Kreis Olpe. . Baustopp für den geplanten Windpark bei Rahrbach. So etwas wie einen Präzedenzfall befürchten die Gegner der Windräder auf den Weidekämpen. Im Visier haben sie dabei die Kreisverwaltung.
- Baustopp des Kreises betrifft Baufelder für die künftigen Windrad-Masten
- Frage der für den Wegebau notwendigen Baugenehmigungen weiter umstritten
- Eins der drei Windräder wäre fast höchster Punkt im Kreisgebiet
Eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Olpe und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kreisdirektor Theo Melcher sind die Konsequenzen, die Jochen Billich aus den Bauarbeiten für die geplanten Windräder der Rahrbacher Windkraft Gmb zieht. Zudem, so Jochen Billich, führe seine Frau Susanne Wenk im Zusammenhang mit den geplanten Windrädern einen Rechtsstreit gegen den Kreis Olpe, der „zur Zeit beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist“. Dort liegt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das den Bau der Windräder genehmigt hatte.
Arbeiten auf Baugrundstücken eingestellt
Nachdem ihm noch am Freitag letzter Woche gesagt worden sei, es werde noch gar nicht gebaut und auch Lothar Sabisch (Sprecher des Arbeitskreises Windkraft in der Dorfgemeinschaft Oberveischede) auf Anfrage Ähnliches gehört habe, hat Billich in einer Email vom Montag Kreisdirektor Theo Melcher aufgefordert, die „Baumaßnahmen auf den Baugrundstücken der Windkraftanlagen sofort zu stoppen“. Er betont in der Email, dass auch die alternative Erschließung - von der K 18 aus - einer Baugenehmigung bedürfe. Das Bauamt des Kreises habe ihm bestätigt, dass „eine Baugenehmigung für die Maßnahme nicht erteilt worden ist.“
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In seiner Antwort von Montag habe Melcher mitgeteilt, dass die Arbeiten zur Baufeldfreimachung eingestellt seien und gegen die Firma ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet sei. Wörtliche sagte der Kreisdirektor: „Dabei geht es um die Baufelder für die Masten. Die dürfen nicht in Angriff genommen werden, solange nicht über die Zulassung der Berufung entschieden ist.“
Keine rechtliche Grundlage für Baustopp
Er sehe aber keine rechtliche Grundlage, die Arbeiten an den Wegen einstellen zu lassen. Dafür, so Melcher, gebe es ja bereits Genehmigungen des Forstamtes sowie auch nach Landschafts- und Wasserrecht. Eine zusätzliche - und damit vierte - Genehmigung sei nach seinem Rechtsverständnis nicht notwendig.
Das will Billich so nicht stehen lassen. Für solch umfangreiche Baumaßnahmen als Zuwegung für die Windenergieanlagen sei eine Baugenehmigung erforderlich, meint er. Immerhin gehe es um zwei Kilometer lange Erschließungswege, für die zum Teil große Erdbewegungen nötig seien „mit Abgrabungen, Anschüttungen und Einbringung diverser Baustoffe (Rohre, große Schottermengen und sogar zementgebundene Schichten)“. Zudem seien die Wege viereinhalb bis fünf Meter breit. Billich und Sabisch sind sich einig: „Das geht nicht ohne Baugenehmigung.“
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Überhaupt habe der Kreis die Bauarbeiten erst auf ihren Druck verboten. Jetzt prüfe die Bezirksregierung. „Aber bis das passiert, liegt schon eine Menge Schotter in der Landschaft“, befürchtet Jochen Billich. Die Zeitverzögerung durch den Kreis habe es auch möglich gemacht, sogar das zweite Planum zu erstellen, sprich das Baufeld für das zweite Windrad.
Man bekomme den Eindruck, dass Wald und Holz NRW den Bau der Windräder wohl auf Druck des Umweltministers mit Hochdruck vorantreibe - ohne Rücksicht auf das benachbarte Naturschutzgebiet, den Schwarzstorch und den Rotmilan. „Den Schwarzstorch sehen wir regelmäßig in Richtung Kruberg fliegen“, sagt Billich, der in Apollmicke wohnt.
Theo Melcher dagegen verweist auf das Arnsberger Urteil. Darin sei festgestellt worden, dass es keinen Nachweis für den Schwarzstorch in diesem Gebiet gebe.
Ein Windrad soll auf 540 Meter hohe Kuppe
Jochen Billich und Lothar Sabisch befürchten, dass an dieser Stelle des Kreises Olpe ein Einstieg „in eine Form des Windrad-Baus gefunden werde, der nicht hierhin passt.“ Eins der drei Windräder stehe auf einer 540 Meter hohen Kuppe. Rechne man die 200 Meter Höhe des Windrades dazu, sei das weit und breit die höchste Erhebung und fast der höchste Punkt im gesamten Kreis.
Abstandsregelungen und Gesundheitsgefahren
Bis zu 80 Windräder könnten eines Tages rund um Oberveischede stehen. Diese Zahl nennt der Arbeitskreis Windkraft.
Der Arbeitskreis beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit rechtlichen und Artenschutz-Fragen.
In Gesprächen soll auch auf die Stromkosten-Entwicklung durch den Ausbau der Windkraft hingewiesen werden.
Außerdem geht es um fehlende Abstandsregelungen, die möglichen Gesundheitsgefahren und die Auswirkungen auf die Landschaft.
Bedenklich finden Billich und Sabisch auch, dass die Wege zurückgebaut werden müssten, falls es vor dem OVG zu einem anderen Urteil komme als in Arnsberg. Die Kosten dafür müsste EFI tragen. Die erforderliche Zusage, diese Kosten zu übernehmen, liege dem Kreis aber bisher nicht vor.
Melcher widerspricht. Eine Rückbaubürgschaft sei nur für die Windräder vorgeschrieben. Ansonsten gebe es solche Bürgschaften nur noch im Atom- und Bergrecht. Überall sonst, so der Kreisdirektor, „gibt es keine Rückbauverpflichtung für Bauherren“. Und die Windräder selbst, „werden erst gebaut, wenn die Genehmigungen auch gerichtsfest erteilt sind“. Das bedeutet: Zunächst ist das Oberverwaltungsgericht am Zuge.
Arbeitskraft Windrad begrüßt Baustopp
Die Dorfgemeinschaft Oberveischede begrüßt den Baustopp ausdrücklich. Das schreibt in einer Stellungnahme der Sprecher des Arbeitskreises Windkraft im Verein Dorfgemeinschaft, Lothar Sabisch. Weiter schreibt er: „Dieses Projekt wäre der Anfang der drohenden Umzingelung von Oberveischede mit Windrädern. Die Genehmigung dieser Anlagen in direkter Nähe eines Naturschutzgebietes und mit einem zu geringen Abstand zu Apollmicke ist für unser Dorf nicht nachvollziehbar.
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Dass ohne Genehmigung mit dem Bau der Windkraftanlagen begonnen wird, scheint geplant zu sein, um Tatsachen zu schaffen. Die Firma EFI als verantwortlicher Projektierer sorgt mit diesem dreisten Vorgehen selbst für diesen Eindruck und ein schlechtes Image. Das Verhalten des Kreisumweltamtes, Baubeginn und Eingriffe in die Landschaft zu dulden, ohne dass eine vollziehbare Genehmigung vorliegt, kann nicht akzeptiert werden.“