Menden. Weil sie betrunken über das Kirmesgelände gefahren sein soll, steht bald eine junge Frau vor dem Mendener Amtsgericht.

Die junge Frau, die mit ihrem Auto im Juni betrunken über das Gelände der Pfingstkirmes gefahren sein soll, muss sich hierfür bald vor Gericht verantworten. Wie der Arnsberger Staatsanwalt Thomas Poggel auf Nachfrage der Westfalenpost erläutert, wird die Frau wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt und unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeklagt.

Keine „konkrete Gefährdung von Personen“

„Konkrete Gefährdung von Personen war nicht Gegenstand der Anklage“, sagt Thomas Poggel. Denn: „Nach Aktenlage wurde keine konkrete Gefährdung von Personen festgestellt.“ Die Frau sei vernommen worden und geständig.

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Die Fahrerin habe „ganz deutlich“ unter Alkoholeinfluss gestanden, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel. Wieviel Promille? „Die war volltrunken.“

Wann genau die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Die Frau wird sich vor dem Amtsgericht Menden verantworten müssen.