Menden. Ein 29-Jähriger stand vor dem Amtsgericht. Im Karneval hatte er sich als Panzerknacker mit einem (kostümierten) Mönch und der Polizei angelegt.

Wenn man sich zu Karneval als Panzerknacker verkleidet und mit Häftlingsnummer auf dem Rücken mit einem ebenso unechten Mönch in die Haare bekommt und sich dann auch noch mit echten Polizisten anlegt, darf man sich nicht wundern, wenn es einem ebenso ergeht wie den Panzerknackern in den Donald-Duck-Geschichten: Am Ende zieht ein Panzerknacker immer den Kürzeren.

Nun stand der 29-jährige Maschinenanlagenführer wegen Beleidigung und Körperverletzung vor der Amtsrichterin. Zweieinhalb Stunden wurde um Gerechtigkeit gerungen. Das Urteil hätte für den Mann schlimmer ausfallen können, wenn es nach der Staatsanwältin gegangen wäre. Während des Zeltkarnevals auf dem Neumarkt geriet er in ein Gerangel und Gepöbel mit dem unechten Mönch und einem echten Polizisten.

Nicht schnell genug

Es erfolgte ein Platzverweis, dem er nach Ansicht der als Zeugen geladenen Polizisten nicht schnell genug Folge leistete. Nach einigem Hin und Her mussten sich die Polizisten böse und schmutzige Wörter anhören. Eine besonders unverschämte Beschimpfung brachte das Fass zum Überlaufen: „Da war der Punkt gekommen, und wir haben ihn zu Boden gebracht“, so einer der als Zeugen geladenen Polizisten.

Wie ein toter Karpfen

Der sogenannte „Karpfengriff“ ist eine Selbstverteidigungstechnik, die aus dem japanischen Ju-Jutsu entstammt.

Bei dieser Technik, drückt man in die weichen Bereiche des Unterkiefers eines Angreifers, das führt dazu, dass der Angreifer den Mund kreisrund öffnet – was aussehen soll, wie ein toter Karpfen.

Wie sich in der Verhandlung zeigte, war deren Ortskenntnis nicht die Beste. Da wurde zum Beispiel aus der Bahnhofstraße die Hauptstraße. Auch die Staatsanwältin bekannte: „Ich kenne mich in Menden nicht aus.“ Doch peu à peu klärten sich die örtlichen Gegebenheiten, so dass am Ende das Bild des Hergangs klar wurde.

Bereits morgens gegen 10 Uhr hatte der Angeklagte mit Freunden einen ordentlichen Happen Pizza verdrückt, um eine kräftige Unterlage für das nachfolgende Bier zu schaffen. Dann ging es in die Mendener Mühle.

Likörfläschchen zum Vorglühen verteilt

Nach weiteren „Bierchen“ ging es mit einer Klopferbox – also einem Pappkarton befüllt mit kleinen Likörfläschchen – ins Festzelt. Die 30 Fläschchen zum Vorglühen verteilte der Panzerknacker spendabel unter Freunden. Doch dann griff der blonde Mönch ohne zu fragen in die Klopferbox. Da war es mit dem Frieden vorbei. Unter Alkoholeinfluss gerieten die beiden aneinander, was die Zeltsecurity veranlasste, den Bankräuber hinauszubefördern.

Die Polizei kam hinzu und erteilte ihm einen Platzverweis. Bei der zweiten Begegnung mit der Polizei eskalierte die Situation, doch der „Karpfengriff“ des Polizisten zeigte volle Wirkung. Er landete mit Handschellen im Polizeibulli. Einer der Polizisten hatte nach einem Faustschlag eine dicke Lippe. Eine Freundin des Angeklagten, Sozialpädagogin, wollte, wie sie aussagte, deeskalierend eingreifen, wurde aber von einer Polizistin mit „Polizeigriff“ ebenfalls fixiert.

Gedächtnis hat gelitten

Die Party endete im Iserlohner Gewahrsam und fand ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Doch das Gedächtnis des Angeklagten, aber auch das einiger Zeugen, hatte zwischenzeitlich gelitten. Dazu mögen beim Angeklagten auch die 1,5 Promille, die er an dem Karnevalstag im Blut gehabt hatte, beigetragen haben.

Die Staatsanwältin forderte fünf Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung und 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Verteidiger meinte, 30 Tagessätze zu je 20 Euro seien genug. Das Urteil der Richterin lautete auf 80 Tagessätze zu je 15 Euro. Sie sah keinen Grund für eine Haftstrafe. Der Angeklagte sei unbescholten. „Trotzdem bin ich im Strafmaß nicht ganz am unteren Ende geblieben.“