Neu-Listernohl. Die Villa Hoffmann in Attendorn soll nun doch zwangsversteigert werden. Rüdiger Höffken hat das Gericht auf einen Fehler aufmerksam gemacht.
Nun soll die Villa von Christoph Hoffmann, dem engsten Vertrauten des insolventen Attendorner Unternehmers Rüdiger Höffken, doch zwangsversteigert werden. Das entsprechende Gutachten hat jetzt das Amtsgericht Olpe veröffentlicht. Demnach soll die Zwangsversteigerung am 22. September stattfinden. Das Problem: Offenbar wurde der Zwangsversteigerungstermin nicht fristgerecht bekannt gegeben. Damit wäre ein Zuschlag juristisch anfechtbar.
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„Die Bekanntgabe erfolgte am Freitag, hätte aber spätestens Mittwochabend erfolgen müssen“, so Rüdiger Höffken im Gespräch mit unserer Redaktion. Er beruft sich damit auf den Paragraf 43 des Zwangsversteigerungsgesetzes. Darin steht: „Der Versteigerungstermin ist aufzuheben und von neuem zu bestimmen, wenn die Terminbestimmung nicht sechs Wochen vor dem Termin bekanntgemacht ist.“ Aufgrund dessen hat Rüdiger Höffken am Montag per Einschreiben einen Brief an das Amtsgericht Olpe verschickt, in dem er auf diese nicht fristgerechte Bekanntgabe hinwies.
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Stefan Weber, Geschäftsleiter des Amtsgerichts Olpe, bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion Höffkens Angaben: Zwar könne man sich streiten, ob die Frist tatsächlich versäumt worden sei oder nicht, aber schon die Tatsache, dass dies strittig sei, habe die zuständige Kollegin dazu bewogen, den Versteigerungstermin für das Haus Hoffmann aufzuheben. Allerdings werde ein neuer Termin zeitnah festgesetzt, der dann beschwerdefest sein werde. „Wir tun das im Sinne aller Verfahrensbeteiligter, denn eine solche Fristversäumung würde dafür sorgen, dass kein Zuschlag erteilt werden kann“, so Weber.
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Im Fall der Villa Hoffmann, die direkt an die Villa Höffken grenzt, gebe es laut Rüdiger Höffken ein „volles Grundbuch“. Im Zwangsversteigerungsverfahren müsse dementsprechend darauf geschaut werden, wer über welche Rechte verfüge. Entscheidend hierbei seien die Daten der Eintragungen und wie diese zu bewerten seien. „Das Haus wurde seinerzeit von Herrn Hoffmann gebaut und wurde zu einem sehr großen Teil von meiner Frau, der Firma meiner Frau und von mir finanziert“, erklärt Rüdiger Höffken. Dazu sagt Stefan Weber nur so viel: „Für uns als Gericht zählt nicht, was jemand glaubt oder welche Rechte er herleiten möchte, sondern der Grundbuchinhalt.“ Und der sei im vorliegenden Fall eindeutig.
Rüdiger Höffken hat bereits angekündigt, dass seine Frau Monika – wie schon bei der Zwangsversteigerung der eigenen Villa im März 2022 – wieder mitbieten wird. Genau genommen tat dies Rüdiger Höffken selbst, der eine Generalvollmacht von seiner Frau zum Gericht mitgebracht hatte und sich gegen drei Mitbieter durchsetzte. Damals erhielt die Familie Höffken den Zuschlag bei einem Gebot von 922.000 Euro.
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Die Villa Hoffmann wurde 2003 in der Alten Handelsstraße gebaut und hat einen Verkehrswert von einer Million Euro. In dieser Schätzung enthalten ist nicht nur das Zweifamilienhaus mit 374 Quadratmetern Wohnfläche – inklusive Schwimmbad und zwei Saunen –, sondern auch das 1287 Quadratmeter große Grundstück mit Doppelgarage. Rüdiger Höffken ist zuversichtlich, dass auch dieses Mal seine Frau den Zuschlag erhalten werde. „Ein Haus mit Swimmingpool, der nicht beheizt werden kann, außer man bezahlt bei den aktuellen Gaspreisen 5000 Euro im Monat – wer möchte denn sowas?“
+++ Update: Mittlerweile wurde der Termin für die Zwangsversteigerung am 22. September aufgehoben. Wann der neue Zwangsversteigerungstermin stattfindet, ist noch unklar.