Attendorn. Dem Kläger geht es um den Bau einer provisorischen Stromfreileitung, die offenbar über sein Grundstück führt. So entschieden die Richter.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Attendorner Bürgers abgeschmettert, der sich juristisch gegen den Bau einer provisorischen Stromtrasse, in diesem Fall einer temporär aufgestellten Freileitung, zur Wehr setzt. Netzbetreiber Amprion plant bekanntlich den Bau einer 380-Kilovolt-Höchstspannungstrasse von Dortmund-Kruckel bis nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz und überquert bei diesem Vorhaben auf den Abschnitten B und C Attendorner Stadtgebiet. Die neue Trasse auf einer Länge von 126 Kilometern ersetzt die bestehende 220-KV-Leitung.
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Projektsprecherin Mariella Raulf erklärte auf Nachfrage dieser Redaktion, dass die Privatperson aus der Hansestadt gegen eine Grundstücksinanspruchnahme im Abschnitt B geklagt hatte. In der Hansestadt quert Amprion in diesem Abschnitt von Herscheid kommend das nördliche Stadtgebiet. Die Trasse führt also entlang von Lichtringhausen und Windhausen in Richtung Nordumgehung und Ennest. Auf Höhe von Keseberg steht bereits ein provisorischer Mast. Der von der Klage nicht betroffene Abschnitt C führt schließlich durchs Repetal in Richtung Olpe und Kreuztal.
Gericht kann Hintergründe nicht nennen
„Wenn man so will, operieren wir am offenen Herzen und können den Strom nicht einfach abschalten“, erklärt Raulf, warum Amprion während der Bauphase der neuen Höchstspannungsleitung eine temporäre Leitungsführung braucht, die im Regelfall direkt neben der Bestandstrasse vorbeiführt. „Dadurch lässt sich nicht verhindern, dass wir immer wieder mit unseren Leitungen und Masten auf fremde Grundstücke kommen.“ Im vorliegenden Fall hat dies offensichtlich einen betroffenen Bürger aus Attendorn bewogen, gegen dieses Provisorium zu klagen. Genauere Informationen zu den Hintergründen konnte uns die Pressestelle des Bundesverwaltungsgericht auf Nachfrage nicht nennen.
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Im Januar vergangenen Jahres hatte die Bezirksregierung Arnsberg, deren Planfeststellungsbeschluss von dem Attendorner erfolglos beklagt wurde, grünes Licht für den Leitungsabschnitt B erteilt. Mit diesem Erlass im Rücken startete Amprion mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wie beispielsweise Baum- und Gehölzschnittarbeiten auf privaten Flächen.
Beschluss leidet nicht an Mängeln
„Die Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Sicherung der Energieversorgung sowie die Umsetzung der Energiewende in Deutschland“, schreibt Amprion in seiner Presseerklärung und ergänzt: „Die geplante Verbindung ist von besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit Nordrhein-Westfalens und den überregionalen Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland.“ In der mündlichen Urteilsverkündung, so Amprion, habe das Bundesverwaltungsgericht dem Planfeststellungsbeschluss bescheinigt, dass dieser nicht an Mängeln leiden würden – die Klage wurde daher abgewiesen. Im Übrigen letztinstanzlich.
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Der Bau der neuen 380-KV-Stromtrasse hatte schon vor Jahren zum sogenannten „Attendorner Dialog“ geführt. Anwohner, Politiker und Verwaltung hatten sich seinerzeit erfolgreich dafür eingesetzt, dass Amprion bei seinem Bauvorhaben von dem ursprünglich geplanten Masttypen „Donau“ Abstand nimmt und stattdessen auf den schmaleren, dafür aber höheren Typ „Tonne“ umschwenkt – zumindest dort, wo es technisch umsetzbar und genehmigungsfähig ist. Dadurch verringern sich vor allem die Abstände zur Wohnbebauung. In aller Munde war die gescheiterte Klage am Mittwoch in der Attendorn. Unsere Versuche, den Kläger ausfindig zu machen, scheiterten allerdings. Und somit bleibt die Frage unbeantwortet, welches Motiv den Attendorner zur Klage am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bewogen hatte.