Menden/Unna. Ohne Führerschein wird ein Mendener geblitzt. Nicht zum ersten Mal. Vor Gericht zeigt er sich renitent – und muss nun ins Gefängnis.

Ein äußerst aufmüpfiger Zeitgenosse saß da in Unna im Gerichtssaal. In Handschellen aus der JVA vorgeführt, musste sich ein heute 43 Jahre alter Mendener wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten, sehr zu seinem Unwillen. Und auch wenn er am Ende tränenreich beteuerte, nur für seine Familie gehandelt zu haben, gab es beim Urteil für ihn keine Nachsicht.

Ohne Führerschein in Holzwickede geblitzt

In Fernsehserien mag es vielleicht öfter vorkommen, in der Realität ist es in den Gerichtssälen eher die Ausnahme: Trubel in den Verhandlungen. Im Amtsgericht in Unna sorgte aber nun ein 43-jähriger Mann aus Menden dafür. „Nehmen Sie mir die Handschellen ab. Das macht mir Stress!“, keifte er mit aufgeregter Stimme, als der Angeklagte in Handschellen von zwei Wachmännern in den Saal geführt wurde.

Grund dafür: Er sitzt in der JVA in Hagen, wurde von dort zu seinem Verhandlungstermin nach Unna gebracht. Ein Schwerstkrimineller ist der Mendener sicher nicht, aber „dank“ mittlerweile 14 Vorstrafen, hauptsächlich wegen Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis und auch wegen Urkundenfälschung, war die Geduld der Justiz irgendwann erschöpft. Der Mann wanderte in den Knast. Und von dort in den Gerichtssaal zu seiner nächsten Verhandlung. Im August vergangenen Jahres war er in seinem Pkw abends auf der B1 aus Richtung Dortmund kommend auf Holzwickeder Gebiet geblitzt worden mit Tempo 21 zu viel auf dem Tacho. Das noch viel größere Problem: Der Mendener hat gar keinen „Lappen“, wegen der vorherigen Vergehen wäre die Sperre noch einige Zeit gelaufen. Das Foto des Blitzers aber war eindeutig. Und später gestand der Beschuldigte auch ein: „Ich bin schuld, ich habe da Scheiße gebaut.“

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Bis es zu diesen Einlassungen kam, dauerte es aber ein wenig. Der Mann hatte sich im Gerichtssaal in gebrochenem Deutsch mit den anderen Beteiligten verständigen können. Als die Staatsanwältin die Anklage vorlas, war es ihm aber angeblich nicht möglich, alles zu verstehen. Relativ schnell konnte aber ein Dolmetscher zum Gericht beordert werden. Die eigentliche Verhandlung dauerte dann gar nicht mehr so lange. Der Angeklagte hatte sich mittlerweile beruhigt und auch gesittet die Handschellen von den Wachtmeistern abnehmen lassen, nachdem er zuvor noch mehrfach laut geworden und vom vorsitzenden Richter Granseuer klar in seine Schranken gewiesen worden war: „Sie sind es, der Schwierigkeiten macht!“

Erste Hafterfahrung für Mendener prägend

Die Fahrt ohne Führerschein gestand der 43-Jährige dann ein. Es wurde ihm noch eine zweite solche Fahrt vorgeworfen, aus dem Januar 2023, wieder in Unna. Die aber bestritt der Mendener vehement. Mit Blick auf die erste Tat und die zu erwartende Sanktion stellte das Gericht den zweiten Vorwurf ein. Nichtsdestotrotz sollte es ernst werden. Die Staatsanwältin hatte schon plädiert, angesichts solcher Uneinsichtigkeit und Wiederholungstaten sei eine Haftstrafe mit Bewährung nicht mehr vertretbar, während der Verteidiger noch genau das versuchte herauszuholen mit seinen Ausführungen. Die erste Hafterfahrung jetzt habe seinen Mandanten schon sehr geprägt und beeindruckt, deshalb auch sein aufgewühltes Verhalten. In seinem letzten Wort holte der Mendener dann gewaltig aus: „Ich werde es nicht wiederholen“, sagte er einerseits über sein Fehlverhalten. Aber die Schuld hätten eigentlich doch andere: Er habe schon seit vielen Jahren einen gültigen Führerschein aus seiner Heimat Mazedonien, der aus unverständlichen Gründen hier in Deutschland von den Behörden einfach nicht anerkannt werde.

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„Mein Leben ist durcheinander und kaputt“, beteuerte er angesichts der gerade verbüßten Haft. Nur für seine Kinder habe er die Autofahrten unternommen, um sie zu wichtigen Terminen zu bringen oder Besorgungen zu erledigen. „Und jetzt muss ich in den Knast, als hätte ich jemanden umgebracht.“

Er hatte das Urteil vielleicht schon geahnt, denn tatsächlich sprach Richter Granseuer eine Sanktion ohne Bewährung aus, neun Monate insgesamt. Der Jurist sprach von „wiederholter Uneinsichtigkeit“ des Angeklagten als Grund dafür. „Das ist keine psychische Störung, sondern ein Charakterzug.“