Menden. Ein Mendener hat einen Fröndenberger an der Ampel durch das geöffnete Fenster geschlagen. Später fand das Opfer das gar nicht mehr so schlimm.

Diesen Faustkampf sah die Straßenverkehrsordnung nicht vor: An einer großen Mendener Kreuzung ließen zwei Autofahrer die Fäuste fliegen. Den Vorfall aus dem Juni musste jetzt das Amtsgericht aufarbeiten. Und auf einmal fanden alle Beteiligten den Vorfall gar nicht mehr so schlimm.

Auto gefährlich geschnitten?

Und am Ende soll alles gar nicht so dramatisch gewesen sein. Das sagten jedenfalls die beiden Beteiligten in der Hauptverhandlung aus. An einem Nachmittag im Juni dieses Jahres hatten sie sich nicht so friedlich und reflektiert verhalten wie nun bei den Aussagen, als ihre beiden Autos hintereinander, von der Platte Heide kommend, an der roten Ampel der Kreuzung Bräukerweg/Unnaer Landstraße/Westtangente zum Stehen kamen. Ob der eine den anderen gefährlich geschnitten oder sonstwie beinahe eine Kollision verursacht hätte, ließ sich nicht mehr wirklich aufklären. Hier widersprachen sich die Aussagen der beiden Beteiligten.

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Wild geflucht und gestikuliert, bis hin zum Zeigen des Mittelfingers, haben wohl beide. Jedenfalls sprang der Angeklagte – ein 43-jähriger Mendener – schließlich aus seinem Auto um den anderen Fahrer – einen 32-jährigen Fröndenberger – zur Rede zu stellen. Wegen der sommerlichen Temperaturen hatte dieser sein Fenster bereits heruntergefahren. Was offensichtlich war: Der 43-Jährige stützte seine Hand auf dem Auto des anderen Beteiligten ab. Nach einem Wortgefecht durchs geöffnete Fahrerfenster mit üblen Beleidigungen flogen die Fäuste.

Angeklagter spricht von Selbstverteidigung

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Der Angeklagte sagte aus, der andere Fahrer habe zuerst zugeschlagen und er selber nur in Selbstverteidigung darauf reagiert. Um weiteren Ärger zu vermeiden, sei er gar danach sofort zu seinem Wagen zurückgekehrt. Der 32-jährige dagegen schilderte es genau andersherum. Zufällig hatte ein Streifenpolizist die Szene beobachtet. Der stellte die Beteiligten und verfasste schließlich auch die Strafanzeige gegen den 43-Jährigen, den er augenscheinlich für den Auslöser und Schuldigen an der Eskalation hielt. Daraufhin erging dann der Strafbefehl mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung gegen den Mendener.

Der Fall wurde im Amtsgericht verhandelt.
Der Fall wurde im Amtsgericht verhandelt. © Westfalenpost | Martina Dinslage

Gegen diesen Strafbefehl legte der 43-Jährige, weil er nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt war, fristgerecht Einspruch ein. Deshalb kam es nun vor dem Mendener Amtsgericht überhaupt erst zu der Verhandlung. Der mutmaßlich Geschädigte, der 32-jährige Fröndenberger, hatte schon gegenüber dem Streifenpolizisten angegeben, dass er selber keine Strafanzeige stellen wolle. Und das hatte er dann auch im Nachhinein nicht mehr getan. STAATSANWALT: MACHETEN-ANGRIFF AUF MUTTER IN MENDEN WAR MORD

Opfer: Schläge nicht so schlimm

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Die Staatsanwaltschaft nahm dennoch Ermittlungen auf, weil sie durch die körperliche Gewalt am helllichten Tag und an einem belebten Ort das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung als wichtig einschätzte. Zwar sagte der mutmaßlich Geschädigte auch jetzt in der Beweisaufnahme aus, sein Gegenüber habe mit den Faustschlägen und überhaupt erst mit der aufwiegelnden Aggressivität angefangen. Aber so schlimm seien die Schläge dann nicht gewesen. „Ich habe den Schlag schon gespürt. Es ist aber nichts passiert, ich habe hinterher keine Schmerzen mehr gehabt, musste auch nicht zum Arzt.“

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Gericht und Staatsanwalt fragten daraufhin ein wenig skeptisch noch etwas genauer nach. Ganz detailliert sollte der Zeuge die Wucht und die Art des Schlages (Faust oder flache Hand? Mit viel Wucht und aushohlender Bewegung?) beschreiben. Schließlich sagte der Staatsanwalt: „Ich will das alles nicht beschönigen. Aber so krass wie es in der Anklage steht, war die Situation wohl nicht.“ Bei einem wirklich gezielten Faustschlag hätte der Angeklagte – von kräftiger, sportlich-durchtrainierter Statur – wohl deutlich mehr Unheil anrichten können.

Staatsanwaltschaft bringt Einstellung ins Spiel

So brachte der Staatsanwalt schließlich eine Einstellung des Verfahrens ohne weitere Auflagen auf den Tisch. Gericht und der Beschuldigte selbst stimmten zu. So bleibt der Mann, der bisher strafrechtlich nicht negativ in Erscheinung getreten und im Straßenverkehr nur mit einer größeren Geschwindigkeitsübertretung aufgefallen war, weiterhin nicht vorbestraft.

Mahnende Worte der vorsitzenden Richterin, Emotionen am Steuer (und abseits davon) besser zu kontrollieren, bekamen aber noch beide mit auf den Weg.

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