Menden. Überraschende Wende: Der 28-Jährige Mendener, der seine Mutter mit einer Machete getötet hat, wird wegen Mordes angeklagt. Neue Details zur Tat.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat überraschend Anklage wegen Mordes gegen einen 28-Jährigen erhoben, der am 8. April seine Mutter in Menden mit einer Machete getötet hat. Der Täter hat die Tat vollumfänglich gestanden. Ein Gutachten zur Schuldfähigkeit fiel anders aus als es die Staatsanwaltschaft zunächst erwartet hatte.

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„Aus meiner Sicht liegt Heimtücke vor oder kommt zumindest in Betracht“, sagt Staatsanwalt Thomas Schmelzer auf Nachfrage der Redaktion. Das Gutachten komme zu dem Schluss, dass der Angeklagte seine 54-jährige Mutter in voller Absicht und geplant getötet habe. „Seine Schuldfähigkeit war eingeschränkt, aber nicht aufgehoben“, sagt Schmelzer. Er zeigt sich selbst überrascht von dem Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst nur wegen Totschlags ermittelt, weil sie Mordmotive nach den ersten Ermittlungsergebnissen zunächst nicht erfüllt sah. Der 28-Jährige hatte seine Mutter in einer Dachgeschosswohnung an der Theodor-Hürth-Straße im Bereich Obsthof getötet.

Hinweise auf geringe Menge Drogen

Das Foto vom 9. April zeigt den 28-Jährigen, der am Vortag seine 54-jährige Mutter in Menden mit einer Machete getötet haben soll, bei seiner Vorführung vor dem Mendener Amtsgericht. Der Mann steckt in einem weißen Anzug, weil er eine infektiöse Krankheit hat.
Das Foto vom 9. April zeigt den 28-Jährigen, der am Vortag seine 54-jährige Mutter in Menden mit einer Machete getötet haben soll, bei seiner Vorführung vor dem Mendener Amtsgericht. Der Mann steckt in einem weißen Anzug, weil er eine infektiöse Krankheit hat. © Westfalenpost | Tobias Schürmann

Tatsächlich attestiert das Gutachten dem 28-Jährigen eine psychische Erkrankung. Es liege auch eine hirnorganische Schädigung aus der Jugendzeit vor, heißt es. Auch eine geringe Menge Drogen sei im Spiel gewesen. In der Summe sei das aber nicht so wesentlich, dass man von einer vollen Einschränkung der Schuldfähigkeit sprechen müsse. Für diesen Fall hätte es auch so kommen können, dass der mutmaßliche Mörder sich gar nicht vor Gericht verantworten muss, sondern stattdessen eine dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Einrichtung verfügt wird.

Unterdessen führten die Ermittlungen zu neuen Erkenntnissen zur Tat. Anders als zunächst angenommen, kam es offensichtlich zu keinem Streit, der sich zwischen Mutter und Sohn hochschaukelte. „Man hat sich über Belanglosigkeiten ausgetauscht“, sagt Schmelzer. Offensichtlich habe der Sohn morgens gezielt die Machete unter dem Sofa versteckt. Später habe er sie hervorgeholt und seine Mutter wie aus dem Nichts von hinten in der Küche attackiert. „Sie hatte keine Chance sich zu wehren.“

Nachbarn liehen Schlüssel für Fahrradraum aus

Das Haus an der Theodor-Hürth-Straße am Obsthof in Menden. Die Tat ereignete sich in der Dachgeschoss-Wohnung.
Das Haus an der Theodor-Hürth-Straße am Obsthof in Menden. Die Tat ereignete sich in der Dachgeschoss-Wohnung. © Westfalenpost | Arne Poll

Auch Nachbarn schilderten bereits gegenüber der WP, dass sich der Angeklagte morgens noch ruhig bei ihnen einen Schlüssel für einen Fahrradabstellraum ausgeliehen habe. Es sei auch kein Streit aus der Wohnung zu hören gewesen. Wochen vorher soll es laut Nachbarn aber einen heftigen Streit gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das aus den Ermittlungen nicht bestätigt.

Die Frage nach dem Mordmotiv bleibt auch für die Staatsanwaltschaft offen und eher rätselhaft: „Er äußert sich dazu nicht“, sagt Schmelzer. Es deute auch nichts auf schwelende Konflikte zwischen Mutter und Sohn hin. Es gebe auch keine bekannten wesentlichen Streitpunkte. Lediglich eine Meinungsverschiedenheit über einen nicht-funktionierenden Unitymedia-Anschluss sei bekannt – alles andere als ein Mordmotiv. Die Ermittlungsergebnisse beruhen vor allem auf den Aussagen des Angeklagten. Er hatte nach der Tat direkt selbst die Polizei gerufen und die Tötung auch gestanden.

Gerichtsverhandlung muss noch im Herbst beginnen

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Die Anklage liegt nun beim Landgericht Arnsberg, das über die Zulassung entscheiden muss. Der erste Verhandlungstermin muss voraussichtlich noch vor dem 8. Oktober stattfinden, weil eine Sechs-Monats-Frist eingehalten werden muss. Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Fristende darf nur bei besonders aufwändigen Ermittlungen überschritten werden. Der Angeklagte war zunächst in der JVA Werl untergebracht, aktuell ist er in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

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Die Spurensicherung transportiert Beweismittel ab.
Die Spurensicherung transportiert Beweismittel ab. © Westfalenpost
In dem Haus am Obsthof wohnen mehrere Familien.
In dem Haus am Obsthof wohnen mehrere Familien.
Die Tat ereignete sich in einer Dachgeschosswohnung
Die Tat ereignete sich in einer Dachgeschosswohnung
In einem Mülleimer liegen Handschuhe der Spurensicherung.
In einem Mülleimer liegen Handschuhe der Spurensicherung.
Die Polizei hat den Tatort abgesperrt.
Die Polizei hat den Tatort abgesperrt. © Westfalenpost
Die Spurensicherung transportiert die Tatwaffe ab.
Die Spurensicherung transportiert die Tatwaffe ab.
Der Tatort ist gesperrt.
Der Tatort ist gesperrt.
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