Fröndenberg. .
Mit intimen Küssen zwischen einem Erwachsenen und einer Zwölfjährigen musste sich gestern das Amtsgericht Unna befassen. Der Tag endete mit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs und einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung.
Drei Treffen mit Zwölfjähriger
Laut Anklage hatte der 33-jährige Fröndenberger im September 2012 die damals Zwölfjährige über Facebook kennengelernt und sich drei Mal mit ihr getroffen. Dabei soll es in zwei Fällen zu intimen Küssen gekommen sein. Nachdem die Eltern des Mädchens von der Sache erfahren hatten, verboten sie ihrer Tochter den Kontakt zum Angeklagten und erstatteten Anzeige gegen ihn, woraufhin es zu Ermittlungen der Polizei kam.
Anfang 2013 entdeckten die Beamten pornografisches Material mit Kindern in eindeutigen Situationen auf dem Computer des Mannes. Vor Gericht wollte der Fröndenberger die Vorwürfe zunächst nicht zugeben. Er erklärte, die Geschädigte habe sich als 19-Jährige ausgegeben. Nachdem er ihr wahres Alter erfahren habe, sei er sofort auf Abstand zu ihr gegangen. Bezüglich der Fotos und Filme auf seinem PC erklärte der 33-Jährige, dass diese aus Versehen durch andere Downloads oder von Fremden auf seinen Computer geraten sein müssen. „Ich habe mit solchen komischen Klamotten nie etwas zu tun“, beteuerte er.
Zum gestrigen Termin war auch die inzwischen 14-jährige Geschädigte geladen. Im Zeugenstand bestätigte sie die in der Anklage vorgeworfenen Küsse. Auch habe der Angeklagte genau gewusst, wie alt sie damals war. Die Aussage des Mädchens ließ den Fröndenberger schließlich einknicken. Er räumte die Küsse ein und auch, dass ihm das Alter des Mädchens bekannt war. Mit Blick auf die ohnehin zu erwartende Strafe stellte das Gericht die Vorwürfe wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials ein und verurteilte den Angeklagten im Übrigen zu einer neunmonatigen Haftstrafe.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ebenso eine weitere über zwei Jahre, die der Mann vor Kurzem kassiert hatte. Sollten beide Urteile rechtskräftig werden, droht dem Fröndenberger, der derzeit noch eine ältere Strafe absitzt, ein Gefängnisaufenthalt von zwei Jahren und neun Monaten.