Attendorn. Bei der Suche nach Windkraftzonen blieb das nördliche Stadtgebiet von Attendorn bislang außen vor – doch das ändert sich nun.

Die Stadt Attendorn weicht von ihrem ursprünglichen Plan etwas ab, Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausschließlich im südlichen Stadtgebiet – sprich im Repetal – auszuweisen. Im Teilflächennutzungsplan „Windenergie“, den die Stadt derzeit vorbereitet, sollen nun doch zwei Flächen im nördlichen Stadtgebiet aufgenommen werden – allerdings „nur“ als zusätzliche Pufferflächen, um ausreichend Platz für die Windkraft im privilegierten Außenbereich bereitzustellen. „Diese beiden Flächen sollen nicht zur Bedarfsdeckung dienen“, betonte Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) im Stadtrat. Wohl wissend, dass es immer noch rechtliche Bedenken gibt. Denn die besagten Flächen liegen bei Milstenau bzw. Keuperkusen an der Grenze zu Plettenberg und somit in unmittelbarer Nähe zum Drehfunkfeuer Germinghausen, sprich zur Navigationsanlage der Deutschen Flugsicherung (DFS).

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Um diese Drehfunkfeuer müssen gewisse Schutzradien eingehalten werden, die sich in der Zwischenzeit aber verkleinert haben. „Die Deutsche Flugsicherung hat die Neubewertung der Anlagenschutzbereiche um insgesamt 40 bodengebundene Navigationsanlagen abgeschlossen. Mit nur einer Ausnahme wurden alle Schutzbereiche von 15 auf sieben Kilometer reduziert“, erklärt Michael Fuhrmann, Pressesprecher der DFS. Deswegen legt auch die Stadt Attendorn diese sieben Kilometer bei ihrer Bewertung neu zugrunde. Heißt: Innerhalb dieser sieben Kilometer braucht es auch künftig zwingend eine Einzelfall-Entscheidung, ob ein Windrad die Funkverbindung zum Flugzeug stört oder nicht. Anlagen, die weiter als sieben Kilometer entfernt sind, brauchen diese Einfall-Entscheidungen nicht mehr.

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An der ursprünglichen Situation in Attendorn ändert diese rechtliche Neuerung auf den ersten Blick zunächst nichts, denn die beiden Flächen im Norden liegen nur ein bis zwei Kilometer vom Drehfunkfeuer entfernt, also deutlich unter dieser Sieben-Kilometer-Grenze. Sie kommen um eine Einzelfall-Entscheidung auch nach neuer Rechtslage nicht umher. Auf den zweiten Blick hat diese Reduzierung auf sieben Kilometer jedoch die Konsequenz, dass alle Potenzialflächen im Repetal nicht mehr im Schutzradius liegen und es somit nicht mehr zu „negativen Wechselwirkungen“ zwischen den Flächen kommt. Heißt im Umkehrschluss: Die Wahrscheinlichkeit steigt nun doch, dass Windräder im nördlichen Stadtgebiet zugelassen werden. Aus diesem Grund nimmt die Stadt diese beiden Potenzialflächen wie ganz zu Anfang der Planungen wieder mit rein, wenn auch nur als Pufferzonen.