Attendorn. Tempo 30 in der Stadt, wo es sinnvoll und möglich ist: das fordert die Initiative „Lebenswerte Städte“. Warum Attendorn jetzt auch mitmacht.
Innerstädtische Straßen leiser und sicherer machen – und dadurch der Umwelt etwas Gutes tun: Die Initiative „Lebenswerte Städte“ hat sich zum Ziel gesetzt, das Straßenverkehrsrecht innerorts neu zu regeln und Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen zum Standard zu machen. Zumindest dort, wo es notwendig und sinnvoll erscheint. Die Kommunen sollen dabei ein deutlich größeres Mitspracherecht bekommen. Derzeit legt die Straßenverkehrsordnung fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. in unmittelbarer Nähe von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulten oder Seniorenheimen angeordnet werden kann.
Die Stadt Attendorn wird sich nach einem Mehrheitsbeschluss des Stadtrates dieser Initiative nun anschließen. Genau das hatten zuvor die Grünen beantragt. Die Diskussion im Rat zeigte jedoch, dass es nicht nur Befürworter gibt. „Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen enge Grenzen gesetzt. Wir wollen keine Ideologie durchsetzen, sondern wünschen uns mehr Möglichkeiten für die Städte und weniger enge Regeln von oben, so dass eine Situation wie in der Hansastraße vermieden wird, weil dieses Beispiel eines Flickenteppichs sicherlich nicht der Verkehrssicherheit und der Umwelt dient“, argumentierte Grünen-Fraktionschef Matthias Pröll.
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Auf der besagten Hansastraße – eine Landstraße – besteht seit einiger Zeit eine Tempo-30-Regelung zwischen der Einmündung Windhauser Straße/Ecke Viega und der Kreuzung Hohler Weg. Besagter Streckenabschnitt ist rund 250 Meter lang. Im direkten Umfeld dieser Straße liegen unter anderem die Sonnenschule, das Rivius-Gymnasium und auch der Kindergarten Pusteblume ist nicht weit entfernt. Im weiteren Verlauf der Straße gilt wiederum Tempo 50.
Resolution des Bundestags
Unterstützung bekommen die Grünen von der SPD und der Union für Attendorn (UfA). „Wir sehen keine Nachteile, der Initiative beizutreten. Wenn wir Einfluss nehmen können, warum sollten wir uns dagegen verwehren“, erklärte SPD-Fraktionschef Uli Bock und sein Pendant bei der UfA, Friedhelm Arens, betonte: „Wir sollten uns die Möglichkeit verschaffen, an besonders bedeutsamen Stellen im Verkehr einzuschränken. Die Kompetenzen sind in den Kommunen vorhanden und unser Hoheitsauftrag lautet, für unsere Kommune tätig zu sein.“ Arens erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der Bundestag im Januar 2020 eine Resolution verabschiedet hatte, die Kommunen ermöglichen soll, Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anzuordnen. Umgesetzt hat die Bundespolitik diese Resolution aber (noch) nicht.
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Gegen den Beitritt stimmten UWG, FDP und CDU. „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, das ist nicht zielführend“, kritisierte Winfried Richard, Fraktionschef der UWG. Der Polizist ist seit Jahren im Verkehrskommissariat tätig und weiß, dass durch solche Tempo-30-Entscheidungen die überörtliche Verkehrsführung völlig ausgeblendet würde. Außerdem würde die Arbeit von Unfall- und Verkehrskommissionen, die sich die Verkehrssituationen und mögliche Gefahrenstellen in ihren Städten genau ansehen, mit Füßen getreten. Diesen Kommissionen gehören Polizei, Straßenbaulastträger, Ordnungsbehörden und gegebenenfalls Vertretern der Kreisbehörden an. „Diese Fachleute sind kompetenter als wir“, machte Richard seinen Standpunkt klar.
Gegen eine „pauschale Tempo-30-Zone“ und somit gegen einen Beitritt ist auch die CDU. Fraktionschef Sebastian Ohm: „Wir wollen die Axt nicht am Autofahrer anlegen.“ Ähnlich argumentierte FDP-Chef Ralf Warias, der vielmehr befürchtet, dass durchgehend 30er-Zonen zu mehr Staus und dadurch zu einer größeren Umweltbelastung führen würden. „Gerade auf Hauptverkehrsstraßen braucht es einen zügigen Verkehrsfluss. Wir leben in einer lebenswerten Stadt und haben verkehrliche Lösungen auch ohne diese Initiative gefunden.“ Die Stadt Attendorn wird der Initiative nun aber beitreten. Kosten oder Verpflichtungen entstehen ihr dadurch nicht.