Attendorn. Die Stadt Attendorn will Gastronomen, Einzelhändlern und Dienstleistern unter die Arme greifen. Wofür ein Zuschuss beantragt werden kann:

Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister fiebern sehnsüchtig dem Ende des coronabedingten Lockdowns entgegen. Es geht um nicht weniger als ihre Existenz. Milliardenschwere Hilfsprogramme sollen durch diese schwere Zeit helfen, doch in vielen Fällen kommt das Geld nicht an.

Die Stadt Attendorn will nicht mehr untätig zuschauen und deshalb den Betroffenen ein Stück weit unter die Arme greifen. Sie richtet nach einem gemeinsamen Dringlichkeitsbeschluss von Politik und Verwaltung zum 1. Februar einen Corona-Fonds aus dem städtischen Haushalt ein.

50.000 Euro sind in dem Topf, aus dem sich gewerbliche Unternehmer aus Attendorn aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung bedienen können. „Dieser Fonds wird kein Lebensretter sein“, weiß Kristin Meyer von der Stadt und ergänzt: „Wir wollen jedoch Wertschätzung gegenüber unseren Händlern in Attendorn zeigen und sie motivieren weiterzumachen.“

Projektanträge per Mail oder postalisch

Projektanträge sind inklusive Konzeption, Zielen und Finanzierungskonzept per E-Mail an stadt
teilmanagement@attendorn.org
oder postalisch an die Hansestadt Attendorn, Stabsstelle Stadtteilmanagement und Demographie (Kölner Straße 12), zu richten. Das Formular wird zeitnah auch auf der Internetseite
attendorn.de einsehbar sein

Der Fonds ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Als absolut klasse in einer verdammt harten Zeit bezeichnet auch Apotheker Christian Springob, gleichzeitig Vorsitzende der Attendorner Werbegemeinschaft, das städtische Engagement. Er betont auf Anfrage dieser Redaktion: „Momentan sind wir um jede Hilfe dankbar, vor allem, weil viele das vom Bund versprochene Geld so gut wie nicht bekommen haben. Ich hoffe, dass dieser städtische Fonds auch von denen genutzt wird, die das Geld gebrauchen können.“

Was wird gefördert?

„Der Fonds dient dazu, notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der gewerblichen Tätigkeit während der Corona-Pandemie anzustoßen“, heißt es in den Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses. Dazu gehört zum Beispiel die Verbesserung von Dienstleistungen.

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Wer etwa nachhaltige To-go-Verpackungen oder mobile Theken anschaffen oder mieten will, kann einen städtischen Zuschuss beantragen. Ebenso gefördert werden Maßnahmen zur Imagebildung und Kundenbindung, also beispielsweise Werbung oder die Produktion von Videofilmen. Die Auszahlung des Zuschusses, über den der Bürgermeister entscheidet und der „objektiv erforderlich“ sein muss, erfolgt in Form einer freiwilligen Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht also nicht.

Was wird nicht gefördert?

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Wer einen Zuschuss für allgemeine Unternehmenszwecke beantragen will, wird leer ausgehen. Ebenso besteht ein Verbot der Doppelförderung. Unternehmer, die bereits Mittel von Bund und Ländern erhalten haben, fallen hinten über. Förderfähig sind auch laufende Betriebs- oder Personalkosten nicht.

Wie hoch ist der Zuschuss?

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In den Richtlinien steht: „Der Zuschuss beträgt je Maßnahme höchstens 2000 Euro (netto Projektförderung). Maßnahmen, die Kosten von unter 2000 Euro netto verursachen, werden voll, Maßnahmen über 2000 Euro netto werden bis zum Höchstbetrag bezuschusst.“ Zudem fördert die Stadt maximal zwei Maßnahmen pro Antragssteller.

Was muss beachtet werden?

Zunächst einmal: Die Umsetzung des Projekts, das gefördert werden soll, muss bis Ende 2021 erfolgen. Bei Kosten von mehr als 1000 Euro netto muss der Antragssteller grundsätzlich Vergleichsangebote einholen.

Zudem muss er bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes einen kurzen Bericht samt Originalrechnungen und Zahlungsbelege als Kostennachweis vorlegen. Die Richtlinie tritt am 1. Februar, also am kommenden Montag, offiziell in Kraft und endet am 31. Dezember 2021.