Fröndenberg/Unna. Verfahren vor dem Amtsgericht Unna: Ein Fahranfänger aus Fröndenberg soll das Auto eines Rentners touchiert und dann Fahrerflucht begangen haben.

Wegen Fahrerflucht war ein 18-jähriger Fröndenberger vor dem Amtsgericht Unna angeklagt. Die Kollision auf einer Langscheder Kreuzung will er nicht bemerkt haben.

Der Vorfall, den das Amtsgericht jetzt zu klären hatte, ereignete sich im Juli am späten Abend. Es war bereits dunkel, als der 18-jährige Fröndenberger Fahranfänger mit dem geliehenen Auto seines Vaters an der Ampelkreuzung in Langschede vor der Ruhrbrücke stand.

Bis zum Fast-Food-Parkplatz

Beim Anfahren (er war in Richtung Menden unterwegs) soll er an der linken Seite leicht das Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers touchiert haben, der ebenfalls an der Kreuzung gerade angefahren war und links in Richtung Ardey abbiegen wollte. Die Anklage der warf dem jungen Mann vor, diese Kollision bemerkt zu haben und trotzdem weitergefahren zu sein. Der Angeklagte selbst bestritt das.

Mit seiner Freundin als Beifahrerin fuhr er weiter zu der Mendener McDonals-Filiale. Der mutmaßlich Geschädigte folgte ihm. Erst als dieser ihn dort auf dem Parkplatz darauf aufmerksam machte, habe er den kleinen Streifschaden an seinem Auto bemerkt, sagte der 18-Jährige vor Gericht. „Als wir auf dem Parkplatz waren, klopfte der Mann an mein Fenster und fragte, ob ich besoffen bin. Ich wusste erst gar nicht, worum es geht.“

Keiner Schuld bewusst

Erst mit Hilfe einer Taschenlampe habe er eine kleine Schramme am Auto seines Vaters bemerkt. Der Fahranfänger, der sich aktuell in einer Ausbildung zum Immobilienkaufmann befindet, war sich aber weiter keiner Schuld bewusst und fühlte sich von dem anderen Autofahrer bedrängt, vorschnell eine Schuld einzugestehen. So holte er die Polizei und seinen Vater dazu. Zur Klärung des Sachverhaltes blieb also nur ein Gerichtsverfahren.

Aber letztlich konnte auch dieses keine Aufklärung leisten. Der 18-jährige Fröndenberger blieb bei seiner Version, von einer mutmaßlichen Kollision nichts mitbekommen zu haben. Und obwohl bei der Untersuchung zu den beiden Autos passende Lackspuren am jeweils anderen Fahrzeug gefunden wurde, erklärte der junge Mann, die Stellen, wo sich die Schäden befinden, würden nicht zueinander passen. Auch wenn die Staatsanwältin sagte, es sei doch sehr unwahrscheinlich, den Ruck durch einen Aufprall der Fahrzeuge nicht zu bemerken, war ein Vergehen des Beschuldigten nicht zu beweisen. „Wir hätten dafür ein Gutachten einholen müssen“, erklärte Amtsrichter Johann. Das sei aufwändig und das Ergebnis möglicherweise nicht eindeutig. Außerdem sei es bei einem Lackschaden im mittleren dreistelligen Bereich geblieben, die Regulierung durch die Versicherung auch schon erfolgt.

Der mutmaßlich Geschädigte, ein Rentner aus Unna, musste nicht mehr aussagen. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.