 Stunden gearbeitet. Manchmal auch noch deutlich länger.“ So rannen der Staatsanwaltschaft regelrecht die Stunden und damit nicht gezahlte Beiträge dahin. Und was dann an Löchern noch blieb, flickte der beredte Angeklagte mit wenigen Sätzen.

Viermal ist er geschieden, zweimal davon in der einst griechischen Heimat. Das schafft Spielräume: „Ich habe immer gut für meine Kinder gezahlt. Da haben mir meine ehemaligen Frauen in den Spielhallen gern geholfen.“ Und als auch das noch nicht komplett reichte, um alle (vermeintlichen) Fehlbeiträge plausibel zu erklären, verwies er noch auf einen Rentner, der ebenfalls mit großem Zeitaufwand in den Spielhallen mitgeholfen habe. Ganz zufällig eben auch aus schierer Dankbarkeit, weil der Angeklagte ihn mietfrei hat wohnen lassen.

Richter nimmt kein Bargeld an

An Beweisen mangelte es derart, dass der Angeklagte zwischenzeitlich Strafrichter Jung sogar seine Befindlichkeit schilderte: „Ich bin vollkommen glücklich und zufriedne.“ Das war die Staatsanwalt ganz und gar nicht, wollte aber immerhin noch ein Zeichen setzen.

Der Angeklagte akzeptierte nicht nur die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage. Er wollte die dafür fälligen 1000 Euro sogleich im Gericht bar bezahlen. So weit ist das deutsche Justizwesen allerdings noch nicht. Richter Jung: „Das darf ich nicht annehmen.“