Menden. Mann aus Hemer steht wegen Impfbetruges vor dem Amtsgericht Menden. Seine Begründung dafür ist ungewöhnlich.
Mit einem gefälschten Impfausweis ins Mendener Rathaus: So wollte sich ein junger Mann kurz nach Weihnachten unberechtigt Zugang verschaffen. Ein Coronaleugner sei er keinesfalls, beteuert der 30-Jährige, als er sich dafür jetzt vor Gericht verantworten muss. Er sei vielmehr verzweifelt und voller Angst.
Der Vorwurf lautet auf Urkundenfälschung und Gebrauch eines falschen Gesundheitszeugnisses. Was der 30-jährige Mann, in Hemer lebend, in seiner Verhandlung vor dem Mendener Amtsgericht auch sofort eingestand. Kurz nach Weihnachten 2021 war dem Sicherheitsdienst am Eingang zum Mendener Rathaus der gefälschte Impfausweis des Mannes aufgefallen, den er beim Zutritt vorzeigen wollte.
Angst vor Spritzen
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Seinerzeit galt für das öffentliche Gebäude noch die 3G-Regel, die mittlerweile wieder aufgehoben ist. Warum für den Angeklagten damals ein Corona-Schnelltest vor dem Rathausbesuch nicht in Frage kam, wurde in der Gerichtsverhandlung nicht erörtert. Es ging allein um das falsche Dokument.
Der 30-jährige Beschuldigte zeigt sich vor dem Kadi voller Reue. Er sei alles andere als ein Coronaleugner. „Ich habe immer alle Maßnahmen eingehalten.“ Dass er nicht geimpft sei, habe andere Gründe: „Ich habe große Angst vor Spritzen. Das klingt vielleicht bescheuert und peinlich, aber das war schon als kleines Kind so bei mir.“
Sorge um Job
Einerseits unterstreicht er in seiner Aussage, er sehe die Wichtigkeit einer Coronaimpfung durchaus ein. Er könne sich selber dazu aber nicht überwinden. In einer anderen Form, etwa als Tablette, hätte er es sofort gemacht.
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Trotz aller Konsequenzen, die das für ihn habe: der Verzicht auf viele Möglichkeiten des gesellschaftlichen Lebens in den vergangenen Monaten, die Sorge um seinen Job. Und er habe große Angst davor seine Eltern anzustecken. Aber trotz allem sei die eigene Angst vor einer Spritze noch größer.
In die Enge getrieben
„Vielleicht kann Ihnen ein Arzt bei diesen Angstzuständen helfen“, rät die Richterin dem Angeklagten. „Ich war in die Enge getrieben“, sagte der junge Mann aus Hemer über sein Verhalten. Er habe im Mendener Rathaus etwas zu erledigen gehabt. Und sei in der Stadt von einem unbekannten Mann angesprochen worden, ob er einen falschen Impfausweise brauche.
Für 400 oder 500 Euro habe er diesen dann gekauft. „Und ich habe ihn auch nur dieses eine Mal benutzt“, sagte der 30-Jährige über seinen Rathausbesuch. Nicht etwa, um dann noch in ein Restaurant oder zu einer anderen Veranstaltung zu gehen. Er habe sein Sozialleben damals komplett eingeschränkt. Weiter erklärt er: „Ich habe noch nie eine Straftat begangen.“
Was der Auszug aus dem Bundeszentralregister ohne jegliche Eintragung auch so bestätigt. Und er verspricht, auch nie wieder mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die Reue nehmen ihm die Beteiligten vor dem Amtsgericht auch durchaus ab.
Strafe fällt mild aus
Der Staatsanwalt aber unterstreicht, dass eine Einstellung des Verfahrens für ihn dennoch nicht in Frage komme. In vielen ähnlichen Fällen mit falschen Impfausweisen sei auch immer ein Urteil gefallen. Es gehe hier um eine generelle Botschaft an die Öffentlichkeit. „Jeder muss sich an die Regeln halten.“
Und so gibt es für den Angeklagten dann doch die Verurteilung, die mit einer Geldstrafe über 50 Tagessätze von 20 Euro, also 1000 Euro insgesamt, aber eher im unteren Bereich des Strafrahmens liegt.
Dem Mann gibt die Richterin aber mit auf den Weg sich unbedingt um seine Impfung Gedanken zu machen. Denn es sei durchaus möglich, dass die Regeln im Herbst wieder angezogen werden.