Märkischer Kreis. Eine Entscheidung im Kreistag gilt als wahrscheinlich: Damit könnte der MK dann kleiner sein als zuvor. Was es damit auf sich hat.

Der Märkische Kreis schrumpft. Um 436 Quadratmeter. Dabei geht es um ein sogenanntes Flurbereinigungsverfahren. Es ist nicht das erste seiner Art – und auch nicht das erste Mal, dass der MK kleiner wird. Das steckt dahinter.

Eine geringfügige Grenzregulierung im MK

Ab Morgen wird der Märkische Kreis aller Voraussicht nach kleiner sein. Um genau 436 Quadratmeter. Ein entsprechendes Votum im Kreistag gilt als sicher. Doch warum schrumpft der MK? Dahinter steckt eines von drei Flurbereinigungsverfahren in den vergangenen Jahren. Dabei ist die Kreisgrenze des Märkischen Kreises und des Oberbergischen Kreises an zwei Stellen geringfügig geändert worden. Laut Kreis-Pressesprecher Alexander Bange handelt es sich dabei „um eine geringfügige Grenzregulierung der Kreisgrenze“.

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Was das Umlegungsverfahren auf kommunaler Ebene mitunter ist, ist das Flurbereinigungsverfahren im größeren Maßstab auf Kreisebene. Es wird üblicherweise durchgeführt, um Grundstücke wirtschaftlicher nutzen zu können. Zerstückelte Ackerflächen werden beispielsweise zusammengeführt, Wege und Straßen ökonomischer durch die Felder gelegt oder ein Flächenausgleich für die Grundeigentümer durchgeführt. Gegen ein ähnliches Vorhaben des Umlegungsausschusses in Menden regt sich an der Westfalenstraße aktuell großer Widerstand von Anwohnern. Sie fordern die Erhaltung eines Waldstückes statt einer Neuordnung. Gut ein Dutzend Anträge gegen das Vorhaben sind zuletzt im Haupt- und Finanzausschuss verwiesen worden.

Märkischer Kreis ist schon einmal geschrumpft

Die Flurbereinigungsbehörde ist im aktuellen Fall die Bezirksregierung Köln. Sie teilt dem Grundbuchamt und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Behörde die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens mit. In dem Vermerk der Bezirksregierung Köln heißt es demnach: „Eine Beibehaltung der ursprünglichen Lage der Kreisgrenze wäre unzweckmäßig, da dieser Grenzverlauf nicht mit der Örtlichkeit in Einklang zu bringen wäre.“ Dieses Flurbereinigungsverfahren setzt sich aus vielen einzelnen Verwaltungsakten zusammen und dauert Jahre – oder auch Jahrzehnte. Während dieser Durchführung werden etwa die Eigentümer ständig beteiligt. „Werden Verfahren über Kreisgrenzen hinweg durchgeführt, kann dies zu Änderungen an den Kreisgrenzen führen. In diesem Fall bedarf gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz die Grenzänderung der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften“, erklärt Alexander Bange dazu.

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Durch eine Flurbereinigung im Plettenberger Ortsteil Landemert ist der Märkische Kreis zuletzt um gut 800 Quadratmeter größer geworden. Im Attendorner Ortsteil Windhausen ist der Kreis um gut 1600 Quadratmeter geschrumpft. Zudem gibt es kleinere Änderungen der Kreisgrenze aufgrund Gewässervermessungen an der Grenze oder auch bei der Abstimmung der Katasteramtsgrenzen. Diese sind gering und erfordern keine Beteiligung.