Attendorn. Nach einem Coronafall müssen sich Viertklässler und Lehrer in Quarantäne begeben. Plötzlich ist auch die Klassenlehrerin der 3b nicht mehr da:

Die Eltern der Klasse 3b an der Sonnenschule am Westwall, einer Grundschule in Attendorn, wenden sich mit Wut, Enttäuschung und Unverständnis an die Öffentlichkeit. Der Grund: Die neue Klassenlehrerin, die erst vor wenigen Wochen nach den Sommerferien übernommen hat, ist von der Schule abgezogen worden. Sie unterrichtet nun an der Attandarra-Grundschule. „Wirklich jedes einzelne Kind ist enorm traurig. Die Kinder wollen ihre Klassenlehrerin behalten. Das Wohl jedes einzelnen Kindes sollte unbedingt an erster Stelle stehen und andere Gründe, die zu dieser Entscheidung beigetragen haben, müssen hinter diesem Wohl zurückstehen“, fordern die Eltern in einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt.


Mittwoch vergangener Woche sei den Eltern zunächst mitgeteilt worden, dass ihre Kinder zuhause bleiben müssten, weil es coronabedingt keine Lehrer mehr an der Schule gebe. Tatsächlich mussten sich Mitte vergangener Woche 26 Kinder einer vierten Klasse an der Sonnenschule sowie sieben Lehrer nach einem Coronafall in Quarantäne begeben.

Gespräch am Donnerstag

Tags darauf hätten die besorgten Eltern der dritten Klasse zudem erfahren, dass die geliebte Klassenlehrerin überhaupt nicht mehr da sei. Hat das alles mit Corona zu tun? Den genauen Grund kennen die Eltern bis heute nicht und setzen ihre Hoffnung nun auf ein Gespräch mit der Schulaufsicht des Kreises Olpe am Donnerstag. Britta Halbe von der Schulaufsicht konnte im Vorfeld und auf Nachfrage dieser Redaktion nur bedingt Auskunft geben: „Ich kann an dieser Stelle sagen, dass es dienstliche Gründe für die Abordnung gibt. Eine Abordnung erfolgt immer nach einem vorgeschriebenen Verfahren.“ Zu konkreten Verfahrensabläufen und Hintergründen könne sie jedoch keine näheren Auskünfte erteilen.

Bezirksregierung verantwortet Unterrichtsversorgung


Die Bezirksregierung Arnsberg ist in Vertretung des Schulministeriums in ihrem Regierungsbezirk für eine gleichmäßige Gewährleistung der Unterrichtsversorgung für alle Schüler verantwortlich.
Der Beamte kann gemäß § 24 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) aus dienstlichen Gründen vorübergehend zu einer seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden. Er ist vor einer Abordnung anzuhören.

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Die Entscheidung trifft – nach Rücksprache – die Bezirksregierung Arnsberg als Vertreterin des Schulministeriums. „Um eine qualifizierte Unterrichtsversorgung sicherzustellen, ist es möglich, nach einer Bedarfsanalyse, Lehrkräfte einer Schule an eine andere Schule abzuordnen“, erklärt Ursula Kissel, Pressesprecherin der Bezirksregierung, auf Anfrage. Bei dieser Abordnung handele es sich „um den vorübergehenden Einsatz einer Lehrkraft“. Details zu dem Attendorner Fall nannte sie nicht.

Fünf unglaublich schöne Wochen


Frank Burghaus, Leiter des Attendorner Schulamtes, hat inzwischen vom Unmut der Eltern auch Wind bekommen, im Gespräch mit dieser Redaktion aber auch klar gemacht, dass er keinerlei Einfluss auf diese Entscheidung nehmen könne. „Die Personalhoheit liegt nicht bei uns. Wir haben lediglich die Information erhalten, dass die Lehrerin abgeordnet wurde. Die Gründe kenne ich nicht mal“, so Burghaus.


Das geht den besorgten und verärgerten Eltern genauso. Sie wünschen sich die Klassenlehrerin zurück. Denn: „Es waren fünf unglaublich schöne Wochen seit den Sommerferien, die Kinder blühten auf, sie arbeiteten bereits in dieser kurzen Zeit ausgesprochen vertrauensvoll zusammen und sehr gut mit ihrer Lehrerin zusammen. Die Kinder waren rundum zufrieden.“