Menden/Arnsberg. Ulrike Harnischmacher-Stroff wehrt sich gegen die Umlegung. Durch ihren Garten könnte bald eine Straße führen. Warum der Fall kompliziert ist.

Der Umlegungsausschuss hat in Menden gerade erst seine Arbeit aufgenommen, da gibt es bereits die erste Klage vor der Baulandkammer am Landgericht Arnsberg. Der Mendenerin Ulrike Harnischmacher-Stroff geht es dabei nicht mal ums Verfahren selbst. Sondern um eine Straße, die ihr Grundstück entzweien würde. Das steckt dahinter.

Die Ausgangslage

Das Thema Umlegung beschäftigt dieser Tage viele Grundstückseigentümer. An der Westfalenstraße hat sich zuletzt massiver Widerstand gegen den Umlegungsausschuss formiert. Gut ein dutzend Bürgeranträge sind – nach einigem Hin und Her – aufgelaufen und noch immer Teil des politischen Diskurses. Die SPD hatte angekündigt, das Thema bei der nächsten Ratssitzung wieder aufs Tableau zu heben (WP berichtete).

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Anders als an der Westfalenstraße gibt es aber im Bereich „Auf der Haar“ mehrere Anwohner, die das Verfahren explizit wollen – und sich ihrerseits dafür stark gemacht haben. Das Umlegungsverfahren ist inzwischen eingeleitet. Wie das Gebiet am Ende aussehen wird, ist noch völlig offen. Ulrike Harnischmacher-Stroff allerdings ist damit nicht einverstanden. Dabei wehrt sie sich keineswegs gegen das Verfahren im Allgemeinen, sondern vielmehr dagegen, dass ihr Grund und Boden für eine Straße herhalten soll.

Es ist ein sonniger Tag Ende August. Ulrike Harnischmacher-Stroff steht auf ihrem Balkon, von dort aus hat sie einen freien Blick über das abschüssige Areal. Es sind kleine Gärten, Kräuter- und Blumenbeete. Am oberen Ende zeichnet sich die Baumgrenze zu einem Waldstück ab. Idyllisch.

Rückblick. 1985. Ulrike Harnischmacher-Stroffs Eltern bauen ihr Haus, in den 1990er-Jahren erweitern sie sogar. Alles mit Genehmigung. 2001 kommt noch eine kleine Gartenhütte hinzu, die sich inzwischen in das Landschaftsbild einfügt. Es wirkt, als rankten sich die Obstbäume förmlich um die Hütte herum. „Da rechnet man ja auch nicht damit, dass dort irgendwann eine Straße herführt“, sagt die Mendenerin. Sie lebt seit Jahrzehnten mit einem Blick durch den Garten, den Hang hinauf bis zum Waldstück und sei nicht bereit, „auf meinen Garten zu verzichten“. Sie befürchtet, durch mehr asphaltierte Bereiche hinter ihrem Haus in Zukunft möglicherweise Probleme bei Regenfällen zu bekommen, schließlich könne das Wasser dann nicht einfach versickern. Stattdessen sollte die Zuwegung des Gebietes anders erfolgen, etwa über die Grundstücke der Nachbarn, die sich auch für die Umlegung aussprechen. „Für mich ist das eine Enteignung“, sagt die Mendenerin. Schon alleine deshalb zieht sie nun vor Gericht.

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Seit November 2021 befasst sich der Umlegungsausschuss mit dem Gebiet „Auf der Haar“ inzwischen. Ulrike Harnischmacher-Stroff kritisiert vor allem die Kommunikation mit Ausschuss und Stadt. „Ich habe vor der ersten Sitzung des Umlegungsausschusses widersprochen, aber dabei nur in leere Gesichter geschaut.“ Auf ihre Stellungnahme sei zudem vonseiten der Stadt nicht reagiert worden. Einen Umlegungsplan gibt es noch nicht. Dabei ist genau das derzeit von entscheidender Bedeutung.

Der Rechtsstreit

Bei der Baulandkammer am Landgericht Arnsberg wird der Fall verhandelt. „Ein Vergleich ist in solchen Fällen fast nie möglich. Und auch wir haben keine Ideen“, gibt der vorsitzende Richter bekannt. Zwar hat Ulrike Harnischmacher-Stroff vorgeschlagen, ihr Grundstück ganz einfach aus der Umlegung zu streichen. Allerdings würde das Herausnehmen ihres Grundstücks „die Umlegung unmöglich machen“, so die Richter. Rechts- oder Formfehler könnten die Juristen ebensowenig ausmachen wie eine Befangenheit Markus Kislers. Der Grünen-Ratsherr war demnach bis zum Beginn der Umlegungsverfahrens Anwalt der Familie, habe sein Mandat später niedergelegt. In der entscheidenden Sitzung habe er jedoch nicht an der Abstimmung zur Umlegung teilgenommen. „Es ist sehr kompliziert“, fasst der Richter zusammen. Denn: Derzeit gibt es nur einen Umlegungsbeschluss und noch keinen -plan, der das Gebiet neu gliedert. Daher seien gewisse Dinge derzeit schlichtweg nicht prüfbar. Und auch wenn das Gebiet seit Jahrzehnten nicht so bebaut ist wie ursprünglich vorgesehen, führe das nicht zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplans.

„Vom Grundstück meiner Mandantin würde nach der Umlegung nicht mehr viel übrig bleiben. Die Umlegung ist ein harter Eingriff in die Eigentumsrechte“, so Anwältin Julia Kimmina.