Attendorn. Einem Lehrer wird schweres Vergehen im Amt vorgeworfen. Er soll eine Video-Konferenz erfunden haben – zum Nachteil einer Attendorner Kollegin.

Die Staatsanwaltschaft Siegen hat vor dem Olper Amtsgericht Anklage gegen einen Lehrer aus dem Kreis Olpe wegen Falschbeurkundung im Amt erhoben. Ihm wird vorgeworfen, „als Vorsitzender des Personalrates gegenüber dem Schulamt des Kreises Olpe ein Einverständnis des Personalrates zur Versetzung einer Lehrerin übermittelt zu haben, obwohl die vorgebliche Sitzung nicht durchgeführt worden war und ein Einverständnis nicht vorlag“, erklärt Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, gleichzeitig auch Pressesprecher der Behörde.

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Der Fall hatte im Herbst 2020 hohe Wellen geschlagen. Eine Grundschul-Lehrerin aus Attendorn wurde per Dienstanweisung von der Sonnenschule zur Attandarra-Grundschule abgeordnet. Damals wandten sich einige Eltern mit einem Brief an die Öffentlichkeit, in dem sie ihr Unverständnis für die Abordnung mitteilten. In diesem Brief hieß es unter anderem: „Wirklich jedes einzelne Kind ist enorm traurig. Die Kinder wollen ihre Klassenlehrerin behalten.“ Die betroffene Pädagogin machte von ihrem Recht Gebrauch, gegen diesen erzwungenen Schulwechsel juristisch vorzugehen. Sie klagte sich vor das Oberverwaltungsgericht in Münster, blieb dort allerdings erfolglos. Die Abordnung war rechtens.

Zwei weitere Sitzungen?

Brisant wurde der Fall dadurch, dass der Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen beim Kreis Olpe eine Videokonferenz Ende Juli 2020 frei erfand, um der Abordnung den Weg zu ebnen. Das Gremium muss in solchen Fällen seine Zustimmung geben. Dass diese Konferenz frei erfunden war, stellte auch das Oberverwaltungsgericht seinerzeit fest. In ihrer Urteilserklärung teilten die Richter aus Münster damals mit, dass der Personalratsvorsitzende auf wiederholte Nachfrage eingeräumt habe, „dass entgegen seiner zunächst anderslautenden Behauptungen, entgegen der vorgelegten Anwesenheitsliste (...) und entgegen der Erklärungen der Personalratsmitglieder, die ihre Anwesenheit in dieser Sitzung bestätigt haben sollen – die Personalratssitzung (...) gar nicht stattgefunden hat.“

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Der Angeklagte erwähnte laut Gericht damals zwei weitere Videokonferenzen, die kurz zuvor stattgefunden hätten und ebenso die Abordnung der Attendorner Lehrerin zum Thema hatten. Auch hier stellten die Richter fest: Zu diesen Online-Sitzungen sei nicht nur ordnungswidrig bzw. gar nicht eingeladen worden. Mehr noch: „In ersterer Sitzung soll der Personalrat die Maßnahme (Ann. der Redaktion: die Abordnung) einstimmig gebilligt und beschlossen haben, als Sitzungsdatum wahrheitswidrig den 27. Juli 2020 anzugeben.“

Während sich der ehemalige Personalratsvorsitzende vor Gericht nun verantworten muss, kommen die anderen Mitglieder des Gremiums mit einem blauen Auge davon. Oberstaatsanwalt von Grotthuss erklärt: „Hinsichtlich der übrigen Personalratsmitglieder konnte eine eigene Strafbarkeit nicht festgestellt werden.“ Denn aus dem Tatvorwurf ergebe sich, dass der Angeklagte die Falschbeurkundung im Amt durch seine Mitteilung an das Schulamt veranlasst habe. Ob und wann es zum Prozess kommt, steht aktuell noch nicht fest. Das Amtsgericht Olpe hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.