Attendorn. Das VG Arnsberg hat die Klage gegen eine Gewässerverlegung im Industriegebiet Fernholte in Attendorn erneut abgewiesen. Das steckt dahinter.

Das Urteil kommt wenig überraschend: Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat die Klage der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW gegen eine Gewässerverlegung im Attendorner Eckenbachtal im Hauptverfahren abgewiesen. Seit Jahren wollen die Naturschützer gemeinsam mit der hiesigen Initiative zur Erhaltung des Eckenbachtals verhindern, dass die Stadt Attendorn einen kleinen Bachlauf so verlegt, dass mehr Platz für Gewerbeflächen im neuen Industriegebiet Fernholte entsteht. Auf einer Nettobaufläche von rund 26 Hektar sollen sich hier langfristig Unternehmen niederlassen.

Es ist nicht die erste Niederlage für die Umweltschützer. Nachdem der Kreis Olpe der Stadt Attendorn schon Ende 2020 die Genehmigung zur Verlegung des Gewässers erteilt hatte und die Naturschützer daraufhin gegen die Möglichkeit des sofortigen Vollzugs klagten, urteilten sowohl das Verwaltungsgericht in Arnsberg als auch das Oberverwaltungsgericht in Münster im Eilverfahren im Sinne der Stadt. Die Argumentation bleibt auch jetzt im Hauptverfahren mehr oder weniger dieselbe: Die Richter ordnen die Notwendigkeit, im Eckenbachtal ein Industriegebiet und somit Arbeitsplätze zu schaffen, höher ein als die vielfältigen Umweltbedenken der Kläger. Zumal die Stadt Attendorn den kleinen, durch zwei Quellen gespeisten Bachlauf durch seine Neuanlegung ökologisch aufwerten will.

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In der mündlichen Verhandlung vor wenigen Tagen wurde wieder einmal deutlich, wie verschieden die Sichtweisen sind. So machte unter anderem Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) deutlich, dass die Stadt schon seit Jahren gewillten Unternehmern keine Expandierflächen mehr anbieten könne, weil schlicht keine städtischen Grundstücke zur Verfügung stünden. Und selbst nach Fertigstellung des Industriegebietes würden der Stadt immer noch 34 Hektar an Gewerbeflächen fehlen, ergänzte in der mündlichen Verhandlung Beigeordneter Carsten Graumann. Ein Mangel, den die Stadt kaum beheben kann. Graumann ist nun froh, dass die Richter erneut zugunsten der Stadt geurteilt haben: „Wir haben jetzt drei Entscheidungen, die unser Vorgehen bestätigen. Meiner Meinung nach sind die Urteile allesamt deutlich ausgefallen“.

Antrag auf Zulassung der Berufung

Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt hat nun die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Allerdings sei die Berufung vor dem OVG nur dann zulässig, wenn „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen“, schreiben die Arnsberger Richter in ihrem Urteil, das unserer Redaktion vorliegt. Genau diese Zweifel müssten die Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht auch begründen können. Eine Entscheidung, ob man den (erneuten) Klageweg gehen will, habe man noch nicht gefällt, erklärt Marion Garra, 1. Vorsitzender der hiesigen Initiative, auf Anfrage dieser Redaktion.

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Sollten sie von dem Antrag absehen, wäre der Streit um die Gewässerverlegung im Eckenbachtal beigelegt. Quasi zeitgleich zum eigentlichen Baubeginn. Denn tatsächlich sind die Bagger auf der grünen Wiese schon im Einsatz. Eine geschotterte Zuwegung zum Bachlauf ist bereits angelegt, ab nächster Woche soll dann der neue Gewässerverlauf angelegt werden. „Und in den Wintermonaten werden wir dann mit den beteiligten Unternehmen und dem Kreis Olpe entscheiden, welcher Zeitraum geeignet ist, um den alten Bachlauf aufzugeben und das Gewässer in den neuen Verlauf umzulegen“, skizziert Tiefbauamtsleiter Manuel Vogt den groben Zeitrahmen.