Finnentrop. Die CDU-Mehrheitsfraktion steht hinter der Verwaltung, die keinen Sinn mehr sieht, einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufzustellen.

Die Gemeinde Finnentrop wird sich dem Vorgehen vieler Nachbarkommunen anschließen und eine aktive Windkraftplanung durch Ausweisung sogenannter Konzentrationszonen aufgeben. „Das ist leider alternativlos“, betonte CDU-Fraktionschef Ralf Helmig in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Die Mehrheitsfraktion im Finnentroper Gemeinderat sieht wie die Verwaltung einerseits wenig Sinn darin, aufgrund der sich verändernden Gesetzeslage noch aktiv zu planen. Sie äußert andererseits große Bedenken, ob die Ausarbeiten eines Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ rechtzeitig abzuschließen ist. Dieser Plan müsste nämlich bis Anfang 2024 rechtssicher sein. Die abschließende Entscheidung über das Einstampfen sämtlicher kommunaler Planungen fällt im Gemeinderat nächste Woche.

+++ Lesen Sie hier: Windkraft-Klage am OVG: Warum der Kreis Olpe zurückrudert +++

Zum 1. Februar nächsten Jahres tritt das „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft, das den Ausbau von Windkraftanlagen deutlich forcieren soll. Die Bundesregierung will zwei Prozent der Flächen in Deutschland der Windenergie zur Verfügung stellen. Vermutlich fällt dann in vielen Fällen auch die im Baugesetzbuch festgesetzte 1000-Meter-Abstandsregelung zur Wohnbebauung. Nicht zuletzt wird der neue Regionalplan Windkraftgebiete festlegen und die Kommunen werden „planerisch aus dem Spiel sein“, wie Bauamtsleiter Uli Hilleke im Gespräch mit dieser Redaktion zuletzt schon feststellte.

Zeit bis zum 1. Februar 2024

Daher mache es wenig Sinn, „eine kommunale Konzentrationszonenplanung mit den damit verbundenen erheblichen Kosten und der Bindung hausinterner Ressourcen zu betreiben, wenn und weil selbst ein noch in Kraft tretender Flächennutzungsplan seine Ausschlusswirkung spätestens Ende 2027 verliert“, heißt es in einer entsprechenden Sitzungsvorlage aus dem Rathaus. In fünf Jahren soll nämlich der neue Regionalplan stehen, der sich über den Flächennutzungsplan hinwegsetzen würde.

+++ Das könnte Sie interessieren: Attendorn: Windräder nur im Repetal – Ist das gerecht? +++

Zudem sei es „mehr als unwahrscheinlich“, einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bis zum 1. Februar 2024 rechtssicher aufzustellen. „Ich kenne auch keine Kommune, die bislang einen Teilflächennutzungsplan rechtssicher hat“, sagt Helmig und spielt darauf an, dass Windkraft-Unternehmen notfalls auch juristisch vorgehen, wenn kommunale Planungen den Bau ihrer Anlagen erschweren. Zudem kommt hinzu, dass die Gemeinde Finnentrop derzeit kein Planungsbüro mehr an der Seite hat, das die Ausweisung von Windkraftzonen ausarbeiten würde.

Freie Wähler wollen planen

Für die Freien Wähler ist es indes keine Option, eine aktive Steuerung der Windenergie gänzlich ad acta zu legen. Durch das neue „Wind-an-Land“-Gesetz und dem darin festgelegten Zwei-Prozent-Ziel sei ein Wildwuchs vorprogrammiert. „Das Gesetz (...) verhilft einer aufstrebenden Industrie und ihren Investoren zu gigantischen Geschäften. Ob es dem Klimaschutz dient, bleibt völlig offen. Es wird zwar mehr Strom erzeugt. Als Absicherung aber für windarme Zeiten benötigt Deutschland weiterhin konstante Energiequellen. Genügend Speicher für Windenergie werden absehbar nicht verfügbar sein“, kritisieren die Freien Wähler unter anderem in einer Stellungnahme, die unserer Redaktion vorliegt.

+++ Hier lesen Sie: Attendorn: Hoesch-Hallen machen Platz für großen Campus +++

Die Zerstörung der Landschaft stehe „in keinem Verhältnis zum Nutzen des exorbitanten Ausbaus der Windkraftanlagen“ und die Umwelt würde durch den „massenhaften Ausbau der Windenergie in den waldreichen Gebieten des Sauerlandes“ massiv leiden. „Wir verteidigen daher die grundgesetzlich verankerte kommunale Entscheidungshoheit.“ Allein: Die CDU-Mehrheitsfraktion und die Verwaltung schlagen einen ganz anderen Weg ein. Ein Weg, der die Ausweisung von Konzentrationszonen zwecks Steuerung nicht mehr vorsieht.