Attendorn. Eine Grundschullehrerin aus Attendorn scheitert mit ihrer Klage gegen die Abordnung vor dem OVG Münster. In dem Fall steckt reichlich Brisanz:

Mit einem offenen Brief wenden sich die Eltern einer Grundschulklasse aus Attendorn im Herbst 2020 an die Öffentlichkeit. Sie wollen mit aller Macht die beliebte Klassenlehrerin ihrer Kinder, die per Dienstanweisung für ein Jahr von der Sonnenschule zur Attandarra-Grundschule abgeordnet wird, zurückholen. Ein Versuch, der misslingt.

Die betroffene Lehrerin macht von ihrem Recht Gebrauch, gegen die Abordnung vorzugehen und nimmt sich einen Anwalt. Sie geht bis vor das Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Klage jedoch abgewiesen wird. Die Abordnung ist rechtens. Für einen längerfristig (ab einem Jahr) angeordneten Schulwechsel bedarf es laut Auskunft der Bezirksregierung jedoch der Zustimmung des Personalrates für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen beim Schulamt für den Kreis Olpe, dem in solchen Fällen die Vermittlerrolle zukommt.

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Das Gremium stimmt zu, wenige Tage vor dem angeordneten Schulwechsel zum 1. August 2020. Am 27. Juli kommt der Personalrat in einer Videokonferenz zusammen und spricht sich für die Abordnung aus. Doch das ist eine Lüge, das Treffen hat es nie gegeben.

Nicht ordnungsgemäß eingeladen

Das Oberverwaltungsgericht, das auf Anfrage bestätigt, dass es sich um den Fall der Grundschullehrerin aus Attendorn handelt, stellt in seinem Urteil nämlich fest: „Nach Mitteilung des Antragsgegners (Ann. der Redaktion: das Schulamt) hat der Vorsitzende des örtlichen Personalrats auf (eingehende) Nachfrage eingeräumt, dass – entgegen seiner zunächst anderslautenden Behauptungen, entgegen der vorgelegten Anwesenheitsliste (…) und entgegen der Erklärungen der Personalratsmitglieder, die ihre Anwesenheit in dieser Sitzung bestätigt haben sollen – die angebliche Personalratssitzung am 27. Juli 2020 gar nicht stattgefunden hat.“

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Weiter schreiben die Richter: „Stattdessen haben – der nunmehr gegebenen Darstellung des Personalratsvorsitzenden zufolge – am 16. sowie am 24. Juli 2020 Videokonferenzen stattgefunden, die die Abordnung der Antragstellerin zum Gegenstand hatten. Zu diesen ist allerdings (…) nicht ordnungsgemäß bzw. gar nicht eingeladen worden (…). In ersterer Sitzung soll der Personalrat die Maßnahme wiederum einstimmig gebilligt und beschlossen haben, als Sitzungsdatum wahrheitswidrig den 27. Juli 2020 anzugeben.“

Bezirksregierung antwortet

Das Schulamt des Kreises Olpe, das wir um eine Stellungnahme bitten, äußert sich zu dem Fall nicht. Dafür nimmt die Bezirksregierung in Arnsberg in ihrer Funktion als personalführende Behörde Stellung. „Der Vorsitzende des örtlichen Personalrates für die Grundschulen hat inzwischen seinen Rücktritt von diesem Amt erklärt. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft eine mögliche disziplinarrechtliche Befassung mit dem Vorgang“, erklärt Pressesprecher Christoph Söbbeler schriftlich. Dem Schulamt des Kreises Olpe habe der Vorsitzende des Personalrates erst am 2. Dezember davon berichtet, dass die Videokonferenz niemals stattgefunden habe, erklärt die Bezirksregierung.

Dass die Lehrerin abgeordnet wird, hat laut Christoph Söbbeler dienstrechtliche Gründe und war auch korrekt, da die erfundene Videokonferenz sich nicht auf die Abordnung auswirkt. Hier heißt es in dem Gerichtsurteil: „Unterläuft dem Personalrat ein Verfahrensfehler, der ausschließlich in seine Sphäre fällt, führt allein dies nicht dazu, dass der Dienststelle eine nicht ordnungsgemäße Personalratsbeteiligung entgegengehalten werden kann.“ Anders ausgedrückt: Das Schulamt trägt keine Schuld und hat sich bei der Abordnung der Grundschullehrerin aus Attendorn korrekt verhalten. Traurig sind vor allem die Schulkinder, die ihre Lehrerin gerne behalten hätten.