Balve/Menden. Katerstimmung im Gericht. Ein Balver fürchtete nach einer Trunkenheitsfahrt um seinen Jagschein. Warum?

Auch wenn man nur ganz kurz weg vom Unfallort ist: Es bleibt Fahrerflucht. Dass ein Balver das alles auch noch betrunken tat, wurde ihm zum Verhängnis und brachte ihn vors Amtsgericht Menden. Für ihn ging es dabei nicht nur um die Fahrlizenz.

Kurz nach Weihnachten im letzten Jahr: Ein Mann aus Balve war mit dem Auto unterwegs und schon fast zuhause angekommen. Allerdings hatte er einiges getrunken, etwa 1,4 Promille, wie die spätere Blutprobe ergab. Obwohl er jetzt vor dem Mendener Amtsgericht aussagte: „Ich fühlte mich noch fahrtüchtig.“ Aber kurz vor dem Ziel passierte es, er krachte mit dem Auto in zwei Stromkästen am Straßenrand. Geschätzter Gesamtschaden: 4000 Euro. Aber bei diesem Verstoß des alkoholisierten Autofahrens blieb es nicht.

+++ BALVE: FAMILIENVATER VOR GERICHT +++

Der Mann blieb hinterm Steuer und fuhr mit dem Auto die letzten Meter bis nach Hause. „Ich wollte das alles sofort klären“, erklärte er dazu nun vor Gericht. Nur kurz sei er noch ins Haus gegangen, danach sofort wieder die wenigen Meter bis zur Unfallstelle zurück. Sein Pech: Die Polizei war mittlerweile bei den demolierten Stromkästen eingetroffen, ein möglicher Unfallverursacher aber war für die Beamten zunächst nicht auffindbar. Damit handele es um eine Unfallflucht, wie Richter Kaste in der Verhandlung nun erklärte.

Gute 30 Meter, so der Angeklagte, seien es nur von der Unfallstelle bis nach Hause. „Es reichen aber auch fünf Meter“, betonte der Jurist. „Im Haus ist man dann außerhalb des Sichtfeldes. Für andere muss es sich aber sofort erschließen, wer der Verursacher ist.“

Kaste erläuterte der WP nach der Verhandlung noch auf Nachfrage, es sei auch schon mal jemand wegen Unfallflucht verurteilt worden, der sich bei Eintreffen der Polizei quasi in einer Gruppe Schaulustiger versteckt habe. Zwar immer noch noch am Unfallort präsent, aber eben nicht eindeutig erkennbar für die Polizei, so die juristische Einordnung.

Der Balver Beschuldigte sah seine Fehler auch ein: „Es tut mir leid, das war sehr dumm.“ Damit meinte er auch weiter noch sein späteres Verhalten gegenüber der Polizei als er zunächst angegeben hatte, seine Frau sei das Auto gefahren. Was er aber schnell revidierte, und was ihm nach eigener Aussage im Anschluss zuhause auch einigen Ärger eingebracht habe. „Ich bin normalerweise ein pflichtbewusster Bürger“, beteuerte der Mann. Was zumindest insofern stimmt, als dass er bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist.

+++ EIN MANN SIEHT ROT: BALVER VOR GERICHT +++

Der Anklageteil Unfallflucht wurde im Hinblick auf die Strafe für das betrunkene Autofahren eingestellt. Die Sanktion lautete schließlich Geldstrafe über 40 Tagessätze in Höhe von 75 Euro, also 3000 Euro insgesamt. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach den verhältnismäßig guten finanziellen Verhältnissen des Angeklagten. Ihm war aber vor allem die Anzahl der Tagessätze wichtig. Mit gutem Grund. Denn sein Mandant habe einen Jagdschein, wie der Verteidiger betonte. Und dieser ist in Deutschland an strenge Auflage geknüpft und kann wegen mangelnder Zuverlässigkeit etwa bei Verurteilungen auch wieder entzogen werden, auch wenn es thematisch gar nicht direkt etwas mit der Jagd zu tun hat. Hier wäre eine kritische Grenze aber bei 60 Tagessätzen und höher angesiedelt, da würde ein Entzug deutlich wahrscheinlicher werden. Aber auch diese Verurteilung, so erklärte der Vorsitzende Richter anschließend, müsse man den zuständigen Behörden melden. Das Urteil entsprach exakt den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger, so dass beide Seiten sofort danach den Verzicht auf Rechtsmittel erklärten und die Sanktion damit rechtskräftig ist.

DER FÜHRERSCHEIN

Nach dem betrunken verursachten Unfall mit Fahrerflucht bekam der Balver auch gleich seinen Führerschein abgenommen. Mit dem Urteil hier bleibt er für weitere acht Monate eingezogen, so dass die Sperre am Ende ein Jahr betragen wird. Eine anschließende MPU erscheint wahrscheinlich. „Den Führerschein wiederzubekommen wird schon schwer genug“, erklärte der Richter dazu. Der verurteilte Balver wird vermutlich auch noch auf den Kosten der demolierten Stromkästen und für den Schaden an seinem Auto sitzen bleiben, da in so einem Fall die meist nicht zahlt.